Ergänzende Bedingungen ISO 22000 / FSSC 22000. 4.3.1 Diese ergänzenden Bedingungen gelten für: - DIN EN ISO 22000 - Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit - Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette - ISO / TS 22002-1 - Prerequisite programmes on food safety - Part 1: Food manufacturing - ISO / TS 22002-4 - Prerequisite programmes on food safety - Part 4: Food packaging manufacturing 4.3.2 Grundlage für die Durchführung des gesamten Auditierungs- und Zertifizierungsprozesses, einschließlich Logonutzung, sind die Vorgaben des jeweils gültigen Standards sowie ergänzende Unterlagen der Foundation for Food Safety Certification, wie z.B. FSSC 22000 Certification scheme for food safety systems, PART I (xxx.xxxx00000.xxx). 4.3.3 Die Standards ISO / TS 22002-1 bzw. PAS 223 können nur in Kombination mit der ISO 22000 auditiert werden. 4.3.4 Verbundzertifizierungen für ISO 22000 sind nur ab einer Anzahl von 25 Standorten für die Geltungsbereiche Tierzucht, Pflanzenzucht, Gastronomie, Distribution und / oder Transport / Lagerung möglich. 4.3.5 Verbundzertifizierungen für FSSC 22000 werden nicht durchgeführt 4.3.6 Erhält der Auftraggeber Kenntnis davon, dass von seinem Produkt gesundheitliche Gefahren ausgehen oder gesetzliche Vorschriften nicht erfüllt werden, hat er den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen darüber zu informieren. 4.3.7 Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen zu unterrichten, wenn er Kenntnis von möglichen rechtlichen Schritten in Bezug auf Produktsicherheit oder Produktvorschriftsmäßigkeit erlangt. 4.3.8 Im Falle eines Produktrückrufes hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer über die Situation sowie Einzelheiten, die zu dieser Situation geführt haben, innerhalb von 3 Werktagen zu informieren. 4.3.9 Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber unwiderruflich ermächtigt, die nachfolgenden Daten an die Foundation for Food Safety Certification, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx zu übermitteln: - den Auftrag zur Auditierung nach dem FSSC 22000 Standard. - die den Auftrag, die Auditierung und Zertifizierung nach dem FSSC 22000 Standard betreffenden Ergebnisse - auch im Detail - unabhängig vom Bestehen der Auditierung. Diese Angaben werden bei der Foundation for Food Safety Certification in einer dort geführten Online-Datenbank hinterlegt. 4.3.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Foundation for Food Safety Certification sowie ihren jeweiligen Beauftragten und Mitarbeitern ohne inhaltliche Einschränkung Zugang zu allen erforderlichen Informationen zu gewähren und ihr das Recht einzuräumen,
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Samples: Allgemeine Und Besondere Zertifizierungsbedingungen
Ergänzende Bedingungen ISO 22000 / FSSC 22000. 4.3.1 2.3.1 Diese ergänzenden Bedingungen gelten für: - DIN EN ISO 22000 - – Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit Lebensmittelsicher- heit - Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette - ISO / TS 22002-1 - – Prerequisite programmes on food safety - – Part 1: Food manufacturing - ISO / TS 22002-4 - – Prerequisite programmes on food safety - – Part 4: Food packaging manufacturing
4.3.2 2.3.2 Grundlage für die Durchführung des gesamten Auditierungs- und ZertifizierungsprozessesZertifizie- rungsprozesses, einschließlich Logonutzung, sind die Vorgaben des jeweils gültigen Standards sowie ergänzende Unterlagen der Foundation for Food Safety Certification, wie z.B. FSSC 22000 Certification scheme for food safety systemsScheme v5, PART I (xxx.xxxx00000.xxxPart 2,(xxx.xxxx00000.xxx).
4.3.3 2.3.3 Die Standards ISO / TS 22002-1 bzw. PAS 223 ISO / TS 22002-4 können nur in Kombination Kom- bination mit der ISO 22000 auditiert werden.
