Entwicklungsziele Musterklauseln

Entwicklungsziele. Fortführung der städtebaulichen Aufwertung und Erneuerung der Altstadt sowie der verdich- teten Wohnquartiere - Erhalt der Siedlungsstrukturen und denkmalgeschützten Objekte - Beseitigung städtebaulich-stadtfunktionaler Missstände und Aufwertung des Stadtbildes - Stärkung der Wahrnehmung, Anbindung und Erlebbarkeit der Flüsse - Ausbau der Barrierefreiheit des öffentlichen Raums und öffentlicher Gebäude - Vermarktung verfügbarer und Entwicklung neuer Wohnbauflächen für Eigenheim- und Mehr- geschossbau (ggf. auch für Mehrgenerationenwohnen) vorzugsweise in integrierten Lagen, durch Lückenbebauung und perspektivische Umnutzung mindergenutzter Flächen - Anpassung des Wohnungsbestandes an sich ändernde Wohnbedürfnisse und -anforderungen - Förderung von umweltbewusstem und nachhaltigem Bauen - Entwicklung von Gewerbeflächen an konfliktarmen Standorten - Fortsetzung der städtebaulichen Aufwertung und Erneuerung unter Berücksichtigung von Be- langen des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit in folgenden Vorranggebieten: - Altstadt → v. a. Erhalt/Stärkung der Funktionsvielfalt, insbesondere der Wohnfunktion, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Fortsetzung der Gebäudesanierungen (insbesonde- re in den Quartieren Baderberg/Schlossberg in Richtung Leipziger Straße) sowie Weiter- entwicklung und Umsetzung von Gestaltungsrichtlinien - Cölln → v. a. Revitalisierung von Brachflächen, Aufwertung/Neugestaltung des Bereiches Busbahnhof/Bahnhofsvorplatz sowie Sanierung/Ausbau von Fußwegen - Triebischtal → v. a. Brachenentwicklung, Verminderung von Nutzungskonflikten, Freiflä- chen- und Wohnumfeldverbesserung - Städtebauliche Aufwertung und Erneuerung des Gebietes Albert-Mücke-Ring in enger Zu- sammenarbeit zwischen SEEG, Stadt Meißen und den technischen Trägern mit Sanierung und Erweiterung des Wohnungsbestandes durch Ergänzung von Neubauten sowie Verbes- serung der Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld, u. a. durch Neuordnung/-gestaltung von Frei- und Grünflächen - Revitalisierung der vorhandenen Brachflächen/-objekte, vorrangig durch Reaktivierung der bestehenden Bausubstanz unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange sowie Nachnutzung für Gemeinbedarf, Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Naherholung bzw. tou- ristische Zwecke, entsprechend der im Fachteil Brachen genannten Ziele und Maßnahmen, insbesondere - Quartier Am Steinberg/Talstraße - Hamburger Hof - Ehem. Kohlelagerplatz als Bürgerpark Triebischtal - Ehem. Landkrankenhaus z. B. für Wohnen/Gewerbe - Aufwertung...
Entwicklungsziele. Stärkung des gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer - Herstellung leistungsfähiger Knotenpunkte und Schnittstellen zwischen den Verkehrsmitteln und -teilnehmern für einen verbesserten innerstädtischen Verkehrsfluss - Reduzierung des MIV in der Altstadt - Erhalt und Ausbau leistungsfähiger Verkehrstrassen zur Gewährleistung einer guten Anbin- dung an die Autobahn und benachbarte Zentren - Gewährleistung einer leistungsfähigen Anbindung an das überregionale Eisenbahnnetz in Dresden und Leipzig sowie Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit des SPNV-/ÖPNV- Angebotes inkl. Ausbau der Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und des Nutzungskomforts - Verbesserung der Verkehrssicherheit für Rad- und Fußgängerverkehr, vorrangig durch Er- neuerung/Ausbau von Rad-/Gehwegen und Reduzierung von Barrieren und Gefahrenstellen - Ausbau der Nutzung innovativer Beförderungsmöglichkeiten, u. a. Prüfung der Einbindung von Kleinbussen zur ÖPNV-Anbindung der Ortsteile Proschwitz und Winkwitz - Reduzierung von Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie Anpassung der verkehrlichen und technischen Infrastruktur an klimatisch bedingte Ereignisse und neue Erfordernisse - Bereitstellung einer bedarfsgerechten Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseiti- gung, Strom-, Gas- und Nah-/Fernwärmeversorgung sowie einer leistungsfähigen Breitband- und Telekommunikationsversorgung Verkehr - Umsetzung und Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes mit Radverkehrskon- zept und Parkraumbewirtschaftungsstrategie sowie unter besonderer Berücksichtigung inno- vativer Mobilitätsformen und der Anbindung von Gemeinbedarfseinrichtungen mit folgenden Schwerpunkten: - Optimierung der Verkehrsabläufe/-führung durch Einführung eines elektronischen Ver- kehrsleitsystems für MIV und ÖPNV - Barrierefreier Ausbau und Instandsetzung der Gehwege (mit Schwerpunkt in verdichteten Wohnbereichen und Hanglagen) sowie der Haltestellen - Strategische Anpassung der Parkraumbewirtschaftung unter verstärkter Berücksichtigung innovativer Mobilitätsformen (u. a. E-Bike-/Elektroauto-Ladestationen, Fahrrad- Abstellboxen/-räume, Elektroroller, Carsharing) - Erweiterung der Fußgängerzone in der Altstadt - Optimierung der fußläufigen Anbindung zwischen dem Bahnhof, Busbahnhof und den an- grenzenden Stadtteilen/Gemeinbedarfseinrichtungen - Perspektivische Prüfung einer weiteren Elbquerung - Regelmäßige Fortschreibung und schrittweise Umsetzung des Lärmaktionsplans zur Verrin- gerung des Verkehrslärms durch Straß...
