Erfüllung der Anforderungen. Der Lieferant gewährleistet, dass seine Erzeugnisse mit den im Rahmen der Aufträge von Fall zu Fall vereinbarten technischen Unterlagen, wie z. B. Lieferspezifikationen, Bauvorschriften, Zeichnungen, Werksnormen, Prüfanweisungen, produkt- und prozessspezifische qualitätssichernde Vereinbarungen usw. übereinstimmen. Dabei ist der Lieferant besonders aufgefordert, die Vorgaben auf Vollständigkeit und/ oder Realisierbarkeit zu überprüfen.
Erfüllung der Anforderungen. NTT ist dafür verantwortlich, dass ihre Unterauftragsverarbeiter die Verpflichtungen der NTT aus diesem AVV einhalten.