4.3.4 2.3.4 Verbundzertifizierungen für ISO 22000 sind nur ab einer Anzahl von 25 Standorten für die Geltungsbereiche Tierzucht, Pflanzenzucht, Gastronomie, Distribution und / oder Transport / Lagerung möglich.
4.3.5 2.3.5 Verbundzertifizierungen für FSSC 22000 werden nicht durchgeführt.
4.3.6 2.3.6 Erhält der Auftraggeber Kenntnis davon, dass von seinem Produkt gesundheitliche gesund- heitliche Gefahren ausgehen oder gesetzliche Vorschriften nicht erfüllt werdenwer- den, hat er den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen darüber zu informierenin- formieren.
4.3.7 2.3.7 Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen zu unterrichten, wenn er Kenntnis von möglichen rechtlichen Schritten in Bezug auf Produktsicherheit oder Produktvorschriftsmäßigkeit -vorschriftsmäßigkeit erlangt.
4.3.8 2.3.8 Im Falle eines Produktrückrufes hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer Auf- tragnehmer über die Situation sowie Einzelheiten, die zu dieser Situation geführt ge- führt haben, innerhalb von 3 Werktagen zu informieren.
4.3.9 2.3.9 Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber unwiderruflich ermächtigt, die nachfolgenden Daten an die Foundation for Food Safety Certification, Xxxxxxxxxxxxx Ste- xxxxxxxxxx 00, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx zu übermitteln: - den Den Auftrag zur Auditierung nach dem FSSC 22000 Standard. - die Die den Auftrag, die Auditierung und Zertifizierung nach dem FSSC 22000 Standard betreffenden Ergebnisse - – auch im Detail - unabhängig – unab- hängig vom Bestehen der Auditierung. Diese Angaben werden bei der Foundation for Food Safety Certification in einer dort geführten Online-Datenbank hinterlegt.
4.3.10 2.3.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Foundation for Food Safety Certification Certificati- on sowie ihren jeweiligen Beauftragten und Mitarbeitern ohne inhaltliche Einschränkung Ein- schränkung Zugang zu allen erforderlichen Informationen zu gewähren und ihr das Recht einzuräumen,, - während der Geschäfts- oder Betriebszeit Grundstücke, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel zu betreten, - Besichtigungen vorzunehmen, - ggf. Informationen über die zertifizierte Organisation mit der Foundati- on und den Regierungsbehörden auszutauschen, - alle schriftlich und elektronisch vorliegenden Geschäftsunterlagen ein- zusehen und zu prüfen sowie - die erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Sofern gravierende Abweichungen festgestellt werden, können von der Foundation for Food Safety Certification Sanktionen gegen den Auf- tragnehmer festgelegt werden, die ggf. zum Einzug des Zertifikates füh- ren.
2.3.11 Mindestens ein unangekündigtes FSSC 22000 Audit wird nach dem Erst- / Rezertifizierungsaudit und danach innerhalb von jeweils 3 Jahren durchge- führt. Der Auftraggeber kann jedoch freiwillig alle Überwachungsaudits durch unangekündigte, jährliche Überwachungsaudits ersetzen. Hierzu teilt der Auf- traggeber dem Auftragnehmer schriftlich Sperrfristen über 10 Tage / Jahr mit, an dem das unangekündigte Audit nicht durchgeführt werden kann (Bsp. Be- triebsferien).
2.3.12 Verweigert der Auftraggeber die Teilnahme an dem unangekündigten FSSC 22000 Audit, wird das Zertifikat sofort ausgesetzt und der Auftragnehmer entzieht das Zertifikat, wenn ihm nicht vom Auftraggeber ausdrücklich die Möglichkeit gegeben wird, das unangekündigte Audit innerhalb von sechs Monaten ab dem Auditdatum durchzuführen.
