Ergänzung Musterklauseln

Ergänzung. Bei einer Veränderung, die das Gleichgewicht der Verpflichtungen, dass zwischen den Vertragspartnern zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung vorherrscht, stören würde, könnten entweder ArcelorMittal oder die Europäische Metallgewerkschaft einen Antrag auf Änderung stellen. Die Partei, die die Initiative hinsichtlich des Antrags ergreift, wird der anderen Partei den Entwurf einer Textänderung vorlegen.
Ergänzung. Keine Änderung, Ergänzung oder Verzicht auf eine Bestimmung dieser MSA ist wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 12.
Ergänzung. Wir verweisen auf die Zusätze „Bühnenweisungen“ und „Bühnenaufbau“.
Ergänzung. Ergänzung Ergänzung Ergänzung Umbenennung
Ergänzung. Die speziellen Geschäftsbedingungen für Werbung, Anzeigen und Beilagen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Yupet Marktplaner GmbH & Co KG und die speziellen weiteren Geschäftsbedingungen für andere Geschäftsbereiche entsprechend der Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Marktplaner – sofern nicht vorliegend – auf Anfrage zusendet.
Ergänzung. Die speziellen Geschäftsbedingungen für Abos /Abonnements ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma YuPet Marktplaner GmbH & Co KG und die speziellen weiteren Geschäftsbedingungen für andere Geschäftsbereiche entsprechend der Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Marktplaner – sofern nicht vorliegend – auf Anfrage zusendet.
Ergänzung. Die Leistungen beinhalten das Eindecken der Pferde bei schlechtem Wetter und das Anziehen einer Fliegenmaske im Xxxxxx gegen Insekten. Weitere Leistungen (Sprungglocken, Bandagen, Fliegenmaske im Winter etc.) werden je mit 5,00 € im Monat berechnet. Die Stalldecken sollten atmungsaktive Allwetterdecken sein, damit das tägliche Umdecken entfällt. Der Mieter verpflichtet sich, die von seinem Pferd genutzten Weiden und Paddocks durch möglichst tägliches Abäppeln in einem ordentlichen hygienischen Zustand zu halten, um der Verwurmung der Pferde vorzubeugen. Der Mieter ist ferner verpflichtet, sich an dem Verfahren zum Rausstellen und Reinholen der Pferde an Wochenenden und Feiertagen zu beteiligen. Der Impfstatus ist nachzuweisen, insbesondere zu den Impfungen gegen Influenza, Tetanus und Herpes. Der Equidenpass wird am Stall aufbewahrt.
Ergänzung. Beendigungs- normen Abschluss- normen
Ergänzung. Diese Besonderen Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. Ziffern 1-12. Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei Widersprüchen gilt Ziffer 1.1.
Ergänzung. Die zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, vertreten durch SL Mag. Xxxxx Xxxxx und der Universität Klagenfurt, vertre- ten durch den Rektor Univ. Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx für den Zeitraum 1. Jänner 2013 bis 31.Dezember 2015 abgeschlossene Leistungsvereinbarung wird wie folgt ergänzt: