Eröffnung eines Xxxxxx Musterklauseln

Eröffnung eines Xxxxxx. (2.1) Voraussetzung für die Eröffnung und den Betrieb eines Kundenkontos über die SweepBank App ist ein Smartphone (iPhone oder Android), das mit dem betreffenden Kundenkonto verknüpft ist und die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Hilfecenter. (2.2) Um ein Konto zu eröffnen, müssen Sie den Antrag mobil ausfüllen sowie die vorliegenden Bedingungen und Konditionen lesen und akzeptieren. (2.3) Der Kontoeröffnungsprozess wird erst abgeschlossen, wenn alle Kontoeröffnungsprüfungen von SweepBank zufriedenstellend durchgeführt worden sind. In einigen Fällen, z. B. bei Zweifeln an der Identität des Antragstellers, kann SweepBank Ihren Antrag auf Kontoeröffnung ablehnen. Unter diesen Umständen werden Sie nicht so behandelt, als hätten Sie ein Konto eröffnet. (2.4) Sobald der Kontoeröffnungsprozess erfolgreich abgeschlossen ist, kann der/die Kunde/in ein SweepBank-Girokonto und ein SweepBank-Sparkonto aktivieren.
Eröffnung eines Xxxxxx. 3.1 Bedingungen, die für und vor der Kontoeröffnung erforderlich sind Jede natürliche Person, die mindestens 18 (achtzehn) Jahre alt und geschäftsfähig ist, sowie jede juristische Person, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder in einem Drittland, das die entsprechenden Anforderungen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung auferlegt, hat oder dort registriert ist, darf eine Anfrage einreichen, um ein Konto zu eröffnen, vorausgesetzt, dass die Person auf der Webseite als Verkäufer registriert ist.
Eröffnung eines Xxxxxx. 4.1 Sie können auf die Lightyear-App zugreifen, ohne sich anzumelden. Dort können Sie die in der Lightyear-App verfügbaren Instrumente einsehen und eine „Beobachtungsliste“ mit diesen Instrumenten zusammenstellen. 4.2 Um Zugang zu den Diensten zu erhalten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und ein registriertes Konto bei uns einrichten, indem Sie Ihre Handynummer eingeben und die erforderlichen Informationen und Unterlagen einreichen, die wir während des Kontoeröffnungsprozesses anfordern. 4.3 Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie uns alle Informationen zur Verfügung stellen, die wir von Zeit zu Zeit in angemessener Weise von Ihnen verlangen, um Ihre Identität im Rahmen der Eröffnung eines Xxxxxx über die Lightyear-App zu überprüfen oder um die geltenden Gesetze einzuhalten. 4.4 Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität und bestimmte Informationen zu überprüfen, um das geltende Recht, einschließlich der estnischen Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, einzuhalten. Als Teil des Onboarding-Prozesses können wir bestimmte Informationen von Ihnen anfordern, damit wir Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche durchführen, unsere Nutzer gegen „politisch exponierte Personen“ und internationale Sanktionslisten prüfen sowie geltendes Recht einhalten können, und daher auch Ihre Daten für diese Zwecke erfassen und verarbeiten. 4.5 Sie ermächtigen Lightyear, direkt oder über Dritte alle Nachforschungen anzustellen, die wir zur Überprüfung Ihrer Identität und/oder zum Schutz vor Betrug für notwendig erachten, einschließlich der Abfrage von Identitätsinformationen in öffentlichen Bereichen oder Berichten, der Abfrage von Kontoinformationen im Zusammenhang mit dem Bank-, E-Geld- oder Zahlungsinstitutskonto, das Sie mit dem Konto oder qualifizierten Kredit-/Debitkarten verknüpfen (z. B. Name oder Kontostand), und alle Maßnahmen zu ergreifen, die wir auf der Grundlage der Ergebnisse solcher Nachforschungen oder Berichte für erforderlich halten. Sie ermächtigen ferner alle Dritten, an die solche Anfragen oder Ersuchen gerichtet werden können, diese vollständig zu beantworten. Wenn wir nach eigenem Ermessen den Verdacht oder Grund für den Verdacht auf Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten haben, können wir die Bereitstellung der Dienste für Sie ohne jegliche Erklärung oder Benachrichtigung einstellen und die Strafverfolgungsbehörden oder andere zuständige Behörden über unseren Verdacht und die Gründe dafür inf...
Eröffnung eines Xxxxxx. Um unsere Zah- lungsdienste - Globalkonto nutzen zu können, müssen Sie zunächst ein Globalkonto bei uns eröffnen. Mit der Eröffnung eines Globalkontos bei uns bestätigen Sie auch, dass Sie (i) über einen regelmäßigen Zugang zum Internet und zu E-Mail verfügen und (ii) in der Lage sind, Informationen, die Ihnen per E-Mail und auf anderen elektronischen Wegen, einschließlich von Currencycloud Direct, zugesandt werden, auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx zu speichern, indem Sie alle elektronischen Mitteilungen und Informationen, die Ihnen von uns (über Currencycloud Direct oder per E-Mail oder Telefon) zur Verfügung gestellt werden, ausdrucken oder anderweitig aufbewahren. Sie müssen sicher- stellen, dass Ihre Kontaktdaten auf dem neuesten Stand sind und dass Sie jederzeit Zugang zu diesen Mitteilungen und Informationen haben.

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  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.