Entwicklung, Errichtung und Verkauf von Gewerbeimmobilien Musterklauseln

Entwicklung, Errichtung und Verkauf von Gewerbeimmobilien. Projektentwicklungen der Emittentin im Bereich Gewerbeimmobilien können in die folgenden Unterbe- reiche unterteilt werden: - Büroimmobilien, Hotelimmobilien, - Einzelhandelsimmobilien, - und Logistikimmobilien Der Bedarf an modernen Büroimmobilien in Deutschland wird nach Ende der COVID 19 Krise weiter bestehen, vor allem in den A- und B- Städten. Spitzenreiter ist Berlin, und auch die Verteilung über die Größenklassen ist homogen. Die Emittentin ist in diesem Segment verstärkt tätig, unter anderem wer- den Büros in den bereits ausführlich beschriebenen Quartiersentwicklungen in Berlin-Schönefeld und Mannheim entwickelt. In Offenbach bei Frankfurt entsteht ein modernes rund 20-geschossiges Büro- gebäude am Hafentor im Hafen Offenbach. Auch der Komplex in Berlin-Treptow wird neben einem Hotel auch über zwei Etagen Büroräumlichkei- ten verfügen. In Wien hat die Emittentin ein Entwicklungsprojekt für rund 20.000 qm Büroflächen erworben. Derzeit werden die Pläne für die Einreichung der Baugenehmigung erstellt und der Baustart ist für Q3 / 2021 geplant. Neben den beiden Hotels im Quartierentwicklungsprojekt "Postquadrat Mannheim" entwickelt die Emittentin aktuell mehrere Hotelprojekte. Das Hotelprojekt am Kaiserlei in Offenbach hat einen Päch- ter mit einem 20 Jahres Pachtvertrag, steht unmittelbar vor der Fertigstellung und soll Anfang Sep- tember 2020 eröffnet werden. Dabei wurde eine bestehende Büroimmobilie in ein Hotel mit 186 Zim- mern umgebaut. Auch in Berlin Treptow sowie im Hamburger Stadtteil Harburg entwickelt die Emitten- tin Hotelprojekte, in beiden Fällen liegt ein Pachtvertrag für 20 Jahre vor. Der geplante Baubeginn des Berliner Projektes ist mit Q3 / 2020 geplant und für das Hamburger Projekt Q1 / 2021. Die Hotelpro- jekte mit den Serviced Apartments in Mannheim befinden sind unmitelbar vor der Fertigstellung des Rohbaus. Im neugestalteten Atrium in Bamberg wird ebenfalls ein Hotel mit rund 170 Zimmern entstehen, ge- planter Baubeginn ist vorrausichtlich Ende 2020. Bei Fachmarktzentren können zwei Typen von Projektentwicklungen unterschieden werden:

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.