Erfasste Benachteiligungen und Anspruchserhebung. Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende Be- nachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versi- cherung erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahr- lässige Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifel als an dem Tag begangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung