Erhöhung oder Senkung des Beitrags. Wenn der maßgebliche Veränderungswert +5 Prozent oder mehr beträgt, sind wir berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhen. Wenn der maßgebliche Veränderungswert -5 Prozent oder weniger beträgt, sind wir verpflichtet, den Beitrag entspre- chend zu senken.
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Erhöhung oder Senkung des Beitrags. Wenn der maßgebliche Veränderungswert +5 Prozent oder mehr beträgt, sind wir berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhenerhö- hen. Der angepasste Beitrag darf nicht höher sein als der für Neu- verträge geltende Tarifbeitrag. Wenn der maßgebliche Veränderungswert -5 Prozent oder weniger weni- ger beträgt, sind wir verpflichtet, den Beitrag entspre- chend entsprechend zu senken.
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Samples: rsv-bedingungen.de
Erhöhung oder Senkung des Beitrags. Wenn der maßgebliche Veränderungswert +5 + 5 Prozent oder o- der mehr beträgt, sind wir berechtigt, den Beitrag entsprechend entspre- chend zu erhöhen. Der angepasste Beitrag darf nicht höher sein als der für Neuverträge geltende Tarifbeitrag. Wenn der maßgebliche Veränderungswert -5 - 5 Prozent oder weniger beträgt, sind wir verpflichtet, den Beitrag entspre- chend zu senken.
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Samples: rsv-bedingungen.de
Erhöhung oder Senkung des Beitrags. Wenn der maßgebliche Veränderungswert +5 Prozent oder mehr beträgt, sind wir berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhen. Wenn der maßgebliche Veränderungswert -5 5 Prozent oder weniger beträgt, sind wir verpflichtet, den Beitrag entspre- entspre chend zu senken.
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Samples: www.wgv.de
Erhöhung oder Senkung des Beitrags. Wenn der maßgebliche Veränderungswert +5 Prozent % oder mehr beträgt, sind wir berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhen. Der angepasste Beitrag darf nicht höher sein als der für Neuverträge geltende Tarifbeitrag. Wenn der maßgebliche Veränderungswert -5 Prozent % oder weniger beträgt, sind wir verpflichtet, den Beitrag entspre- chend entsprechend zu senken.
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Samples: ljv-berlin.de
Erhöhung oder Senkung des Beitrags. Wenn der maßgebliche Veränderungswert +5 Prozent oder mehr beträgt, sind wir berechtigt, den Beitrag entsprechend zu erhöhen. Der angepasste Beitrag darf nicht höher sein als der für Neuverträ- ge geltende Tarifbeitrag. Wenn der maßgebliche Veränderungswert -5 Prozent oder weniger beträgt, sind wir verpflichtet, den Beitrag entspre- chend entsprechend zu senken.
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Samples: rsv-bedingungen.de