Entschädigungskriterien. Die Versicherungsgesellschaft bezahlt die Entschädigung für die unmittelbaren und ausschließlichen Folgen des Unfalls. Betrifft der Unfall eine körperlich nicht unversehrte oder nicht gesunde Person, erfolgt keine Erstattung für Erkrankungen, die auf einen bereits bestehen- den oder plötzlich eingetretenen physischen oder pathologischen Zustand zurückzuführend sind.
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