Common use of Erklärungen der Parteien Clause in Contracts

Erklärungen der Parteien. (1) Adressat jeglicher Erklärung des AN im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ist die Auftrag gebende Stelle des AG. (2) Alle vom AN, an den AG gerichteten Schriftstücke, müssen die Bestellnummer, die Auftrag gebende Stelle des AG, die Empfangsstelle, Projektbezeichnung sowie Nummer und Datum des Auftragsschreibens enthalten. (3) Änderungen des Vertrages sowie alle einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform.

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Samples: Purchase Agreement, Purchase Agreement, Einkaufsbedingungen

Erklärungen der Parteien. (1) Adressat jeglicher Erklärung des AN im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ist die Auftrag gebende auftraggebende Stelle des AG. (2) Alle vom AN, AN an den AG gerichteten Schriftstücke, Schriftstücke müssen die Bestellnummer, die Auftrag gebende auftraggebende Stelle des AG, die EmpfangsstelleEmp- fangsstelle, Projektbezeichnung sowie Nummer und Datum des Auftragsschreibens enthalten. (3) Änderungen des Vertrages sowie alle einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen aus Beweisgründen der SchriftformSchrift- form.

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Samples: Einkaufsbedingungen