Common use of Ermittlung Clause in Contracts

Ermittlung. Ist mit einer Leistungsabweichung eine Verzögerung oder Beschleunigung der Ausführung verbunden, ist die Leistungsfrist entsprechend anzupassen, wobei auch die Folgen zu be- rücksichtigen sind. Die Ermittlung der neuen Preise hat auf Preisbasis des Vertrages und - soweit möglich - unter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des Angebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Vertrages zu erfolgen.

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Ermittlung. Ist mit einer Leistungsabweichung eine Verzögerung oder Beschleunigung der Ausführung Aus- führung verbunden, ist die Leistungsfrist entsprechend anzupassen, wobei auch die Folgen zu be- rücksichtigen berücksichtigen sind. Die Ermittlung der neuen Preise hat auf Preisbasis des Vertrages und - soweit möglich mög- lich - unter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des AngebotesAn- gebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Vertrages Vertra- ges zu erfolgen.

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Ermittlung. Ist mit einer Leistungsabweichung eine Verzögerung oder Beschleunigung der Ausführung Aus- führung verbunden, ist die Leistungsfrist entsprechend anzupassen, wobei auch die Folgen (z. B. Ausfall-Folgezeiten) und jahreszeitliche Umstände zu be- rücksichtigen berücksichtigen sind. Die Ermittlung der neuen Preise hat auf Preisbasis des Vertrages und - soweit möglich mög- lich - unter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des AngebotesAn- gebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Vertrages Vertra- ges zu erfolgen.

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Ermittlung. Ist mit einer Leistungsabweichung eine Verzögerung oder Beschleunigung der Ausführung verbunden, ist die Leistungsfrist entsprechend anzupassen, wobei auch die Folgen (z. B. Ausfall-Folgezeiten) und jahreszeitliche Umstände zu be- rücksichtigen berücksichtigen sind. Die Ermittlung der neuen Preise hat auf Preisbasis des Vertrages und - soweit möglich - unter un- ter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des Angebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Vertrages zu erfolgen.

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Ermittlung. Ist mit einer Leistungsabweichung eine Verzögerung oder Beschleunigung der Ausführung verbunden, ist die Leistungsfrist entsprechend anzupassen, wobei auch die Folgen (z. B. Ausfall-Folgezeiten) und jahreszeitliche Umstände zu be- rücksichtigen berücksichtigen sind. Die Ermittlung der neuen Preise hat auf Preisbasis des Vertrages und - soweit möglich - unter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des Angebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Vertrages zu erfolgen.

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