Abrechnung der Leistungen und Laufzeit der Vereinbarung. (1) Der Umfang der vergüteten Leistung besteht aus
Abrechnung der Leistungen und Laufzeit der Vereinbarung. 5 Der Genehmigungsschwellenwert für die ergotherapeutische temporäre Schiene ist gemäß des Schiedsspruches 2 HE 23-20 vom 18.02.2021 festgesetzt.