2.3.13 Wenn dem Auditor der Zugang zu dem zu auditierenden Unternehmen des Auftraggebers verweigert wird, haftet der Auftraggeber für sämtliche daraus resultierende Kosten des Auftragnehmers, wie insbesondere die Vergütung für Reisezeit, Reisekosten und Planung des Audits.
2.3.14 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen schwerwiegende Ereignisse melden. Schwerwiegende Ereignisse in diesem Sinne sind insbesondere: -Gerichtsverfahren, Strafverfolgung und deren Folgen im Zusammen- hang mit der Lebensmittelsicherheit oder Legalität -öffentliche Lebensmittelsicherheitsereignisse im Zusammenhang mit dem Auftraggeber (wie beispielsweise öffentliche Rückrufe, Kata- strophen usw.) -außerordentliche Ereignisse, die die Lebensmittelsicherheit oder - zertifizierung erheblich gefährden, wie z.B. Krieg, Streik, Aufruhr, politische Instabilität, geopolitische Spannungen, Terrorismus, Kriminalität, Pandemie, Überschwemmung, Erdbeben, böswilliger Computerangriff, andere natürliche oder von Menschen verur- sachte Katastrophen.
2.3.15 Der Auftragnehmer wird geeignete Schritte unternehmen, um die Situation zu beurteilen, ggf. Maßnahmen ergreifen bzw. Verifizierungstätigkeiten durchzu- führen. Diese Aktivitäten können Auswirkungen auf den zertifizierten Status des Auftraggebers haben.
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Samples: Zertifizierungsbedingungen
Ergänzende Bedingungen ISO 22000 / FSSC 22000. 4.3.1 2.3.1 Diese ergänzenden Bedingungen gelten für: - DIN EN ISO 22000 - – Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit - Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette - ISO / TS 22002-1 - – Prerequisite programmes on food safety - – Part 1: Food manufacturing - ISO / TS 22002-4 - – Prerequisite programmes on food safety - – Part 4: Food packaging manufacturing
4.3.2 2.3.2 Grundlage für die Durchführung des gesamten Auditierungs- und ZertifizierungsprozessesZertifizierungs- prozesses, einschließlich Logonutzung, sind die Vorgaben des jeweils gültigen Standards sowie ergänzende Unterlagen der Foundation for Food Safety CertificationCertifi- cation, wie z.B. FSSC 22000 Certification scheme for food safety systems, PART I (xxx.xxxx00000.xxx).
4.3.3 2.3.3 Die Standards ISO / TS 22002-1 bzw. PAS 223 ISO / TS 22002-4 können nur in Kombination Kombinati- on mit der ISO 22000 auditiert werden.
4.3.4 2.3.4 Verbundzertifizierungen für ISO 22000 sind nur ab einer Anzahl von 25 Standorten für die Geltungsbereiche Tierzucht, Pflanzenzucht, Gastronomie, Distribution und / oder Transport / Lagerung möglich.
4.3.5 2.3.5 Verbundzertifizierungen für FSSC 22000 werden nicht durchgeführt.
4.3.6 2.3.6 Erhält der Auftraggeber Kenntnis davon, dass von seinem Produkt gesundheitliche Gefahren ausgehen oder gesetzliche Vorschriften nicht erfüllt werden, hat er den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen darüber zu informieren.
4.3.7 2.3.7 Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen zu unterrichten, wenn er Kenntnis von möglichen rechtlichen Schritten in Bezug auf Produktsicherheit oder Produktvorschriftsmäßigkeit -vorschriftsmäßigkeit erlangt.
4.3.8 2.3.8 Im Falle eines Produktrückrufes hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer Auftragneh- mer über die Situation sowie Einzelheiten, die zu dieser Situation geführt haben, innerhalb von 3 Werktagen zu informieren.
