Common use of Entgelte, Preisaushang Clause in Contracts

Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu verein- barenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erfor- derliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu be- rechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrund- betrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: www.fahrschule-rettig.de, fahrschule-slanina.de

Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu verein- barenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Die Fahrschule ist berechtigt bei einem laufenden Ausbildungsvertrag nach 6 Monaten die Preise zu erhöhen. Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erfor- derliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu be- rechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrund- betrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: fahrschule-flegel.de

Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu verein- barenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erfor- derliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung, mit Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung und diese selbst. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung Prü- fung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten verein- barten Teilgrundbetrag zu be- rechnenberechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages Grund- betrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung Er- hebung eines Teilgrund- betrages Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: www.flvbw.de