Produktänderungen Musterklauseln

Produktänderungen. 2. Werkzeugänderungen
Produktänderungen. Avaya ist berechtigt, vor der Lieferung eines Produkts: Änderungen am Produkt vorzunehmen, die Zeichnungen und Spezifikationen in Bezug auf das Produkt zu ändern oder das Produkt durch ein Produkt neuerer Bauart zu ersetzen, vorausgesetzt, die Änderungen haben keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Funktion des Produkts.
Produktänderungen. Der AN ist berechtigt, Änderungen im Design, der Farbe und auch in den Maßen seiner angebotenen Produkte vorzunehmen oder sie gänzlich aus dem Programm zu streichen. Kataloge, Broschüren, Prospekte und Muster bzw. Prototypen dienen nur der Illustration der Produkte und sind nicht verbindlich, was Qualität, Farbe und Ausführung betrifft.
Produktänderungen. Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen, die ausschließlich der Verbesserung des Artikels dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne Vorankündigung durchzuführen.
Produktänderungen. Topsonic behält sich bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit die laufende technische Verbesserung und Umgestaltung der Liefergegenstände und der Programme im Rahmen des vorgesehenen Verwendungszwecks vor.
Produktänderungen price[it] behält sich bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit die laufende technische Verbesserung und Umgestaltung der Liefergegenstände und der Programme im Rahmen des vorgesehenen Verwendungszwecks vor.
Produktänderungen. 4.1 Hurco behält sich Produktänderungen vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwick- lungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht oder überschritten werden. Xxxxx ist allerdings nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits fertiggestellten oder bereits ausgelieferten Produkten nachzuholen. 4.2 Produktänderungen sind dem Kunden nur dann mitzuteilen, wenn es sich um wesentliche Änderungen, die den Vertragszweck des Produktes beeinflussen können, handelt.
Produktänderungen. Der VERKÄUFER kann die PRODUKTE ohne vorherige Mitteilung an den KÄUFER in einer Weise anpassen, die Form, Nutzbarkeit und Funktion der betreffenden PRODUKTE unbeeinträchtigt lässt (beispielsweise durch den Austausch von Teilen durch gleichwertige Komponenten). Solche Änderungen dürfen nur im Rahmen des Zumutbaren und aus wichtigem Grund erfolgen, wie insbesondere bei neuen technologischen Entwicklungen oder der Weiterentwicklung von Produkten. Der VERKÄUFER kann solche Änderungen nach eigenem Ermessen auch an bereits an den KÄUFER gelieferten PRODUKTEN vornehmen.
Produktänderungen. 8.1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die technische Spezifikation der Produkte zu ändern oder entsprechend anzupassen bzw. deren Sortiment durch Änderung der bestehenden oder durch Aufnahme von neuen Produkten zu ändern oder dadurch, dass bestimmte Produkte nicht mehr produziert werden und dies unter der Voraussetzung, dass diese Änderungen keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die Nutzungseigenschaften, die Größe oder die Lebensdauer dieser Produkte haben.
Produktänderungen. 3.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen an den Produkten vorzunehmen, ohne vorherige Mitteilungspflicht an den Käufer. Die Farben und Schattierungen der Materialmuster sowie der Abbildungen von Leder, Stoffen und Lacken sind rein indikativ. Etwaige Farbunterschiede zwischen einzelnen Lieferungen können auftreten, ohne dass hieraus eine Haftung für den Verkäufer entsteht. 3.2 Der Käufer kann verlangen, dass die Produkte mit von ihm selbst gelieferten Materialien ausgestattet werden unter Beachtung der vom Verkäufer angegebenen Liefer- und Verwendungsmethoden. 3.3 Qualität und Quantität der Produkte, zu deren Lieferung sich der Verkäufer verpflichtet, entsprechen den Angaben in der Auftragsbestätigung oder, falls nicht vorhanden, in der Verkaufsrechnung. Der Verkäufer ist jedenfalls berechtigt, die Produkte ganz oder teilweise aus seinen Katalogen und Preislisten zu streichen oder zu ersetzen, mit Ausnahme von bereits bestätigten Bestellungen.