4.3.9 2.3.9 Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber unwiderruflich ermächtigt, die nachfolgenden nachfol- genden Daten an die Foundation for Food Safety Certification, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx zu übermitteln: - den Den Auftrag zur Auditierung nach dem FSSC 22000 Standard. - die Die den Auftrag, die Auditierung und Zertifizierung nach dem FSSC 22000 Standard betreffenden Ergebnisse - – auch im Detail - unabhängig – unab- hängig vom Bestehen der Auditierung. Diese Angaben werden bei der Foundation Foun- dation for Food Safety Certification in einer dort geführten Online-Datenbank hinterlegt.
4.3.10 2.3.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Foundation for Food Safety Certification sowie ihren jeweiligen Beauftragten und Mitarbeitern ohne inhaltliche Einschränkung Einschrän- kung Zugang zu allen erforderlichen Informationen zu gewähren und ihr das Recht einzuräumen,, - während der Geschäfts- oder Betriebszeit Grundstücke, Geschäfts-, Be- triebs- und Lagerräume sowie Transportmittel zu betreten, - Besichtigungen vorzunehmen, - alle schriftlich und elektronisch vorliegenden Geschäftsunterlagen einzuse- hen und zu prüfen sowie - die erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Sofern gravierende Abweichungen festgestellt werden, können von der Foundation for Food Safety Certification Sanktionen gegen den Auftragneh- mer festgelegt werden, die ggf. zum Einzug des Zertifikates führen.
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Samples: Zertifizierungsbedingungen
Ergänzende Bedingungen ISO 22000 / FSSC 22000. 4.3.1 3.3.1 Diese ergänzenden Bedingungen gelten für: - DIN EN ISO 22000 - – Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit - Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette - FSSC 22000 Food v5.1 (ISO 22000 + ISO / TS 22002-1) - ISO / TS 22002-1 - Prerequisite programmes programs on food safety - Part 1: Food manufacturing - FSSC 22000 Packaging v5.1 (ISO 22000 + ISO / TS 22002-4) - ISO / TS 22002-4 - Prerequisite programmes programs on food safety - – Part 4: Food packaging manufacturing
4.3.2 3.3.2 Grundlage für die Durchführung des gesamten Auditierungs- und Zertifizierungsprozesses, einschließlich Logonutzung, sind die Vorgaben des jeweils gültigen Standards sowie ergänzende Unterlagen der Foundation for Food Safety CertificationFSSC 22000, wie z.B. FSSC 22000 Certification scheme for food safety systemsScheme v5.1, PART I Part 2 (xxx.xxxx00000.xxx).
4.3.3 3.3.3 Die Standards ISO / TS 22002-1 bzw. PAS 223 ISO / TS 22002-4 können nur in Kombination mit der ISO 22000 auditiert werden.
4.3.4 Verbundzertifizierungen 3.3.4 Stichprobenahmen für eine Verbundzertifizierung für ISO 22000 sind nur ab einer Anzahl von 25 Standorten für die Geltungsbereiche Tierzucht, Pflanzenzucht, Gastronomie, Distribution und / oder Transport / Lagerung möglich.
4.3.5 Verbundzertifizierungen für FSSC 22000 werden nicht durchgeführt
4.3.6 Erhält der Auftraggeber Kenntnis davon, dass von seinem Produkt gesundheitliche Gefahren ausgehen oder gesetzliche Vorschriften nicht erfüllt werden, hat er den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen darüber zu informieren.
4.3.7 Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen zu unterrichten, wenn er Kenntnis von möglichen rechtlichen Schritten in Bezug auf Produktsicherheit oder Produktvorschriftsmäßigkeit erlangt.
4.3.8 Im Falle eines Produktrückrufes hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer über die Situation sowie Einzelheiten, die zu dieser Situation geführt haben, innerhalb von 3 Werktagen zu informieren.
