Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 18.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Auf den Kartenvertrag findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Erfüllungsort ist Stuttgart. Ist der Karteninhaber Kaufmann, ist Gerichtsstand Stuttgart. Im Übrigen wird Stuttgart als Gerichtsstand ver- einbart für den Fall, dass der Karteninhaber nach Abschluss des Kartenvertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder diese im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Fassung: 14. September 2019
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Verein- ten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 11.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 18.1 Recht swahl : Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 10.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Schriftform, Sonstiges
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren- kauf vom 11.04.1980 (CISG) sowie des deutschen Kollisionsrechts.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Die mit HWK abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von HWK, sofern nicht ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde. Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist nur eine schriftliche Vereinbarung für HWK verbindlich. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen unternehmerischen Auftraggebern und HWK wird das sachlich und örtlich für den Sitz von HWK zuständige Gericht vereinbart. HWK steht es aber frei Streitigkeiten bei einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht, insbesondere dem allgemein Gerichtsstand des unternehmerischen Auftraggebers, auszutragen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.