Kinder und Jugendliche. Die Webseiten und Angebote der windata GmbH & Xx.XX sind nicht für Personen unter 16 Jahren vorgesehen. Wenn Sie jünger als 16 Jahre sind, dürfen Sie die Webseiten und Angebote nicht nutzen.
Kinder und Jugendliche. Bei Personen unter 14 Jahren beträgt die Leistung für den Todesfall höchstens Euro 5.200,-. Der auf die anderen Insassen entfallende Teilbetrag aus der versicherten Todesfallsumme wird um den durch diese Summenbegrenzung freiwerdenden Betrag verhältnismäßig erhöht.
Kinder und Jugendliche. Für Personen unter 18 Jahren gelten neben den AUB die Zusatzbe- dingungen für die Kinder-Unfallversicherung mit Einschluss von Vergiftungen.
Kinder und Jugendliche. Kinder können die Kartanlage frühestens ab einem Alter von 10 Jahren benutzen. Dieser Nutzungsvertrag ist dann von einem Sorgeberechtigten (Elternteil, Vormund) zu unterzeichnen unter Beachtung der umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche dürfen die Kartanlage ab einem Alter von 10 Jahren und einer Körpergröße von 1,20 m nutzen und selbst ein DriftKart in der Kartarena fahren. Der Nutzungsvertrag für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre setzt die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters auf dem Nutzungsvertrag voraus. Bei Kindern unter 14 Jahren muss zusätzlich während der Nutzung der Kartbahn durch das Kind oder den Jugendlichen ein Erziehungsberechtigter (Elternteil bzw. Vormund) anwesend sein. Ersatzweise kann von einem Erziehungsberechtigten (Elternteil bzw. Xxxxxxx) auch über eine schriftliche Zusatzvereinbarung eine "erziehungsbeauftragte Begleitperson" benannt werden, welche die Aufsichtsplicht während der Nutzung der Kartbahn wahrnimmt (das entsprechende Formular "Begleitperson" kann in unserer DrifterKarts- Arena abgeholt oder auf unserer Homepage "xxx.xxxxxxxxxxxx.xx" heruntergeladen werden) .
Kinder und Jugendliche. Kinder können die Kartbahn erst ab einem Alter von 8 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 1,20 m (Erwachsenen-Karts ab 10 Jahren und einer Mindestkörper- größe von 1,40m) benutzen, dieser Nutzungsvertrag ist dann von den Sorgeberechtigten zu unterzeichnen unter Beachtung der umseitigen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Für Kinder können ebenfalls Membercards ausgestellt werden.
Kinder und Jugendliche. Unsere Dienste dürfen nur von nach dem Recht des Staates ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts volljährigen (unbe- schränkt Geschäftsfähigen) Personen oder in einem Handelsregister eingetragenen Unternehmen genutzt werden. Da wir keine Kenntnis vom Inhalt Ihrer Dateien haben können (Ver- schlüsselung erfolgt bereits auf dem Endgerät / Lokalen System des Kunden), obliegt es der Verantwortung des Kunden, dass er Dateien ausschließlich Angehörigen des Unternehmens zur Verfügung stellt. Kinder und Jugendliche im Unternehmen dürfen nur Dateien erhalten, wenn diese keinen entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalt haben.
Kinder und Jugendliche. 9.1 Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die keine sportlichen Wettkämpfe dar- stellen, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt, sofern die betreffenden Ver- anstaltungen nicht ausdrücklich auch für diese Altersgruppe bestimmt sind.
9.2 Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt zu Stehplatzbereichen nicht gestattet.
9.3 Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsbe- rechtigten der ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist, gestattet.
9.4 Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, jeweils mit einer gültigen Eintritts- karte, für Konzerte bis 24:00 Uhr zutrittsberechtigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Kon- zerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten erlaubt. Im Einzelfall können hiervon abweichende Altersvorgaben gelten (z.B. aufgrund von Auflagen lokaler Behörden oder der Art der Veranstaltung), worauf im Bestellprozess und vor Ort hingewiesen wird. xxxxx://xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx- gung_muttizettel.net.pdf „Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt: • Volljährigkeit, • Reife, einem Kind bei der Veranstaltung verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung zu bieten, • die Heimfahrt des Kindes zu gewährleisten.
9.5 Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zu Veranstaltungen zu verwei- gern, wenn der Schutz durch die Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin: Rock/Pop-Veranstaltungen richten sich regelmäßig an Erwachsene und sind in diesen Fällen keine für Kinder geeignete Veranstaltung. Xxxxxxx Eltern bzw. Erziehungsbeauftragte solche Ver- anstaltungen dennoch zusammen mit Kindern besuchen wollen, sind diese für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Insbesondere ist für angemessenen Hörschutz zu sorgen und, soweit für die konkrete Veranstaltung angeboten, Sitzplatztickets zu erwerben. Details für das jeweilige Konzert können bei uns erfragt werden.
Kinder und Jugendliche. 4.1. Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlagen der Kletterhalle selbstständig benutzen, sofern der Erziehungsberech- tigte das für Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr vorgesehene Regis- trierungsformular ordnungsgemäß ausfüllt, unterschreibt bzw. bestä- tigt und eine Eintrittskarte für den Minderjährigen erwirbt.
4.2. Minderjährige unter 14 Jahre dürfen die Anlagen der Kletterhalle nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen, wenn der Jugendliche ei- nen gültigen Tageseintritt und der Erwachsene eine gültige Sicheru- ngskarte/Tageseintritt/Abo erwirbt. Den Anweisungen der seil- und klettertechnischen Fertigkeiten durch einen Mitarbeiter der Kletter- halle ist Folge zu leisten. Es steht den Mitarbeitern der Kletterhalle aufgrund ihrer getroffenen Einschätzung frei, Minderjährige unter dem vollendeten 14. Lebensjahr von der Benutzung der Anlagen der Kletterhalle völlig auszuschließen oder die Benutzung auf bestimmte Anlagen zu beschränken (beispielsweise nur die Benützung der Boul- deranlage). Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene hat für das entsprechende Verhalten des Minderjährigen Sorge zu tragen und ist für etwaige Personen- und Sachschäden verantwortlich.
4.3. Kinder unter 6 Jahre, die aktiv am Klettern teilnehmen, ist der Zutritt in die Kletterhalle aus Sicherheitsgründen nur mit einer Aufsichtsper- son, die selbst nicht klettert, gestattet. Kinderprogramme ausgenommen.
Kinder und Jugendliche. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird der Zutritt zu Abendveranstaltungen nur in Begleitung eines Erzie- hungsberechtigten gestattet. Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten.