Erfolgsabhängige Provision Musterklauseln

Erfolgsabhängige Provision. Die Methode für die Berechnung der erfolgsabhängigen Provision wurde gemäß den ESMA-Leitlinien erstellt („Abschlussbericht – Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF“, 3. April 2020 / ESMA 34-39-968). Die Methode für die Berechnung der Gebühr, veranschaulicht mit Beispielen, der Referenzzeitraum für die Performance und der Ausgleichsmechanismus für die oben erwähnten Anteile sind im Folgenden beschrieben.
Erfolgsabhängige Provision. Die Methode für die Berechnung der erfolgsabhängigen Provision wurde gemäß den ESMA-Leitlinien erstellt („Abschlussbericht – Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF“, 3. April 2020 / ESMA 34-39-968). Die Methode für die Berechnung der Gebühr, veranschaulicht mit Beispielen, der für Anteile des Fonds geltende Referenzzeitraum für die Performance und der High-Water-Mark-Mechanismus werden im Folgenden beschrieben. Das bezifferte Beispiel weiter unten zeigt die Entwicklung des Nettoinventarwerts pro Anteil einer Kategorie von Anteilen des Fonds und die korrelierte Entwicklung der High-Water-Mark, wobei letztere dem höchsten Nettoinventarwert pro Anteil entspricht, der am letzten Berechnungstag des Nettoinventarwerts pro Anteil in den vorangegangenen fünf (5) Geschäftsjahren festgestellt wurde. Jahr Nettoinventarwe rt des Anteils Performanc e des Anteils Satz der erfolgsabhängige n Provision HWM Erfolgsabhängige Provision Rückstellung der erfolgsabhängigen Provision T 100 0,00% 20,00% 100 k.A. k.A. X+0 000 5,00% 20,00% 100 1,00% ja X+0 000 10,00% 20,00% 105 2,00% ja X+0 000 -5,00% 20,00% 115 0,00% nein X+0 000 3,00% 20,00% 115 0,60% nein X+0 000 -10,00% 20,00% 115 0,00% nein T+6 95 -8,00% 20,00% 115 0,00% nein X+0 000 10,00% 20,00% 115 2,00% nein X+0 000 2,00% 20,00% 113 0,40% nein X+0 000 3,00% 20,00% 113 0,60% nein X+00 000 20,00% 20,00% 110 4,00% ja X+00 000 5,00% 20,00% 130 1,00% ja Diese bezifferten Beispiele sind in der untenstehenden Abbildung dargestellt. T T+1 T+2 T+3 T+4 T+5 T+6 T+7 T+8 T+9 T+10 T+11
Erfolgsabhängige Provision. Die Methode für die Berechnung der erfolgsabhängigen Provision wurde gemäß den ESMA-Leitlinien erstellt („Abschlussbericht – Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF“, 3. April 2020 / ESMA 34-39-968). Die Methode für die Berechnung der Gebühr, veranschaulicht mit Beispielen, der Referenzzeitraum für die Performance und der Ausgleichsmechanismus für die Anteile sind im Folgenden beschrieben. Wenn der Fonds in den vergangenen fünf Jahren eine Underperformance gegenüber dem Referenzindikator aufgeholt hat zu erheben. Bruttoperformance 11,80% - Kosten (Verwaltungsgebühren) 1,80% = Rendite des Fonds 10,00% - Rendite des Referenzindex 5,00% - Performancegebühr (20% der Outperformance) 1,00% = Rendite für die Anleger 9,00% Bruttoperformance 11,80% - Kosten (Verwaltungsgebühren) 1,80% - Rendite des Referenzindex 15,00% - Performancegebühr (20% der Outperformance) 0,00%

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  • Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt EUR 100,00. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen EUR 3,80. Diese Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 2,00 % bezogen auf den Berechnungsbetrag. Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.