4.3.9 3.3.5 Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber unwiderruflich ermächtigt, die nachfolgenden Daten an die Foundation for Food Safety CertificationFSSC 22000, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx zu übermitteln: - den Auftrag zur Auditierung nach dem FSSC 22000 Standard. - die den Auftrag, die Auditierung und Zertifizierung nach dem FSSC 22000 Standard betreffenden Ergebnisse - – auch im Detail - – unabhängig vom Bestehen der Auditierung. Diese Angaben werden bei der Foundation for Food Safety Certification FSSC 22000 in einer dort geführten Online-Datenbank (Portal) und auf der FSSC 22000 Homepage (xxx.xxxx00000.xxx) hinterlegt.
4.3.10 3.3.6 Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, Informationen bezüglich des Zertifizierungs- und Auditierungsprozesses mit der Foundation FSSC 22000, GFSI und staatlichen Behörden zu teilen, wenn dies erforderlich ist.
3.3.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Foundation for Food Safety Certification FSSC 22000 und dem Akkreditierer sowie ihren jeweiligen Beauftragten und Mitarbeitern ohne inhaltliche Einschränkung Zugang zu allen erforderlichen Informationen zu gewähren und ihr das Recht einzuräumen,, - während der Geschäfts- oder Betriebszeit Grundstücke, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel zu betreten, - Besichtigungen vorzunehmen, - ggf. Informationen über die zertifizierte Organisation mit der Foundation FSSC 22000 und den Regierungsbehörden auszutauschen, - alle schriftlich und elektronisch vorliegenden Geschäftsunterlagen einzusehen und zu prüfen, - die erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Sofern kritische Abweichungen festgestellt werden, können von der Foundation FSSC 22000 Sanktionen gegen den Auftraggeber festgelegt werden, die ggf. zum Einzug des Zertifikates führen.
3.3.8 Mindestens ein unangekündigtes FSSC 22000 Audit wird nach dem Erst- / Rezertifizierungsaudit und danach innerhalb von jeweils 3 Jahren durchgeführt. Der Auftraggeber kann jedoch freiwillig alle Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits durch unangekündigte, jährliche Überwachungsaudits ersetzen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Stufe 2 die Sperrfristen für das unangekündigte Überwachungsaudit schriftlich mitteilen. Sperrfristen sind die Tage, an denen kein unangekündigtes Audit durchgeführt werden kann (z.B. Betriebsferien, umfangreiche Wartungsarbeiten in der Produktion, etc.). Dem Auftraggeber stehen hierfür 10 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Erstzertifizierungen sind nicht unangemeldet.
3.3.9 Verweigert der Auftraggeber die Teilnahme an dem unangekündigten FSSC 22000 Audit, wird das Zertifikat sofort ausgesetzt und der Auftragnehmer entzieht das Zertifikat, wenn ihm nicht vom Auftraggeber ausdrücklich die Möglichkeit gegeben wird, das unangekündigte Audit innerhalb von sechs Monaten ab dem Auditdatum durchzuführen.
3.3.10 Wenn dem Auditor der Zugang zu dem zu auditierenden Unternehmen des Auftraggebers verweigert wird, haftet der Auftraggeber für sämtliche daraus resultierende Kosten des Auftragnehmers, wie insbesondere die Vergütung für Reisezeit, Reisekosten und Planung des Audits.
3.3.11 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen melden:
a) Schwerwiegende Ereignisse. Schwerwiegende Ereignisse in diesem Sinne sind insbesondere: - Erhalt von möglichen rechtlichen Schritten in Bezug auf Produktsicherheit oder –vorschriftsmäßigkeit, - Auftraggeber erhält Kenntnis davon, dass von seinem Produkt gesundheitliche Gefahren ausgehen oder gesetzliche Vorschriften nicht erfüllt werden, - Gerichtsverfahren, Strafverfolgung und deren Folgen im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder Legalität, - öffentliche Lebensmittelsicherheitsereignisse im Zusammenhang mit dem Auftraggeber (wie beispielsweise öffentliche Rückrufe, Katastrophen usw.), - außerordentliche Ereignisse, die die Lebensmittelsicherheit oder - zertifizierung erheblich gefährden, wie z.B. Krieg, Streik, Aufruhr, politische Instabilität, geopolitische Spannungen, Terrorismus, Kriminalität, Pandemie, Überschwemmung, Erdbeben, böswilliger Computerangriff, andere natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen.