Entwicklungsziele. Die Ortschaften im südlichen Landkreis Gifhorn bewahren ihren attraktiven und dörflichen Charakter mit ortsnaher Grundversorgung und Angeboten für Alt und Jung. Der Südkreis Gifhorn erhöht durch einen interkommunal geformten Arbeitsmarkt die Eigenständigkeit der regionalen Wirtschaft. Geeignete infrastrukturelle Rahmenbedingungen werden dafür garantiert. Der Südkreis Gifhorn erhält ein klares touristisches Profil. Qualitativ hochwertige und miteinander vernetzte Angebote ziehen Touristen und Naherholer an. Die Energiewende wird vom Südkreis Gifhorn aktiv und naturschonend mitgestaltet. Die Voraussetzungen für Land- und Forstwirtschaft in einem schützenswerten Naturraum mit lokalen Märkten werden verbessert.
Entwicklungsziele. Die Entwicklungsziele sollen inhaltlich nachvollziehbar sowie in ihren Konsequenzen und hinsicht­ lich der Folgewirkungen einschätzbar sein und die für die Sicherung und Entwicklungder Land- und Forstwirtschaft notwendigen Freiräume erhalten.
Entwicklungsziele. 6.2.1. Boden • Verminderung von Schadstoffeintrag durch Anlegen von Schutzpflanzungen (Filterwirkung) • Verhinderung von Erosion durch Wasser und Wind durch entsprechende Bearbeitungsverfahren und Anlegen von Windschutzstreifen etc. • Minimierung von weiterem Flächenverbrauch und Flächenversiegelung (Bedarfsanalyse, Grünordnungspläne, Ausgleichsregelung) • Anlegen von Immissionsschutzpflanzungen (an Straßen, Industrieanlagen) • Verhinderung von Bodenverdichtungen durch geeignete Bodenbearbeitungsverfahren
Entwicklungsziele. Ein zentrales Ziel ist es, innerhalb des Zeitraums der ZV das kunsthochschulspezifi- sche Forschen in beiden Fachbereichen voranzubringen.
Entwicklungsziele. Die Ziele und Maßnahmen zum Schutz von Arten und Biotopen beinhalten: • die Sicherung und den Erhalt, • die Pflege und die Entwicklung, • die Herstellung und die Entwicklung von wertvollen Lebensräumen und Verbundstrukturen sowie • die Beseitigung vorhandener Beeinträchtigungen. Die Vorranggebiete Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass sie als Kerngebiete des ökologischen Verbundsystems fungieren. Aus den regionalplanerischen Zielen und Grundsätzen ergeben sich folgende Ziele und Handlungs- grundsätze für das Gemeindegebiet der Stadt Stolpen: A1 Sicherung und Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems innerhalb der Vorranggebie te Natur und Landschaft (Umsetzung der Vorranggebietsausweisung)
Entwicklungsziele. Der Boden soll seine Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Men- schen, als Regelungs- und Speichermedium, als Grundlage für Nutzungen in der Land- und Forstwirt- schaft, als Rohstoff, als Standort für Siedlungen und Infrastruktur sowie als Archiv der Zeit – und Na- turgeschichte nachhaltig ausfüllen können. Insbesondere in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft soll die hohe Ertragsfähigkeit sowie die hohe pflanzenverfügbare Speicherkapazität der Böden durch nachhaltige, ressourcenscho- nende und standortgemäße Bewirtschaftung erhalten werden. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Land- wirtschaft betreffen die Landwirtschaftsflächen im südwestlichen Teil des UG, nördlich und südlich von Helmsdorf (Vorranggebiet) und nordwestlich von Heeselicht (Vorbehaltsgebiet). Aus den regionalplanerischen Zielen und Leitbildern ergeben sich folgende Ziele für das Gemeinde- gebiet Stolpen:
Entwicklungsziele. Aus den regionalplanerischen Zielen und Grundsätzen ergeben sich folgende Ziele und Handlungs- grundsätze für das Gemeindegebiet Stolpen:

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.