Nachlass Musterklauseln

Nachlass. Die von den Parteien vereinbarten Nachlässe gelten auch für Zusatzaufträge und/oder Nachtragsaufträge sowie Stundenlohnarbeiten.
Nachlass. Der allfällig im Angebot des AN und/oder dem Vertrag/Auftrag gewährte Nachlass gilt sinngemäß für alle Nachtrags-, Zusatz- und Regieleistungen.
Nachlass. Bei abgeschlossener universitärer Übersetzer-/Sprachausbildungen oder ISO-Zertifizierung wird ein Nachlass von: 6% bei einem Umsatz bis EUR 199.999,99 bzw. 10% ab einem Umsatz von EUR 200.000,00 auf den Prämiensatz gewährt. Das entsprechende Zertifikat bzw. Diplom ist dem Antrag beizulegen.
Nachlass. Das im Haus befindliche persönliche Eigentum des Bewohners wird in einer Nachlassliste er- fasst und einer der untenstehend genannten Vertrauenspersonen nach Unterschrift übergeben. Bargeld, Wertpapiere, Aktien und Sparbücher werden jedenfalls dem vom Gericht eingesetz- ten Nachlassverwalter (Kommissär) übergeben. Verweigert die Vertrauensperson die Über- nahme von Gegenständen, werden Wertgegenstände dem vom Gericht eingesetzten Nachlass- verwalter (Kommissär) übergeben; wertlose Gegenstände (z.B. Bekleidung, Gegenstände des täglichen Bedarfs, auch technische Geräte) werden entsorgt. Es wurde vom Bewohner eine Begräbnisvorsorge getroffen: 🞎 Nein 🞎 Ja Wenn ja, welche (z.B. Wiener Verein, Sparbuch)……………………………………………. § 18 Nennung von Vertrauenspersonen2 Der Bewohner/die Bewohnerin bestimmt Familienname: . ………………….……………………………………………………… Vorname: ………..………….…………………geb. am.:…………………………. Verhältnis: …………….…………………………..................................................... Adresse: …………………………………………………………………………... Telefon/Mobiltel.: …………………………………………………………………………... Fax/ E-Mail: ………………………………………………………………….............. Identitätsnachweis: ………………………………………………………………………….. Familienname: . ………………….……………………………………………………… Vorname: ………..………….…………………geb. am.:…………………………. Verhältnis: …………….…………………………..................................................... Adresse: …………………………………………………………………………... Telefon/Mobiltel.: …………………………………………………………………………... Fax/ E-Mail: ………………………………………………………………….............. Identitätsnachweis: …………………………………………………………………………..
Nachlass. Wenn nicht ausdrücklich angegeben, gelten vereinbarte Nachlässe nur auf die angebotenen Positionen des Hauptauftrages und nicht für Nachträge.
Nachlass. Solange die Anspruchsberechtigten eines verstorbenen Kunden nicht bekannt sind bzw. keine Anweisungen erteilt haben, werden die Anlagen des Verstorbenen für denselben Zeitraum verlängert.
Nachlass. Der Verkäufer gewährt dem Kunden einen Nachlass von 25% für Haushaltsanschlüsse bzw. 20% für alle andere Verwendungen außer Haushalt auf den Energiepreis PE (siehe Art. 1 Anlage B).
Nachlass. Verspätungen unter 3 Minuten werden nicht berücksichtigt. Bei Verspätungen größer / gleich 3 Minuten wird das vom Zugangsberechtigten / EVU an die EVS zu entrichtende Trassenentgelt je Verspätungsminute um 1,00 Euro nachgelassen. Die Obergrenze für den Nachlass je Zugtrasse ist das Trassenentgelt. Erschwernisse durch planmäßige Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die gemäß der SNB-AT ver- öffentlicht sind, gelten nicht als verspätungsrelevant im Sinne dieses Anreizsystems.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.