Erläuterungen zu den Sensitivitäten Musterklauseln

Erläuterungen zu den Sensitivitäten. Die dargestellten Sensitivitäten sollen die Auswirkungen von Veränderungen in den der Prognoserechnung zugrunde liegenden Annahmen auf den Gesamt- mittelrückfluss vor Steuern und ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschla- ges verdeutlichen. Die Prognoserechnung basiert u. a. ab 2023 auf der Annahme einer jährli- chen Steigerung des Verbraucherpreis- indexes (VPI) um 2,5 %, die zu jährlich kalkulierten Mietsteigerungen führt. Reduziert sich ab 2023 die jährliche Steigerung des Verbraucherpreisindex auf 2 % p. a., ergibt sich ein Gesamtmit- telrückfluss vor Steuern von 128,43 %. Erhöht sich ab 2023 die Steigerung des Verbraucherpreisindexes auf 3 % p. a., führt dies zu einem Gesamtmittelrück- fluss vor Steuern von 148,60 %. In der Prognoserechnung sind für 2023 Kosten für Objektverwaltung, Bewirt- schaftung und Instandhaltung sowie Nachhaltigkeitsmaßnahmen zulasten der Investmentgesellschaft in Höhe von rund 7,10 % der Nettokaltmieten (zzgl. Umsatzsteuer) angesetzt. Dies entspricht anfänglich rund 20,10 Euro/ Quadratmeter Gesamtmietfläche/Jahr (zzgl. Umsatzsteuer). Ein tatsächlicher Anfall von Kosten in Höhe von insge- samt rund 9,10 % der Nettokaltmie- ten würde zu einer Reduzierung des Gesamtmittelrückflusses vor Steuern auf 136,92 % führen. Eine Reduzierung der Kosten auf rund 5,10 % der Netto- kaltmieten führt zu einer Erhöhung des Gesamtmittelrückflusses vor Steuern auf 140,27 %. Für den Verkauf der Immobilie wurde in der Prognoserechnung ein Verkaufsfak- tor von 20,0, bezogen auf die prognos- tizierte Miete des Jahres 2034, unter- stellt. Dies entspricht einem Wert von rund 59.764.000 Euro und damit einem um rund 8,9 % höheren Wert als dem Verkehrswert zum 31. August 2022. Ein Verkaufsfaktor von 18,0 führt zu einer Reduzierung des Gesamtmittelrückflus- ses vor Steuern auf 122,71 %, und aus einem Verkaufsfaktor von 22,0 resultiert ein Gesamtmittelrückfluss vor Steuern von 153,08 %. Falls alle vorstehend beschriebenen „positiven“ Faktoren zusammen ein- treten, würde sich der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss vor Steuern auf 163,39 % erhöhen. Hierbei ist die bestehende erfolgsabhängige Vergü- tung der Kapitalverwaltungsgesellschaft berücksichtigt. Diese fällt – wenn auch in geringerer Höhe – bereits bei den ein- zelnen positiven Abweichungsszenarien zur Steigerung des VPI und bezüglich des Verkaufsfaktors an. Der gemein- same Eintritt aller „negativen“ Faktoren führt zu einem Gesamtmittelrückfluss vor Steuern von 111,71 %. Unter der Voraussetzung eine...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.