Common use of Ergänzende Geschäftsbedingungen für Analytik-Aufträge Clause in Contracts

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Analytik-Aufträge. Die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer II. gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A für solche Verträge, deren Hauptgegenstand die Durchführung der Analytik eines vom Auftraggeber zu diesem Zweck dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Stoffes ist (sofern nicht im Ein- zelfall etwas hiervon Abweichendes vereinbart wird), sowie immer dann, wenn in einen sonstigen Vertrag die Regelungen dieser Ziffer B. II. durch entsprechende Bezugnahme ausdrücklich einbezogen werden:

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Ergänzende Geschäftsbedingungen für Analytik-Aufträge. Die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer II. gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A für solche Verträge, deren Hauptgegenstand die Durchführung der Analytik eines vom Auftraggeber zu diesem Zweck dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Stoffes ist (sofern nicht im Ein- zelfall Einzelfall etwas hiervon Abweichendes vereinbart wird), sowie immer dann, wenn in einen sonstigen Vertrag die Regelungen dieser Ziffer B. II. durch entsprechende Bezugnahme ausdrücklich einbezogen werden:

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