Eröffnung von Konten Musterklauseln

Eröffnung von Konten. Bei Eröffnung eines Xxxxxx hat der künftige Kontoinhaber seine Identität nachzuweisen. Konten werden unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers und einer Nummer geführt.
Eröffnung von Konten. Bei Eröffnung eines Xxxxxx hat der künftige Kontoinhaber seine Identität nachzuweisen. Konten werden unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers und einer Nummer (IBAN) geführt.
Eröffnung von Konten. Bei Eröffnung eines Xxxxxx hat der zukünftige Kontoinhaber seine Identität nachzuweisen. Dem Kreditinstitut ist eine leser- liche Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zu übermitteln. Das vom Kunden gewünschte Konto wird erst nach erfolgreicher Legitimation und Identifikation des Kunden uneingeschränkt freigeschalten. Konten werden unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers und einer Nummer geführt.
Eröffnung von Konten. Bei Eröffnung eines Xxxxxx hat der zukünftige Kontoinhaber seine Identität nachzuweisen. Der Bank ist eine leserliche Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass oder Personalausweis) zu übermitteln. Konten werden unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers und einer Nummer (IBAN) geführt.
Eröffnung von Konten. Bei Eröffnung eines Xxxxxx hat der künftige Kontoinhaber seine Identität nachzuweisen. Konten werden unter dem Namen oder der Fir- ma des Kontoinhabers und einer Nummer geführt. Der Kontoinhaber erklärt, auf eigene Rechnung zu handeln (Ausnahme: Treuhandkonten (Z 34)). Handelt er auf fremde Rechnung, ist er verpflichtet, dies dem Kreditinstitut bei Kontoeröffnung bekannt zu geben. Sollten auf Konten des Kontoinhabers Gelder von Dritten (=Treuhandgelder) einlangen bzw. vom Kontoinhaber sonst treuhändig verwaltet werden, wird er dies sofort ohne gesonderte Aufforderung dem Kreditinstitut mitteilen und die von diesem geforderten Informationen und Nachweise betref- fend den Treugeber und die treuhändigen Mittel zur Verfügung stellen.
Eröffnung von Konten. Bei Eröffnung eines Xxxxxx hat der künftige Kontoinhaber seine Identität nachzuweisen. Konten werden unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers und einer Nummer geführt. Der Kontoinhaber erklärt, auf eigene Rechnung zu handeln (Ausnahme: Treuhandkonten (Z 34)). Handelt er auf fremde Rechnung, ist er verpflichtet, dies dem Kreditinstitut bei Kontoeröffnung bekannt zu geben. Sollten auf Konten des Kontoinhabers Gelder von Dritten (=Treuhandgelder) einlangen bzw. vom Kontoinhaber sonst treuhändig verwaltet werden, wird er dies sofort ohne gesonderte Aufforderung dem Kreditinstitut mitteilen und die von diesem geforderten Informationen und Nachweise betreffend den Treugeber und die treuhändigen Mittel zur Verfügung stellen. Z 29. Bei Eröffnung eines Xxxxxx hat der künftige Kontoinhaber seine Identität nachzuweisen. Konten werden unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers und einer Nummer (IBAN) geführt. Der Kontoinhaber erklärt, auf eigene Rechnung zu handeln (Ausnahme: Treuhandkonten (Z 34)). Handelt er auf fremde Rechnung, ist er verpflichtet, dies dem Kreditinstitut bei Kontoeröffnung bekannt zu geben. Sollten auf Konten des Kontoinhabers Gelder von Dritten (=Treuhandgelder) einlangen bzw. vom Kontoinhaber sonst treuhändig verwaltet werden, wird er dies sofort ohne gesonderte Aufforderung dem Kreditinstitut mitteilen und die von diesem geforderten Informationen und Nachweise betreffend den Treugeber und die treuhändigen Mittel zur Verfügung stellen.
Eröffnung von Konten. VB0GI4093D (c) ÖGV-Nur zur Verwendung für Mitglieder des ÖGV.
Eröffnung von Konten. Die Eröffnung eines Xxxxxx ist den Vertragsverwaltern vorbehalten und erfolgt entsprechend den im Vertrag dargelegten Ausführungsbestimmungen zur Wahrnehmung der Vertragsverwalterrechte. Über die vertraglichen Bestimmungen hinaus gelten für Kontoeröffnungen die allgemeinen Bedingungen der Bank.