b) Nachfolgende Änderungen: - alle wesentlichen Änderungen, die sich auf die Einhaltung der Scheme- Anforderungen auswirken. Kontaktieren Sie den Auftragnehmer, wenn es Zweifel an der Bedeutung einer Änderung gibt, - Änderungen des Namens der Organisation, der Kontaktadresse und der Standortangaben, - Änderungen der Organisation (z.B. rechtlicher, kommerzieller, organisatorischer Status oder Eigentumsverhältnisse) und des Managements (z.B. wichtige Führungskräfte, Entscheidungsträger oder technische Mitarbeiter), - Änderungen des Managementsystems, des Betriebsumfangs und der Produktkategorien, die vom zertifizierten Managementsystem abgedeckt werden, - jede andere Änderung, die dazu führt, dass die Angaben auf dem Zertifikat nicht mehr zutreffend sind.
3.3.12 Der Auftragnehmer wird geeignete Schritte unternehmen, um die Situation zu beurteilen, ggf. Maßnahmen ergreifen bzw. Verifizierungstätigkeiten durchzuführen. Diese Aktivitäten können Auswirkungen auf den zertifizierten Status des Auftraggebers haben.
3.3.13 Der Auftraggeber ist der Eigentümer des Auditberichts und der Zertifikatsinhaber.
3.3.14 Auf Wunsch des Auftraggebers ermöglicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber aktiv den Zugriff auf die zugehörigen, im Portal registrierten Organisationsprofil-, Audit- und Zertifizierungsdaten unter Nutzung der verfügbaren Funktionalität.
3.3.15 Die Vertragsparteien können vereinbaren, anstelle von Vor-Ort-Audits Remoteaudits durchzuführen, sofern dies nach den Vorgaben der Akkreditierungsstellen/Standardherausgeber/Zertifizierungsprogramminhaber zulässig ist.
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Samples: Zertifizierungsbedingungen
Ergänzende Bedingungen ISO 22000 / FSSC 22000. 4.3.1 2.3.1 Diese ergänzenden Bedingungen gelten für: - DIN EN ISO 22000 - – Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit Lebensmittelsicher- heit - Anforderungen an Organisationen in der Lebensmittelkette - FSSC 22000 Food v5.1 (ISO 22000 + ISO / TS 22002-1) ⮚ ISO / TS 22002-1 - Prerequisite programmes programs on food safety - Part 1: Food manufacturing - FSSC 22000 Packaging v5.1 (ISO 22000 + ISO / TS 22002-4) ⮚ ISO / TS 22002-4 - Prerequisite programmes on food safety - safe- ty – Part 4: Food packaging manufacturing
4.3.2 2.3.2 Grundlage für die Durchführung des gesamten Auditierungs- und ZertifizierungsprozessesZertifi- zierungsprozesses, einschließlich Logonutzung, sind die Vorgaben des jeweils gültigen Standards sowie ergänzende Unterlagen der Foundation for Food Safety Sa- fety Certification, wie z.B. FSSC 22000 Certification scheme for food safety systemsScheme v5.1, PART I Part 2 (xxx.xxxx00000.xxx).
4.3.3 2.3.3 Die Standards ISO / TS 22002-1 bzw. PAS 223 ISO / TS 22002-4 können nur in Kombination mit der ISO 22000 auditiert werden.
4.3.4 Verbundzertifizierungen 2.3.4 Stichprobenahmen für eine Verbundzertifizierung für ISO 22000 sind nur ab einer Anzahl von 25 Standorten für die Geltungsbereiche Tierzucht, PflanzenzuchtPflan- zenzucht, Gastronomie, Distribution und / oder Transport / Lagerung möglich.
