Common use of Entscheidendist das Alterbei Ausstellungder Verordnung Clause in Contracts

Entscheidendist das Alterbei Ausstellungder Verordnung. Therapeutische Wirkung: - Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster. - Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung. - Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns. - Verbesserung der zentralen Kontrolle. Schädigungen/Funktionsstörungen: - Angeborene zentrale Bewegungsstörungen. - Frühkindlich erworbene zentrale Bewegungsstörungen. - Schlaffe Lähmungen, z. B. durch Geburtstraumen. Therapieziel: - Verbesserung der Sensomotorik. - Gleichgewichts- und Koordinationsschulung. - Verbesserung des pathologischen Muskeltonus. - Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden. - Verbesserung der psycho-motorischen Entwicklung, einschl. Sprachanbahnung. Leistung: - Aufstellen des Behandlungsplanes nach individueller neurophysiologischer Befundung - Behandlung entsprechend dem individuellen Behandlungsplan. - Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln. - Anleitung der Bezugsperson(en) zum Handling und zur notwendigen täglichen Beübung. Regelbehandlungszeit: - Richtwert: 30 bis 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen können durchgeführt und abgerechnet werden von: - Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen, - Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte sowie - Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung von mind. 300 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungs- erlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung FN 5 X0710 KG-ZNS nach Bobath X0711 KG-ZNS nach Vojta X0712 KG-ZNS nach PNF Definition: Krankengymnastische Behandlungsverfahren (nach Bobath, Vojta, PNF) unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems. Therapeutische Wirkung: - Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster. - Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung. - Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns. - Verbesserung der zentralen Kontrolle. Schädigungen/Funktionsstörungen: - Spastische Lähmung bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes. - Lähmungen (spastisch, hypoton) in Kombination mit sensiblen Schädigungen bei Schä- digung des Gehirns oder Rückenmarkes (traumatisch, vaskulär, entzündlich, degenerativ).

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Entscheidendist das Alterbei Ausstellungder Verordnung. Therapeutische Wirkung: - Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer BewegungsmusterKoordinationsstörungen, bedingt durch Erkrankung des ZNS. - Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, SprachanbahnungAbnorme Bewegungen (mit hyper- oder hypokinetischen Störungen). - Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten Komplexe periphere Lähmungen (PlastizitätPlexuslähmungen) des Gehirns. - Verbesserung der zentralen Kontrolle. SchädigungenAusgedehnte aktive und/Funktionsstörungen: - Angeborene zentrale Bewegungsstörungen. - Frühkindlich erworbene zentrale Bewegungsstörungen. - Schlaffe Lähmungen, z. B. durch Geburtstraumenoder passive Bewegungsstörungen als Folge von Polytraumen an zumindest 2 Gliedmaßen oder Xxxxx und einem Gliedmaß. Therapieziel: - Verbesserung der Motorik (Normalisierung des Muskeltonus und der Muskelkraft für Fein- und Grobmotorik). - Verbesserung von Haltung und Koordination. - Verbesserung der Sensomotorik. - Gleichgewichts- und KoordinationsschulungVerbesserung der Komplexbewegungen, Bahnung physiologischer Bewegungsmuster. - Verbesserung des pathologischen MuskeltonusHemmung pathologischer Bewegungsmuster. - Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden. - Verbesserung der psycho-motorischen Entwicklung, einschl. Sprachanbahnung. Leistung: - Aufstellen des Behandlungsplanes nach individueller neurophysiologischer Befundung Behandlungsplanesnachindividuellerneurophysiologischer Befundung. - Behandlung entsprechend dem individuellen individuell erstellten Behandlungsplan. - Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln. - Anleitung der Anleitungder Bezugsperson(en) zum Handling und zur notwendigen zurnotwendigen täglichen Beübung. Regelbehandlungszeit: - Richtwert: 30 Richtwert 25 bis 45 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen können durchgeführt und abgerechnet werden von: - Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen, . - Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte sowie Extremitätendefekte. - Fachphysiotherapeuten für funktionelle Störungen und psychische Erkrankungen. - Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in dem betreffenden Bereich (Bobath, Vojta oder PNF) von mind. 300 120 Std. mit Abschlussprüfung absolviert habenabsolvierthaben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach Rahmenempfehlungennach - § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungs- erlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Krankengymnastik Definition: Von Therapeuten durchgeführter Teil der manuellen Medizin auf der Grundlage der Bio- mechanik und Reflexlehre zur Behandlung von zentralen BewegungsstörungenDysfunktionen der Bewegungsorgane mit reflektorischen Auswirkungen. Sie beinhaltet aktive und passive Dehnung verkürzter muskulärer und neuraler Strukturen, nach Vollendung des 18Kräftigung der abgeschwächten Antagonisten und Gelenkmobilisationen durch translatorische Gelenkmobilisationen. Lebensjahres nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung FN 5 X0710 KG-ZNS nach Bobath X0711 KG-ZNS nach Vojta X0712 KG-ZNS nach PNF Definition: Krankengymnastische Behandlungsverfahren (nach Bobath, Vojta, PNF) unter Ausnutzung Anwendung einer gezielten impulslosen Mobilisation oder von Weichteiltechniken. Die krankengymnastische manuelle Therapie enthält keine passiven Manipulationstechniken von blockierten Gelenkstrukturen an der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des NervensystemsWirbelsäule. Therapeutische Wirkung: - Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer BewegungsmusterGelenkmobilisation durch Traktion oder Gleitmobilisation. - Verbesserung der MotorikWirkung auf Muskulatur, Sensorik, Psyche, SprachanbahnungBindegewebe und neurale Strukturen. - Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des GehirnsKräftigung abgeschwächter Muskulatur. - Verbesserung der zentralen KontrolleWirkung auf Gelenkrezeptoren, Sehnen- und Muskelrezeptoren durch Hemmung oder Bahnung. Schädigungen/Funktionsstörungen: - Spastische Lähmung bei Schädigung des Gehirns oder RückenmarkesGelenkfunktionsstörungen, reversibel (sogenannte Blockierung, Hypomobilität, Hyper- mobilität) mit und ohne Schmerzen. - Lähmungen Segmentale Bewegungsstörungen der Wirbelsäule. - (spastischFunktionsstörungen durch Muskelverkürzungen, hypotonSehnenverkürzungen, Muskelinsuffizienz, -dysbalance, -verkürzung) - Schmerzen. - Neural bedingte Muskelschwäche bei peripheren Nervenkompressionen. Therapieziel: - Wiederherstellung der physiologischen Gelenkfunktion. - Wiederherstellung der physiologischen Muskelfunktion. - Schmerzlinderung bei arthrogenen, muskulären und neuralen Störungen. Leistung: - Behandlung aufgrund einer manualtherapeutischen Diagnostik nach einem individuellen manualtherapeutischen Behandlungsplan. 7 - Schulung in Kombination speziellen Gelenk- und Muskelübungen. Regelbehandlungszeit: - Richtwert: 15 bis 25 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen können von Physiotherapeuten durchge- führt und abgerechnet werden, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Therapie von mind. 260 Std. mit sensiblen Schädigungen bei Schä- digung des Gehirns oder Rückenmarkes (traumatischAbschlussprüfung absolviert haben, vaskulärdie die Anfor- derungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt. Vorausset- zung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnisdurch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, entzündlich, degenerativ)damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.

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