Sammelurkunde. Jede Serie der Schuldverschreibungen wird zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde (die "Sammelurkunde") gemäß § 24 lit b Depotgesetz idgF ohne Zinsscheine verbrieft, die von der oder für die Emittentin unterzeichnet wurde. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung oder Ausfolgung einzelner Urkunden oder Zinsscheine ist ausgeschlossen.]
Sammelurkunde. (i) Buchmäßige Eintragung Die Sammelurkunde wird grundsätzlich bei Clearstream Banking AG hinterlegt. Die Emittentin räumt Clearstream Banking AG ein dauerhaftes, unwiderrufliches und absolutes Besitzrecht an der Sammelurkunde ein. Die Sammelurkunde trägt die eigenhändigen oder faksimilierten Unterschriften eines oder mehrerer ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin. Sofern die Sammelurkunde nicht bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wird, ist zudem die Kontrollunterschrift einer von der Zahlstelle beauftragten Person für die Gültigkeit der Sammelurkunde erforderlich.
Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen sind durch eine veränderbare Sammelurkunde (die "Sammelurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft; der Zinszahlungsanspruch im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen ist durch die Sammelurkunde mitverbrieft. Die Sammelurkunde wird von der oder für die Emittentin unterzeichnet. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht ausgegeben und die Gläubiger haben kein Recht, (3) Global Note. The Notes are represented by a modifiable global note (the "Global Note") without coupons; the claim for interest payments under the Notes is represented by the Global Note. The Global Note shall be signed by or on behalf of the Issuer. Definitive Notes and coupons will not be issued, and the Holders have no right to require the printing and delivery of definitive Notes and coupons.]
Sammelurkunde. Diese Serie von Schuldverschreibungen wird in einer Sammelurkunde (die "Sammelurkunde") gemäß § 24 lit b Depotgesetz ohne Zinsscheine verbrieft. Die Sammelur- kunde trägt die eigenhändigen oder faksimilierten Unterschriften von zwei vertretungsberechtig- ten Personen der Emittentin oder deren Bevollmächtigten und ist nach Xxxx der Emittentin von der Hauptzahlstelle oder in deren Namen mit einer Kontrollunterschrift versehen. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.
Sammelurkunde. Die Emittentin ist berechtigt, die erforderlichen Änderungen der Sammelurkunde durchführen.
Sammelurkunde. (i) Buchmäßige Eintragung Die Dauerglobalurkunde wird grundsätzlich bei Clearstream Banking AG hinterlegt. Die Emittentin räumt Clearstream Banking AG ein dauerhaftes, unwiderrufliches und absolutes Besitzrecht an der Dauerglobalurkunde ein. Die Sammelurkunde trägt die eigenhändigen oder faksimilierten Unterschriften eines oder mehrerer ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin. Sofern die Sammelurkunde nicht bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wird, ist zudem die Kontrollunterschrift einer von der Zahlstelle beauftragten Person für die Gültigkeit der Sammelurkunde erforderlich.
Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde (Sammelurkunde gemäß § 24 lit b Depotgesetz) (die "Sammelurkunde") verbrieft. Die Sammelurkunde ist von vertretungsbefugten Vertretern der Emittentin firmenmäßig gezeichnet und von der gemäß diesen Anleihebedingungen bestellten Zahlstelle, dem Wertpapierkontrollor sowie dem Transfer Agent und Information Agent gezeichnet. Der Anspruch auf Ausfolgung einzelner Schuldverschreibungen oder einzelner Zinsscheine ist ausgeschlossen.
Sammelurkunde. Die Zertifikate werden zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde (die "Sammelurkunde") gemäß § 24 lit b Depotgesetz (DepG), idgF, verbrieft, welche von der oder für die Emittentin unterzeichnet wurde. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung oder Ausfolgung einzelner Zertifikate oder Zinsscheine ist ausgeschlossen.