4.3.5 Verbundzertifizierungen für FSSC 22000 werden nicht durchgeführt
4.3.6 Erhält der Auftraggeber Kenntnis davon, dass von seinem Produkt gesundheitliche Gefahren ausgehen oder gesetzliche Vorschriften nicht erfüllt werden, hat er den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen darüber zu informieren.
4.3.7 Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer spätestens nach 3 Werktagen zu unterrichten, wenn er Kenntnis von möglichen rechtlichen Schritten in Bezug auf Produktsicherheit oder Produktvorschriftsmäßigkeit erlangt.
4.3.8 Im Falle eines Produktrückrufes hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer über die Situation sowie Einzelheiten, die zu dieser Situation geführt haben, innerhalb von 3 Werktagen zu informieren.
4.3.9 2.3.5 Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber unwiderruflich ermächtigt, die nachfolgenden Daten an die Foundation for Food Safety Certification, Xxxxxxxxxxxxx Stephen- xxxxxx 00, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx zu übermitteln: - den Auftrag zur Auditierung nach dem FSSC 22000 Standard. - die den Auftrag, die Auditierung und Zertifizierung nach dem FSSC 22000 Standard betreffenden Ergebnisse - – auch im Detail - unabhängig – unabhän- gig vom Bestehen der Auditierung. Diese Angaben werden bei der Foundation for Food Safety Certification in einer dort geführten Online-Online- Datenbank (Portal) und auf der FSSC 22000 Homepage (xxx.xxxx00000.xxx) hinterlegt.
4.3.10 2.3.6 Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, Informationen bezüglich des Zertifizierungs- und Auditierungsprozesses mit der Foundation for Food Sa- fety Certification, GFSI und staatlichen Behörden zu teilen, wenn dies erforder- lich ist.
2.3.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Foundation for Food Safety Certification Certifi- cation und dem Akkreditierer sowie ihren jeweiligen Beauftragten und Mitarbeitern Mitarbei- tern ohne inhaltliche Einschränkung Zugang zu allen erforderlichen Informationen Informatio- nen zu gewähren und ihr das Recht einzuräumen,, - während der Geschäfts- oder Betriebszeit Grundstücke, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel zu betreten, - Besichtigungen vorzunehmen, - ggf. Informationen über die zertifizierte Organisation mit der Foundation und den Regierungsbehörden auszutauschen, - alle schriftlich und elektronisch vorliegenden Geschäftsunterlagen ein- zusehen und zu prüfen, - die erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Sofern gravierende Abweichungen festgestellt werden, können von der Foundation for Food Safety Certification Sanktionen gegen den Auf- tragnehmer festgelegt werden, die ggf. zum Einzug des Zertifikates füh- ren.
2.3.8 Mindestens ein unangekündigtes FSSC 22000 Audit wird nach dem Erst- / Rezertifizierungsaudit und danach innerhalb von jeweils 3 Jahren durchgeführt. Der Auftraggeber kann jedoch freiwillig alle Überwachungs- und Rezertifizie- rungsaudits durch unangekündigte, jährliche Überwachungsaudits ersetzen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Ab- schluss der Stufe 2 die Sperrfristen für das unangekündigte Überwachungsaudit schriftlich mitteilen. Sperrfristen sind die Tage, an denen kein unangekündigtes Audit durchgeführt werden kann (z.B. Betriebsferien, umfangreiche Wartungs- arbeiten in der Produktion, etc.). Dem Auftraggeber stehen hierfür 10 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Erstzertifizierungen sind nicht unangemeldet.
2.3.9 Verweigert der Auftraggeber die Teilnahme an dem unangekündigten FSSC 22000 Audit, wird das Zertifikat sofort ausgesetzt und der Auftragnehmer entzieht das Zertifikat, wenn ihm nicht vom Auftraggeber ausdrücklich die Mög- lichkeit gegeben wird, das unangekündigte Audit innerhalb von sechs Monaten ab dem Auditdatum durchzuführen.
2.3.10 Wenn dem Auditor der Zugang zu dem zu auditierenden Unternehmen des Auftraggebers verweigert wird, haftet der Auftraggeber für sämtliche daraus resultierende Kosten des Auftragnehmers, wie insbesondere die Vergütung für Reisezeit, Reisekosten und Planung des Audits.
2.3.11 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen melden:
a) Schwerwiegende Ereignisse. Schwerwiegende Ereignisse in diesem Sinne sind insbesondere: - Erhalt von möglichen rechtlichen Schritten in Bezug auf Produktsicher- heit oder –vorschriftsmäßigkeit, - Auftraggeber erhält Kenntnis davon, dass von seinem Produkt gesund- heitliche Gefahren ausgehen oder gesetzliche Vorschriften nicht erfüllt werden, - Gerichtsverfahren, Strafverfolgung und deren Folgen im Zusammen- hang mit der Lebensmittelsicherheit oder Legalität, - öffentliche Lebensmittelsicherheitsereignisse im Zusammenhang mit dem Auftraggeber (wie beispielsweise öffentliche Rückrufe, Katastro- phen usw.), - außerordentliche Ereignisse, die die Lebensmittelsicherheit oder - zertifizierung erheblich gefährden, wie z.B. Krieg, Streik, Aufruhr, politi- sche Instabilität, geopolitische Spannungen, Terrorismus, Kriminalität, Pandemie, Überschwemmung, Erdbeben, böswilliger Computerangriff, andere natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen.
b) Nachfolgende Änderungen: - alle wesentlichen Änderungen, die sich auf die Einhaltung der Scheme- Anforderungen auswirken. Kontaktieren Sie den Auftragnehmer, wenn es Zweifel an der Bedeutung einer Änderung gibt, - Änderungen des Namens der Organisation, der Kontaktadresse und der Standortangaben, - Änderungen der Organisation (z.B. rechtlicher, kommerzieller, organisa- torischer Status oder Eigentumsverhältnisse) und des Managements (z.B. wichtige Führungskräfte, Entscheidungsträger oder technische Mitarbeiter), - Änderungen des Managementsystems, des Betriebsumfangs und der Produktkategorien, die vom zertifizierten Managementsystem abge- deckt werden, - jede andere Änderung, die dazu führt, dass die Angaben auf dem Zerti- fikat nicht mehr zutreffend sind.
2.3.12 Der Auftragnehmer wird geeignete Schritte unternehmen, um die Situa- tion zu beurteilen, ggf. Maßnahmen ergreifen bzw. Verifizierungstätigkeiten durchzuführen. Diese Aktivitäten können Auswirkungen auf den zertifizierten Status des Auftraggebers haben.
2.3.13 Der Auftraggeber ist der Eigentümer des Auditberichts und der Zertifi- katsinhaber.
2.3.14 Auf Wunsch des Auftraggebers ermöglicht der Auftragnehmer dem Auf- traggeber aktiv den Zugriff auf die zugehörigen, im Portal registrierten Organi- sationsprofil-, Audit- und Zertifizierungsdaten unter Nutzung der verfügbaren Funktionalität.
2.3.15 Die Vertragsparteien können vereinbaren, anstelle von Vor-Ort-Audits Remoteaudits durchzuführen, sofern dies nach den Vorgaben der Akkreditie- rungsstellen/Standardherausgeber/Zertifizierungsprogramminhaber zulässig ist. Mehrkosten (z.B. Auditzeit), die durch technische Probleme auf der Seite des Auftraggebers entstehen, sind von diesem zu tragen. Der Auftragnehmer ist be- rechtigt, auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises, diesen Mehr- aufwand zusätzlich zu berechnen.
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Samples: Zertifizierungsbedingungen