Fälligkeit und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Fälligkeit und Zahlungsbedingungen. Die Miete einschließlich sonstiger vereinbarter Entgelte wie Zustellungskosten sowie einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ist zu Beginn der Mietzeit fällig und ist Bedingung für die Übergabe des Mietfahrzeuges. Zur Reservierung genügt eine Anzahlung von 20% des Mietpreises, mindestens jedoch 150 Euro. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 28 Tagen, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen und zu Beginn eines jeden Zeitabschnitts zu entrichten.
Fälligkeit und Zahlungsbedingungen. (1) your admins kann entweder nach Erfüllung der Einzelleistung oder monatlich abrechnen. (2) Alle Rechnungen sind sofort fällig und nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Bei wiederkehrenden Leistungen übermittelt your admins die Rechnung spätestens 7 Kalendertage vor Monatsende für den Folgemonat, an dessen ersten Tag sie fällig ist. (3) Für Verträge mit wiederkehrenden Leistungen verpflichtet sich der Kunde Rechnungen von your admins per SEPA-Firmenlastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) zu zahlen und entsprechende Vereinbarung mit your admins und seinem Zahlungsdienstleister zu treffen. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Firmenlastschriftmandat bucht your admins den Rechnungsbetrag nicht vor dem fünften Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA- Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. Die Vorabankündigung kann bei gleichen, wiederkehrenden Beträgen einmalig erfolgen mit dem Hinweis auf die Fälligkeitsdaten. (4) Verletzt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung ist your admins berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatliche Pauschale für die vertraglich vereinbarten Leistungen während des Zahlungsverzuges zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt your admins vorbehalten. (5) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Aktualisierung seiner Abbuchungsdaten (Ziffer 2.3 (4)) nicht nach, so ist your admins berechtigt, für jede fehlgeschlagene Abbuchung eine Schadenspauschale von 15,00 EUR vom Kunden zu fordern. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist. (6) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Fälligkeit und Zahlungsbedingungen. Alle Preise sind Endverbraucherpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt in unserem Online-Shopsystem mittels Kreditkarte, PayPal, Giropay oder mit Nachnahme, Vorkasse, durch Banküberweisung, oder bei vereinbarter Warenabholung in unserem Ladengeschäft durch Barzahlung oder EC- Kartenzahlung in unserem Ladengeschäft. Betten-Paradies & Pension Schübeler behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Falls Betten-Paradies & Pension Schübeler nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt werden, die auf eine schlechte Vermögenslage des Bestellers hinweisen (gegen den Besteller ergangene Mahnbescheide, Wechselproteste, Zwangsvollstreckungen etc.) oder wenn der Warenwert aller Aufträge die Summe der noch offenen Rechnungen oder bereits auf den Versandweg gebrachter Bestellungen zum Zeitpunkt einer neuen Bestellung € 50,- überschreitet, kann Betten-Paradies & Pension Schübeler Vorauszahlung des Kaufpreises verlangen. Rücklastschriftgebühren, die Betten- Paradies & Pension Schübeler durch die Angabe falscher Kontodaten oder mangels Deckung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Betten-Paradies & Pension Schübeler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls Betten-Paradies & Pension Schübeler ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, so ist Betten-Paradies & Pension Schübeler berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller kann seinerseits nachweisen, dass ein höherer Verzugsschaden nicht entstanden ist.
Fälligkeit und Zahlungsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Grundbetrag nach Vertragsabschluss und das Entgelt für die Fahrstunde vor Fahrantritt fällig. Der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfgebühren ist spätestens drei Werktage vor der Prüfung fällig.
Fälligkeit und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Bestellungen sind vom Kunden unverzüglich mittels der vom Club oder den Ticketingpartnern zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu bezahlen (insbesondere in bar, per EC-Karte, Lastschriftverfahren oder Kreditkarte). Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind mit Vertragsschluss fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst zum Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto des Clubs als geleistet. Wird die Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgreich durchgeführt, so ist der Club dazu berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen oder das Ticket elektronisch zu sperren. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum des Clubs. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Mahnungen werden eine Pauschale von 10 € sowie die gesetzlichen Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben. Für die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen gelten.
Fälligkeit und Zahlungsbedingungen. Die vom Besteller zu leistenden Zahlungen werden innert dreissig Tagen seit Rechnungsstellung fällig. Bei bestellerspezifischen Projekten mit Wert über Fr. 30'000.-- ist die Zahlung ratenweise wie folgt zu begleichen: a) Material: • Ein Drittel als Anzahlung bei Auftragserteilung • Zwei Drittel bei Lieferung b) Engineeringleistungen: • Ein Drittel als Anzahlung bei Auftragserteilung • Ein Drittel nach Lieferung • Ein Drittel nach Abnahme, jedoch spätestens bei Aufnahme des Fahrbetriebes Verschiebt der Kunde nach Auftragserteilung den Liefertermin, kann Aircotech die zweite Rate sofort fällig stellen. Bei Lieferungen ins Ausland behält sich Aircotech das Recht auf Vorauszahlung oder Akkreditiv vor. Der Besteller ist nicht zum Rückbehalt der Zahlung ermächtigt und darf nicht verrechnen und zwar auch dann nicht, wenn er Gegenansprüche geltend macht. Vorbehalten bleibt die schriftliche Einwilligung von Aircotech oder ein gültiges/r Gerichtsurteil/Schiedsspruch.

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  • Preise und Zahlungsbedingungen 5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir ver- pflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden beim Werk außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. 5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden. 5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrundegelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Aus- maß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüf- baren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhö- hung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu. 5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schrift- lich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. 5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf einen von ihm hingegebenen Scheck oder Wechsel keine Zahlung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. 5.6. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches berechnen wir im Falle verspäteten Zahlungseingangs 8 % Zinsen p. a. aus dem Rech- nungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt. 5.7. Verzugszinsen werden gegenüber Kaufleuten im Sinne des BGB mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. 5.8. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben oder ist diese gefährdet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst oder durch Dritte eine angemessene Sicherheit geleistet hat. 5.9. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns auf Lieferung der Ware nicht an Dritte abtreten. 5.10. Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung des Kunden bestritten wird oder noch bestreitbar ist, oder die Forderung noch nicht rechtskräftig festge- stellt worden ist. 5.11. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld- posten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5.12. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber unseren Forde- rungen und Ansprüchen ausgeschlossen. 5.13. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer eventuell bestehenden Bonusvereinbarung nichtig.

  • Preise, Zahlungsbedingungen 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. 2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. 3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten kommt. Dies wird der Verkäufer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kaufpreis ist bei Übergabe oder Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 5. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, bleibt die Ware bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (siehe hierzu unter VI.). 6. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank (EZB), mindestens aber 5 %-Punkten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. 7. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Käufers mittels Lastschrift einzuziehen. Der Käufer weist sein Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht- Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug zum nächsten Bankarbeitstag. Drei Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der Käufer über den Einzug informiert werden (Pre-Notification). Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Die fällige Forderung bleibt auch bei einer Rücklastschrift bestehen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurden. 8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. Es wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.