Produktänderungen Musterklauseln

Produktänderungen. Avaya ist berechtigt, vor der Lieferung eines Produkts: Änderungen am Produkt vorzunehmen, die Zeichnungen und Spezifikationen in Bezug auf das Produkt zu ändern oder das Produkt durch ein Produkt neuerer Bauart zu ersetzen, vorausgesetzt, die Änderungen haben keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Funktion des Produkts.
Produktänderungen. Der AN ist berechtigt, Änderungen im Design, der Farbe und auch in den Maßen seiner angebotenen Produkte vorzunehmen oder sie gänzlich aus dem Programm zu streichen. Kataloge, Broschüren, Prospekte und Muster bzw. Prototypen dienen nur der Illustration der Produkte und sind nicht verbindlich, was Qualität, Farbe und Ausführung betrifft.
Produktänderungen. 8.1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die technische Spezifikation der Produkte zu ändern oder entsprechend anzupassen bzw. deren Sortiment durch Änderung der bestehenden oder durch Aufnahme von neuen Produkten zu ändern oder dadurch, dass bestimmte Produkte nicht mehr produziert werden und dies unter der Voraussetzung, dass diese Änderungen keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die Nutzungseigenschaften, die Größe oder die Lebensdauer dieser Produkte haben.
Produktänderungen. NWC behält sich das Recht vor, ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden oder dessen Zustimmung Produktänderungen vorzunehmen, falls dies aus Sicherheitsgründen oder deshalb erforderlich ist, damit die Produkte den Produktspezifikationen entsprechen, und sich die Produkte hierdurch nicht verschlechtern.
Produktänderungen. Der VERKÄUFER kann die PRODUKTE ohne vorherige Mitteilung an den KÄUFER in einer Weise anpassen, die Form, Nutzbarkeit und Funktion der betreffenden PRODUKTE unbeeinträchtigt lässt (beispielsweise durch den Austausch von Teilen durch gleichwertige Komponenten). Solche Änderungen dürfen nur im Rahmen des Zumutbaren und aus wichtigem Grund erfolgen, wie insbesondere bei neuen technologischen Entwicklungen oder der Weiterentwicklung von Produkten. Der VERKÄUFER kann solche Änderungen nach eigenem Ermessen auch an bereits an den KÄUFER gelieferten PRODUKTEN vornehmen.
Produktänderungen. 4.1 Hurco behält sich Produktänderungen vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwick- lungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht oder überschritten werden. Xxxxx ist allerdings nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits fertiggestellten oder bereits ausgelieferten Produkten nachzuholen. 4.2 Produktänderungen sind dem Kunden nur dann mitzuteilen, wenn es sich um wesentliche Änderungen, die den Vertragszweck des Produktes beeinflussen können, handelt.
Produktänderungen. Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen, die ausschließlich der Verbesserung des Artikels dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne Vorankündigung durchzuführen.
Produktänderungen. Kügele ist berechtigt, Änderungen im Design, der Farbe und auch in den Maßen ihrer angebotenen Produkte vorzunehmen oder sie gänzlich aus dem Programm zu streichen. Kataloge, Broschüren, Prospekte und Muster bzw. Prototypen die- nen nur der Illustration der Produkte und sind nicht verbindlich, was Qualität, Farbe und Ausführung betrifft.
Produktänderungen. Beabsichtigt der Lieferant Änderungen an Produkten, die wir in den letzten 24 Monaten bezogen haben, insbesondere solche, die Auswirkungen auf Zertifizierungen und Produktkonformitäten haben, wird er dies uns unmittelbar, spätestens aber /2 Monate vor Vollzug der Änderung, vorab in einer für die jeweiligen Dokumentationsanforderung geeigneten Weise mitteilen und die entsprechenden Dokumentationen vorlegen. Beabsichtigt der Lieferant die Produktion solcher Produkte einzustellen, wird er uns dies mit einer Frist von /2 Monaten vor der geplanten Produktionseinstellung schriftlich mitteilen, um uns die Möglichkeit einer Bevorratung vor der Produktionseinstellung zu geben.