Erhöhte Flexibilität und Transaktionssicherheit Musterklauseln

Erhöhte Flexibilität und Transaktionssicherheit. Mit Wirksamwerden des Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs scheiden Minderheitsaktionäre der GxP AG aus der Gesellschaft aus. Die bisherigen Minderheitsaktionäre der GxP AG erhalten im Zuge der Verschmelzung keine neuen Anteile, sondern werden gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung ausgeschlossen. Da künftig nur noch Hauptversammlungen der Paccard AG stattfinden, deren alleinige Aktionärin die EPISO 5 Mont Acquico S.à r.l. ist, können Beschlüsse der Hauptversammlung der Paccard AG, anders als Hauptversammlungsbeschlüsse der GxP AG vor dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre, kurzfristig und ohne die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Publikums- Hauptversammlung erforderlichen langwierigen und aufwändigen Maßnahmen gefasst werden. Auf gesetzliche oder satzungsmäßige Vorgaben zu Form und Frist für die Einberufung einer Hauptversammlung kann verzichtet werden. Es entfallen damit die langen Vorlauflauffristen, der im Zusammenhang mit Publikums- Hauptversammlungen bestehende Organisations- und Kostenaufwand und die Notwendigkeit der Einhaltung umfassender Informationspflichten. Ferner wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, Strukturmaßnahmen, welche die Mitwirkung der Hauptversammlung erfordern – wie z.B. Formwechsel, Verschmelzung, Ausgliederung, Kapitalmaßnahmen – oder sonstige Maßnahmen, die eine Beschlussfassung der Hauptversammlung erfordern, flexibler zu planen sowie einfacher und schneller umzusetzen, als dies bei der GxP AG möglich wäre. Hierdurch wird es dem Unternehmen möglich, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen rasch und unkompliziert zu reagieren und künftige Geschäftschancen effizienter wahrzunehmen. Gleichzeitig schafft der anlässlich der Verschmelzung erfolgende Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine erhöhte Transaktionssicherheit für solche Maßnahmen. Das Risiko, dass insbesondere Struktur- und Kapitalmaßnahmen, die zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung ins Handelsregister bedürfen, durch Klagen von Aktionären verzögert werden, entfällt. Auch im Übrigen werden gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen der Gesellschaft und ihren Minderheitsaktionären vermieden. Der anlässlich der Verschmelzung erfolgende Ausschluss der Minderheitsaktionäre befreit die Paccard AG von dem Erfordernis, den Aktionären der GxP AG im Gegenzug zur Übertragung des Vermögens der GxP AG Aktien der Paccard AG zu gewähren. Daher wird auch auf der Ebene der Paccard AG ein derartiger, mit einem breiten Aktionärskreis ...

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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