Entwicklung, Planung. a.) Wenn der Auftrag an den Lieferanten Entwicklungsaufgaben (auch Software- entwicklung) einschließt, ist die Anforderungsspezifikation durch die Vertragspartner schriftlich, z.B. in Form eines Lasten-/ Pflichtenheftes festzulegen. Der Lieferant verpflichtet sich bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben die Regeln des Projektmanagements anzuwenden und MSG auf Verlangen Einsicht in die Projektdokumentation zu gewähren. b.) Alle zur Unterstützung der Serienentwicklung nötigen technischen Unterlagen (wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, CAD-Daten, etc.) müssen nach Erhalt durch den Lieferanten auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft werden. Ist erkennbar, dass die in den technischen Unterlagen festgelegten Forderungen an das Produkt fehlerhafte, unklare oder unvollständige Beschreibungen beinhalten, so hat der Lieferant MSG unaufgefordert in geeigneter Form zu informieren, um seiner Warnpflicht nachzukommen. Gleiches gilt, wenn die Produktanforderungen durch geeignetere, wirtschaftlichere und wirkungsvollere Verfahren ersetzt werden können. c.) Für die Entwicklungsphase vereinbaren die Vertragspartner, geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung anzuwenden. Die Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben sind zu berücksichtigen. Merkmale mit besonderen Anforderungen an die Dokumentation und Archivierung sind festzulegen. d.) Für Prototypen und Vorserienteile sind zwischen MSG und Lieferanten die Herstellungs- und Prüfbedingungen abzustimmen und zu dokumentieren. Ziel ist es, die Teile unter seriennahen Bedingungen herzustellen. e.) Für die bekannten – geregelten oder vereinbarten – funktionsrelevanten Merkmale hat der Lieferant Analysen der Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen durchzuführen und zu dokumentieren. Werden festgelegte Fähigkeitswerte nicht erreicht, hat der Lieferant entweder seine Anlagen und Prozesse entsprechend zu optimieren oder geeignete Prüfungen an den hergestellten Produkten durchzuführen, um mangelhafte Lieferungen auszuschließen. f.) Vor Anlauf der Serienproduktion und in Serienproduktion hat der Lieferant die Prozess- und Produktfreigabe nach VDA-Schrift Band 2 (PPF) oder QS 9000 (PPAP) durchzuführen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei:
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Samples: Lieferantenvertrag, Lieferantenvertrag
Entwicklung, Planung. a.) Wenn Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er dem Lieferanten das Lastenheft mit allen relevanten Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Stückliste und CAD-Daten frühzeitig und vollständig zur Verfügung stellt. Der Lieferant prüft das Lastenheft incl. aller technischen Unterlagen, auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit. Über dabei erkannte Mängel muss der Auftrag an den Lieferanten Entwicklungsaufgaben (auch Software- entwicklung) einschließt, ist die Anforderungsspezifikation durch die Vertragspartner schriftlich, z.B. in Form eines Lasten-/ Pflichtenheftes festzulegenKunde informiert werden. Diese sind einvernehmlich zu beseitigen. Der Lieferant verpflichtet sich bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben die Regeln des Projektmanagements Aufgaben, Projektmanagement anzuwenden und MSG dem Kunden auf Verlangen Einsicht in die Projektdokumentation den Projektterminplan zu gewähren.
b.) Alle zur Unterstützung . In der Serienentwicklung nötigen technischen Unterlagen (wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, CAD-Daten, etc.) Entwicklungsphase müssen nach Erhalt durch den Lieferanten auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft werden. Ist erkennbar, dass die in den technischen Unterlagen festgelegten Forderungen an das Produkt fehlerhafte, unklare oder unvollständige Beschreibungen beinhalten, so hat der Lieferant MSG unaufgefordert in geeigneter Form zu informieren, um seiner Warnpflicht nachzukommen. Gleiches gilt, wenn die Produktanforderungen durch geeignetere, wirtschaftlichere und wirkungsvollere Verfahren ersetzt werden können.
c.) Für die Entwicklungsphase vereinbaren die Vertragspartner, Vertragspartner geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung anzuwendenwie z. B. Herstellbarkeitsanalyse, Fehlerbaumanalyse, Zuverlässigkeitsberechnung, FMEA usw. anwenden (vgl. VDA Band 4 „Ringbuch“). Die Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben sind zu berücksichtigen. Merkmale mit besonderen Anforderungen an die Dokumentation und Archivierung sind festzulegen.
