Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen Fachausdrücke, die wir in den Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung verwenden. Mögli- cherweise sind nicht alle erläuterten Fachausdrücke in Ihren Versicherungsbedingungen enthalten. Die Bildung einer Alterungsrückstellung ist gesetzlich geregelt. Sie beruht auf dem Gedanken, dass die Risikobeiträge mit zunehmen- dem Alter wegen der erhöhten Krankheitsanfälligkeit eigentlich kontinuierlich steigen müssten. Um das zu vermeiden, werden die Beiträge - soweit Ihr Baustein die Bildung einer Alterungsrückstel- lung vorsieht - in den ersten Jahren höher als der aktuelle Risiko- beitrag kalkuliert (Ansparphase). Dieser sogenannte Sparbeitrag führt im wesentlichen zur Bildung einer Alterungsrückstellung. In dem Umfang, in dem eine Alterungsrückstellung in der Ansparpha- se angesammelt worden ist, wird in den späteren Jahren, in denen der Beitrag geringer als der erforderliche Risikobeitrag ist, der Fehlbetrag aus der Alterungsrückstellung genommen (Entsparpha- se). In diesem Umfang sind somit Beitragserhöhungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ausgeschlossen. Sie kann für bestimmte Lebensumstände abgeschlossen werden und ermöglicht die Umstellung des Versicherungsschutzes auf den vereinbarten Tarif nach den vertraglichen Vereinbarungen; unter anderem bei fristgerechtem Antrag ohne erneute Risikoprüfung. Die Anwartschaftsversicherung ist beitragspflichtig. Während der Anwartschaftsversicherung besteht jedoch kein Anspruch auf Ver- sicherungsleistungen.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person • in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters- entsprechenden Kräfteverfalls, • die ärztlich nachzuweisen sind, • voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ih- ren Beruf auszuüben, • und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre- serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- lem vom Baustein, vom vertraglich vereinbarten Beitrag und der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- kaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewer- tungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die Kos- ten, welche in der Beitragskalkulation berücksichtigt wurden (Ab- schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten). Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten. Zu den Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gehören außerdem die Kosten, die aus von Ihnen veranlassten Gründen erhoben werden können. Bei Partnerversicherungen gibt e...
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: →Versicherungsnehmer. Die Aufschubdauer ist die Zeit vom vereinbarten Versicherungsbe- ginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr ge- öffnet sind. Bankarbeitstage sind demnach Montag bis Xxxxxxx. Wochenenden und bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalan- lagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bi- lanz ausgewiesen sind. Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Grundlagen der Bei- tragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rückkaufswert, die Ablaufleistung und die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der §§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- ckungsrückstellungsverordnung berechnet. Wenn Sie eine Hinterbliebenenrente abgeschlossen haben, ist die mitversicherte Person diejenige Person, für die nach dem Tod der versicherten Person die Hinterbliebenenrente lebenslang gezahlt werden soll. Bei Partnerversicherungen gibt es mehrere versicherte Personen. Regelungen in den Versicherungsbedingungen, die sich auf die versicherte Person beziehen, gelten für Partnerversicherungen ent- sprechend. Hierbei genügt es - wenn in den Versicherungsbedin- gungen nicht abweichend geregelt -, dass der in den Versiche- rungsbedingungen genannte Umstand bei einer der versicherten Personen eintritt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen wichtige Fachausdrücke. Möglicherweise sind nicht alle Fachausdrücke in Ihren Versicherungsbedingungen enthalten. →Abzug neu für alt Wenn bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden müssen, gilt: Erfährt das Auto dadurch eine Wertsteige- rung, kann der Versicherer einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abziehen.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen wichtige Fachausdrücke. Möglicherweise sind nicht alle Fachausdrücke in Ihren Versicherungsbedingungen enthalten.
Erläuterung von Fachausdrücken. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften des Altersvorsorge- verträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) nichts anderes ergibt.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel:
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen Fachausdrücke, die wir in den Versiche- rungsbedingungen für den Tarif OFM02 verwenden. Die Beiträge für diesen Tarif enthalten keine Anteile für die Bildung einer Alterungsrückstellung. Bei anderen Krankenversicherungen ist das aber von Gesetzes wegen der Fall. Bei diesen Versicherun- gen werden die Beiträge in den ersten Jahren höher als der aktuel- le Risikobeitrag kalkuliert (Ansparphase). In dem Umfang, in dem eine Alterungsrückstellung in der Ansparphase angesammelt wor- den ist, wird in den späteren Jahren, in denen der Beitrag geringer als der erforderliche Risikobeitrag ist, der Fehlbetrag aus der Alte- rungsrückstellung genommen (Entsparphase). In diesem Umfang sind Beitragserhöhungen wegen des Älterwerdens der versicher- ten Person ausgeschlossen.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel: Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- ginn, solange die versicherte Person lebt. Ihre Höhe ergibt sich aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Gesamtkapital und den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Sie ist mindestens so hoch wie die garantierte Mindestrente. Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Versicherungsbeginn bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- tung. Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr ge- öffnet sind. Montag bis Xxxxxxx sind in der Regel Bankarbeitstage. Wochenenden und bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage.
Erläuterung von Fachausdrücken. Hier erläutern wir Ihnen wichtige Fachausdrücke. In den Versicherungsbedingungen zu Ihrer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung haben wir diese Fa- chausdrücke mit einem "-> " markiert. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Zeitwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapital- anlagen in der Bilanz ausgewiesen sind.