Entlastungsbetrag. ■ Es kann ein monatlicher Entlastungsbetrag in Stufen von jeweils 50 EUR bis höchstens zu dem bei Abschluss einer Vereinbarung aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung der versicherten Person vereinbart werden. ■ Eine Anhebung des vereinbarten Entlastungsbetrages bis zu dem nach Nr. 1.2 Abs. 1 aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung kann bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres beantragt werden. ■ Sinkt der Monatsbeitrag für die Krankheitskostenversicherung unter den Entlastungsbetrag, wird der Entlas- tungsbetrag zum gleichen Zeitpunkt so weit herabgesetzt, dass seine nächstliegende Stufe den Beitrag für die Krankheitskostenversicherung nicht mehr übersteigt. Die nach den technischen Berechnungsgrundlagen für den entfallenden Teil des Entlastungsbetrages gebildete Alterungsrückstellung wird auf den verbleibenden Beitrag angerechnet. Wenn unabhängig von einer Beitragsveränderung in der Krankheitskostenversicherung der vereinbarte Entlastungsbetrag herabgesetzt wird, gilt Satz 2 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Premium Tarife Bm5 / 0 3, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Komfort Tarife Bm4 / 0 3, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Das Bestmed Tarifsystem
Entlastungsbetrag. ■ Es kann ein monatlicher Entlastungsbetrag in Stufen von jeweils 50 EUR bis höchstens zu dem bei Abschluss einer Vereinbarung aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung Krankheitskostenver- sicherung der versicherten Person vereinbart werden. ■ Eine Anhebung des vereinbarten Entlastungsbetrages bis zu dem nach Nr. 1.2 9.2 Abs. 1 aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung kann bei Vereinbarung "Beitragsentlastung Bei- tragsentlastung V 65" nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres beantragt werden. ■ Sinkt der Monatsbeitrag für die Krankheitskostenversicherung unter den EntlastungsbetragEntlastungsbe- trag, wird der Entlas- tungsbetrag Entlastungsbetrag zum gleichen Zeitpunkt so weit herabgesetzt, dass seine sei- ne nächstliegende Stufe den Beitrag für die Krankheitskostenversicherung nicht mehr übersteigt. Die nach den technischen Berechnungsgrundlagen für den entfallenden Teil des Entlastungsbetrages gebildete Alterungsrückstellung wird auf den verbleibenden Beitrag angerechnet. Wenn unabhängig von einer Beitragsveränderung in der Krankheitskostenversicherung Krank- heitskostenversicherung der vereinbarte Entlastungsbetrag herabgesetzt wird, gilt Satz 2 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Entlastungsbetrag. ■ Es kann ein monatlicher Entlastungsbetrag in Stufen von jeweils 50 EUR bis höchstens zu dem bei Abschluss einer Vereinbarung aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung der versicherten Person vereinbart werden. ■ Eine Anhebung des vereinbarten Entlastungsbetrages bis zu dem nach Nr. 1.2 7.2 Abs. 1 aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung kann bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres beantragt werden. ■ Sinkt der Monatsbeitrag für die Krankheitskostenversicherung unter den Entlastungsbetrag, wird der Entlas- tungsbetrag zum gleichen Zeitpunkt so weit herabgesetzt, dass seine nächstliegende Stufe den Beitrag für die Krankheitskostenversicherung nicht mehr übersteigt. Die nach den technischen Berechnungsgrundlagen für den entfallenden Teil des Entlastungsbetrages gebildete Alterungsrückstellung wird auf den verbleibenden Beitrag angerechnet. Wenn unabhängig von einer Beitragsveränderung in der Krankheitskostenversicherung der vereinbarte Entlastungsbetrag herabgesetzt wird, gilt Satz 2 entsprechend.
