Erfolgsabhängige Provision Musterklauseln

Erfolgsabhängige Provision. Die Methode für die Berechnung der erfolgsabhängigen Provision wurde gemäß den ESMA-Leitlinien erstellt („Abschlussbericht – Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF“, 3. April 2020 / ESMA 34-39-968). Die Methode für die Berechnung der Gebühr, veranschaulicht mit Beispielen, der Referenzzeitraum für die Performance und der Ausgleichsmechanismus für die oben erwähnten Anteile sind im Folgenden beschrieben.
Erfolgsabhängige Provision. Die Methode für die Berechnung der erfolgsabhängigen Provision wurde gemäß den ESMA-Leitlinien erstellt („Abschlussbericht – Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF“, 3. April 2020 / ESMA 34-39-968). Die Methode für die Berechnung der Gebühr, veranschaulicht mit Beispielen, der für Anteile des Fonds geltende Referenzzeitraum für die Performance und der High-Water-Mark-Mechanismus werden im Folgenden beschrieben. Das bezifferte Beispiel weiter unten zeigt die Entwicklung des Nettoinventarwerts pro Anteil einer Kategorie von Anteilen des Fonds und die korrelierte Entwicklung der High-Water-Mark, wobei letztere dem höchsten Nettoinventarwert pro Anteil entspricht, der am letzten Berechnungstag des Nettoinventarwerts pro Anteil in den vorangegangenen fünf (5) Geschäftsjahren festgestellt wurde. JAHR NETTOINVENTAR WERT DES ANTEILS PERFORMANCE DES ANTEILS SATZ DER ERFOLGSABHÄNG IGEN PROVISION HWM ERFOLGSABHÄN GIGE PROVISION RÜCKSTELLUNG DER ERFOLGSABHÄNGIG EN PROVISION T 100 0,00% 20,00% 100 k. A. k. A. X+0 000 5,00% 20,00% 100 1,00% ja X+0 000 10,00% 20,00% 105 2,00% ja X+0 000 -5,00% 20,00% 115 0,00% nein X+0 000 3,00% 20,00% 115 0,60% nein X+0 000 -10,00% 20,00% 115 0,00% nein T+6 95 -8,00% 20,00% 115 0,00% nein X+0 000 10,00% 20,00% 115 2,00% nein X+0 000 2,00% 20,00% 113 0,40% nein X+0 000 3,00% 20,00% 113 0,60% nein X+00 000 20,00% 20,00% 110 4,00% ja X+00 000 5,00% 20,00% 130 1,00% ja Rückstellung der erfolgsabhängigen Provision Rückstellung der erfolgsabhängigen Provision HWM Nettoinventarwert des Anteils Zeitraum 1 Zeitraum 2 Zeitraum 3 Zeitraum 4 130 135 130 120 115 110 110 110 107 103 100 100 GESCHÄFTSJAHRE NETTOINVENTARWERT (EUR) Diese bezifferten Beispiele sind in der untenstehenden Abbildung dargestellt.
Erfolgsabhängige Provision. Die Methode für die Berechnung der erfolgsabhängigen Provision wurde gemäß den ESMA-Leitlinien erstellt („Abschlussbericht – Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF“, 3. April 2020 / ESMA 34-39-968). Die Methode für die Berechnung der Gebühr, veranschaulicht mit Beispielen, der Referenzzeitraum für die Performance und der Ausgleichsmechanismus für die Anteile sind im Folgenden beschrieben. Wenn der Fonds in den vergangenen fünf Jahren eine Underperformance gegenüber dem Referenzindikator aufgeholt hat zu erheben. Bruttoperformance 11,80% - Kosten (Verwaltungsgebühren) 1,80% = Rendite des Fonds 10,00% - Rendite des Referenzindex 5,00% - Performancegebühr (20% der Outperformance) 1,00% = Rendite für die Anleger 9,00% Bruttoperformance 11,80% - Kosten (Verwaltungsgebühren) 1,80% - Rendite des Referenzindex 15,00% - Performancegebühr (20% der Outperformance) 0,00%

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.