d.) festzulegen (Vgl. VDA Band l). Für Prototypen und Vorserienteile sind zwischen MSG Kunden und Lieferanten die Herstellungs- und Prüfbedingungen abzustimmen und zu dokumentieren. Ziel ist es, die Teile unter seriennahen Bedingungen herzustellen.
e.) . Für die bekannten – geregelten oder vereinbarten – funktionsrelevanten Merkmale hat Produkt- und Prozessmerkmale muss der Lieferant Analysen der Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen durchzuführen Produktionsanlagen durchführen und zu dokumentieren. Werden festgelegte Fähigkeitswerte Fähigkeitskennwerte nicht erreicht, hat muß der Lieferant entweder seine Anlagen und Prozesse entsprechend zu optimieren oder geeignete Prüfungen an den hergestellten Produkten durchzuführendurchführen, um mangelhafte Lieferungen auszuschließen.
f.) . Vor Anlauf der Serienproduktion und in Serienproduktion hat der Lieferant ist die Prozess- und Produktfreigabe nach VDA-Schrift Band 2 (PPF) oder QS 9000 (PPAP) durchzuführen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei:Konstruktions- bzw. Entwicklungsfreigaben durch den Kunden müssen vor dem Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren erfolgen.
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Samples: Qualitätsvereinbarung
Entwicklung, Planung. a.) Wenn der Auftrag an den Lieferanten Entwicklungsaufgaben (auch Software- entwicklung) einschließt, ist die Anforderungsspezifikation durch die Vertragspartner schriftlich, z.B. in Form eines Lasten-/ Pflichtenheftes festzulegen. Der Lieferant verpflichtet sich bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben die Regeln des Projektmanagements Aufgaben, Projektmanagement anzuwenden und MSG dem Kunden auf Verlangen Einsicht in die Projektdokumentation den Projektterminplan zu gewähren.
b.) . Alle zur Unterstützung der Serienentwicklung nötigen technischen Unterlagen (wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, CAD-Daten, etc.) Daten müssen nach Erhalt durch den vom Lieferanten auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit im allgemeinen und für den vorgesehenen Einsatzzweck geprüft werden. Ist erkennbarÜber dabei erkannte Mängel muss der Kunde informiert werden. Der Kunde hat seinerseits dafür Sorge zu tragen, dass er dem Lieferanten die in den technischen Unterlagen festgelegten Forderungen an das Produkt fehlerhafterelevanten Spezifikationen, unklare oder unvollständige Beschreibungen beinhaltenZeichnungen, so hat Stücklisten und CAD-Daten frühzeitig, vollständig und widerspruchsfrei zur Verfügung stellt. In der Lieferant MSG unaufgefordert in geeigneter Form zu informieren, um seiner Warnpflicht nachzukommen. Gleiches gilt, wenn Entwicklungsphase müssen die Produktanforderungen durch geeignetere, wirtschaftlichere und wirkungsvollere Verfahren ersetzt werden können.
c.) Für die Entwicklungsphase vereinbaren die Vertragspartner, Vertragspartner geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung anzuwendenwie z. B. Herstellbarkeitsanalyse, Fehlerbaumanalyse, Zuverlässigkeitsberechnung, FMEA usw. anwenden. Die Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben sind zu berücksichtigen. Merkmale mit besonderen Anforderungen an die Dokumentation und Archivierung sind festzulegen.
d.) . Für Prototypen und Vorserienteile sind zwischen MSG Kunde und Lieferanten Lieferant die Herstellungs- und Prüfbedingungen abzustimmen und zu dokumentieren. Ziel ist es, die Teile unter seriennahen Bedingungen herzustellen.
e.) . Für die bekannten – geregelten oder vereinbarten – funktionsrelevanten Merkmale hat muss der Lieferant Analysen der Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen durchzuführen durchführen und zu dokumentieren. Werden festgelegte Fähigkeitswerte Fähigkeitskennwerte nicht erreicht, hat muss der Lieferant entweder seine Anlagen und Prozesse entsprechend zu optimieren optimieren, oder geeignete Prüfungen an den hergestellten Produkten durchzuführendurchführen, um mangelhafte Lieferungen auszuschließen.
