Ermäßigte Tickets Musterklauseln

Ermäßigte Tickets. (5.1) Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für Tageskarten sind Kinder bis einschließlich 15 Jahren („Kinderkarte“), Xxxxxxx, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, Rentner, ALG II – Empfänger. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs. (5.2) Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicher- heitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Sta- dion verweigert werden oder vor Zutritt zum Stadion eine Aufwertung des Tickets im Sinne der Ziffer 5.4 verlangt werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwider- handlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden. (5.3) Kinderkarten: Kinderkarten können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz einer Kinderkarte erhalten nur in Begleitung eines volljährigen auf- sichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion. (5.4) Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 10 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinha- ber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ti- cketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion an der entsprechenden Service-Stelle als Aufpreis mindestens die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden.
Ermäßigte Tickets. 8.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets - soweit verfügbar - sind Kinder bis einschließlich drei (3) Jahren („Schoßkarte“), Kinder bis einschließlich vierzehn (14) Jahren („Kinderkarte“), Jugendliche ab dem fünfzehnten (15.) Lebensjahr, Xxxxxxx (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, OFC-Mitglieder, Leipzig-Pass-Inhaber, Schwerbehinderte, ALG II Empfänger und Rentner. Für die jeweilige Ermäßigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Für Dauerkarten muss die Ermäßigungsberechtigung zum Stichtag 31.07. der jeweiligen Saison vorliegen, ein späterer Wegfall der Ermäßigungsberechtigung (z.B. Überschreiten der Altersgrenze) im Verlaufe der Saison ist insoweit unschädlich. Im Falle des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung im Laufe der Saison ist dies jedoch RB Leipzig anzuzeigen und eine entsprechende Aufwertung zum Saisonübergang zu beantragen. Tritt die Ermäßigungsberechtigung erst im Verlaufe der Saison ein (z.B. Renteneintritt nach dem 31.07.) kann eine ermäßigte Dauerkarte bereits zu Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist die Dauerkarte für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der Ermäßigungsberechtigung durch Aufzahlen der Differenz zwischen dem Anteil einer (ermäßigten) Dauerkarte für eine Tageskarte und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag am Stadion aufzuwerten. Der Kunde erkennt an, dass RB Leipzig aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen berechtigt ist bzw. verpflichtet sein kann, keine Schoßkarten auszugeben oder ausgegebene Schoßkarten zu stornieren. Bei Stornierung wird den betroffenen Kunden der gezahlte Preis zurückerstattet. RB Leipzig haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten). 8.2 Ermäßigungsnachweis: Der aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt zwingend und jederzeit mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen bzw. Ungültigkeit zum Veranstaltungstermin kann der Zutritt zum Stadion verwehrt werden. Ersatzansprüche des Kunden bestehen nicht. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion und einer Anzeige geahndet werden. 8.3 Begleitung von Kindern und Jugendlichen: Kinder- und Schoßkarten können nur zusammen mit mindestens einem (1) Ticket für Erw...
Ermäßigte Tickets. Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb ermäßigter Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird dieser nicht mitgeführt bzw. ist dieser nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Ermäßigte Tickets. 5.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren („Kindertickets“), Xxxxxxx, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50%, Rentner, Arbeitslose sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs.
Ermäßigte Tickets. 4.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für Tageskarten – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren (Kinderkarte), Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, Xxxxxxx (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. 4.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden, der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. 4.3 Kinderkarten: Kinderkarten können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz einer Kinderkarte erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion. 4.4 Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziff. 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag (Aufwertung).
Ermäßigte Tickets. 4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Xxxxxxx, Berufsschüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, Rentner sowie Mitglieder des Xxxxxx Xxxxxxxx Sport-Club (Hertha B. S. C.) e. V. (nachfolgend ‚Hertha BSC
Ermäßigte Tickets. 4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für Tageskarten und/oder Dauerkarten sind im Stehplatzbereich Xxxxxxx (Personalausweis/Schülerausweis), Studenten bis einschließlich siebenundzwanzig (27) Jahren (Vollzeit, Studentenausweis), Auszubildende (Ausbildungsnachweis), Schwerbehinderte ab 50% Grad der Behinderung (amtlicher Nachweis), Rentner Im Sitzplatzbereich sind ausschließlich Schwerbehinderte ab 50% Grad der Behinderung grundsätzlich ermäßigungsberechtigt. Ergänzend hierzu gelten die Ermäßigungsregelungen nach Ziffer 4.4 für Kinder- und Familienkarten sowie Ziffer 4.3 für Schoßkarten. Für Dauerkarten gelten die Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
Ermäßigte Tickets. 5.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für Tageskarten – soweit verfügbar –, Xxxxxxx (von 6 – 17 Jahre) Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte Rentner, Arbeitslose sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Ermäßigte Tickets. 5.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von VIP-Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 15 Jahren („Kindertickets“). Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Volljährige erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Volljährigen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.
Ermäßigte Tickets. 3.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich sechs Jahren („Schoßkarte“), Vereinsmitglieder, Xxxxxxx (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50 % und Rentner („Ermäßigtenkarte“). Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung maßgeblich ist der Tag der Veranstaltung. Klarstellend wird festgehalten, dass die in dieser Ziffer genannten Ermäßigungsberechtigten noch nicht unmittelbar eine Preisermäßigung erhalten, es sei denn nach der jeweils gültigen Preisliste vom KFC Uerdingen 05 ist eine entsprechende Preisermäßigung für die Ermäßigungsberechtigten vorgesehen.