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Samples: Krankheitskostenversicherung, Krankheitskostenversicherung
Entlastungsbetrag. ■ Es kann ein monatlicher Entlastungsbetrag in Stufen von jeweils 50 EUR bis höchstens zu dem bei Abschluss einer Vereinbarung aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung der versicherten Person vereinbart werden. ■ Eine Anhebung des vereinbarten Entlastungsbetrages bis zu dem nach Nr. 1.2 5.2 Abs. 1 aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung kann bei Vereinbarung nur bis zur Vollendung des "Beitragsentlastung V 65" nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 70" 64. Lebensjahres "Beitragsentlastung V 75" 69. Lebensjahres beantragt werden. ■ Sinkt der Monatsbeitrag für die Krankheitskostenversicherung unter den Entlastungsbetrag, wird der Entlas- tungsbetrag zum gleichen Zeitpunkt so weit herabgesetzt, dass seine nächstliegende Stufe den Beitrag für die Krankheitskostenversicherung nicht mehr übersteigt. Die nach den technischen Berechnungsgrundlagen für den entfallenden Teil des Entlastungsbetrages gebildete Alterungsrückstellung wird auf den verbleibenden Beitrag angerechnet. Wenn unabhängig von einer Beitragsveränderung in der Krankheitskostenversicherung der vereinbarte Entlastungsbetrag herabgesetzt wird, gilt Satz 2 entsprechend.
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Entlastungsbetrag. ■ Es kann ein monatlicher Entlastungsbetrag in Stufen von jeweils 50 EUR bis höchstens zu dem bei Abschluss einer Vereinbarung aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung Krankheitskostenver- sicherung der versicherten Person vereinbart werden. ■ Eine Anhebung des vereinbarten Entlastungsbetrages bis zu dem nach Nr. 1.2 8.2 Abs. 1 aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung kann bei Vereinbarung "Beitragsentlastung Bei- tragsentlastung V 65" nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres beantragt werden. ■ Sinkt der Monatsbeitrag für die Krankheitskostenversicherung unter den EntlastungsbetragEntlastungsbe- trag, wird der Entlas- tungsbetrag Entlastungsbetrag zum gleichen Zeitpunkt so weit herabgesetzt, dass seine sei- ne nächstliegende Stufe den Beitrag für die Krankheitskostenversicherung nicht mehr übersteigt. Die nach den technischen Berechnungsgrundlagen für den entfallenden Teil des Entlastungsbetrages gebildete Alterungsrückstellung wird auf den verbleibenden Beitrag angerechnet. Wenn unabhängig von einer Beitragsveränderung in der Krankheitskostenversicherung Krank- heitskostenversicherung der vereinbarte Entlastungsbetrag herabgesetzt wird, gilt Satz 2 entsprechend.
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Entlastungsbetrag. ■ Es kann ein monatlicher Entlastungsbetrag in Stufen von jeweils 50 EUR bis höchstens zu dem bei Abschluss einer Vereinbarung aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung der versicherten Person vereinbart werden. ■ Eine Anhebung des vereinbarten Entlastungsbetrages bis zu dem nach Nr. 1.2 8.2 Abs. 1 aktuellen Beitrag für die Krankheitskostenversicherung kann bei Vereinbarung "Beitragsentlastung V 65" nur bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres beantragt werden. ■ Sinkt der Monatsbeitrag für die Krankheitskostenversicherung unter den Entlastungsbetrag, wird der Entlas- tungsbetrag zum gleichen Zeitpunkt so weit herabgesetzt, dass seine nächstliegende Stufe den Beitrag für die Krankheitskostenversicherung nicht mehr übersteigt. Die nach den technischen Berechnungsgrundlagen für den entfallenden Teil des Entlastungsbetrages gebildete Alterungsrückstellung wird auf den verbleibenden Beitrag angerechnet. Wenn unabhängig von einer Beitragsveränderung in der Krankheitskostenversicherung der vereinbarte Entlastungsbetrag herabgesetzt wird, gilt Satz 2 entsprechend.
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Samples: Krankheitskostenversicherung