f.) . Vor Anlauf der Serienproduktion und in Serienproduktion hat der Lieferant die Prozess- und Produktfreigabe nach VDA-VDA Schrift Band 2 oder PPAP (PPF) oder QS 9000 (PPAPjeweils gültige Ausgabe) durchzuführen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei:Die Vorlagestufe wird in der Bestellung festgelegt. Die Erstmusterproduktion muss unter Serienbedingungen laufen. Dies schließt die vollständige Dokumentation ein. Vor Erstbemusterung an den Kunden muss der Lieferant das Produkt intern freigeben. Die Freigabe ist der Erstbemusterung beizufügen. Fordert der Kunde eine Konstruktionsfreigabe, hat diese der Produktionsprozess- und Produktfreigabe vorauszugehen. Der Kunde hat das Produkt vor Anlauf der Serienproduktion im erforderlichen Umfang zu prüfen und dem Lieferanten die Freigabe – ggf. unter Auflassung – zu erteilen. Bei der Produktionsprozess- und Produktfreigabe ist der Maschinenfähigkeitsindex und/oder der Prozessfähigkeitsindex für vereinbarte Merkmale anzugeben. Der Lieferant ist verpflichtet, einen PSB- Produktsicherheitsbeauftragten zu benennen und Rollax mitzuteilen.
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung
Entwicklung, Planung. a.a) Wenn der Auftrag an den Lieferanten Entwicklungsaufgaben (auch Software- entwicklung) einschließt, ist die Anforderungsspezifikation durch die Vertragspartner schriftlich, z.z. B. in Form eines Lasten-/ Pflichtenheftes Lastenheftes, technischer Spezifikationen, etc. festzulegen. Der Lieferant verpflichtet sich bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben die Regeln des Projektmanagements Aufgaben, Projektmanagement anzuwenden und MSG dem Kunden auf Verlangen Einsicht in die Projektdokumentation zu gewähren.
b.b) Alle zur Unterstützung der Serienentwicklung nötigen technischen Unterlagen (wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, CAD-Daten, etc.) Daten müssen nach Erhalt durch den Lieferanten auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft werden. Ist erkennbar, dass die in den technischen Unterlagen festgelegten Forderungen an das Produkt fehlerhafte, unklare oder unvollständige Beschreibungen beinhalten, so hat der Lieferant MSG sind diese dem Kunden unaufgefordert in geeigneter Form zu informieren, um seiner Warnpflicht nachzukommenaufzuzeigen. Gleiches gilt, wenn die Produktanforderungen durch geeignetere, wirtschaftlichere und wirkungsvollere Verfahren ersetzt werden können.
c.c) Für die Entwicklungsphase vereinbaren die Vertragspartner, geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung anzuwenden. Die Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben sind zu berücksichtigen. Merkmale mit besonderen Anforderungen an die Dokumentation und Archivierung sind festzulegen. Der VDA Band besondere Merkmale dient als Ausgangsbasis für die Ermittlung, Festlegung, Verfolgung, Dokumentation und Archivierung von besonderen Merkmalen. Besondere Merkmale sind in der gesamten Lieferkette: - zwischen Kunde und Lieferant zu vereinbaren und - innerhalb einer Organisation zu identifizieren.
d.d) Für Prototypen und Vorserienteile sind zwischen MSG Kunde und Lieferanten Lieferant die Herstellungs- und Prüfbedingungen abzustimmen und zu dokumentieren. Ziel ist es, die Teile unter seriennahen Bedingungen herzustellen.
e.e) Für die bekannten – geregelten oder vereinbarten – funktionsrelevanten Merkmale hat muss der Lieferant Analysen der Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen durchzuführen durchführen und zu dokumentieren. Werden festgelegte Fähigkeitswerte Fähigkeitskennwerte nicht erreicht, hat muss der Lieferant entweder seine Anlagen und Prozesse entsprechend zu optimieren oder geeignete Prüfungen an den hergestellten Produkten durchzuführendurchführen, um mangelhafte Lieferungen auszuschließen.
f.f) Vor Anlauf der Serienproduktion und in Serienproduktion hat der Lieferant die Prozess- und Produktfreigabe nach VDA-Schrift Band 2 (PPFEMPB) oder QS 9000 (PPAP) PPAP durchzuführen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei:
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung