Ersatz von Sportgeräten. Q.2.9 Abweichend von A.2.1.2.4 sind am Fahrzeug befestigte oder im Fahrzeug verwahrte Sportgeräte bei einem das Fahrzeug betreffenden Unfall (A.2.2.2.2), bei Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen, Murgang, Erdrutsch (A.2.2.1.3) und Dachlawinen (Q.2.2) sowie bei einem Zu- sammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.4) bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 1.500 Euro mitversichert.
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Samples: www.bbbank.de, wohnwagenversicherungen.de, www.xxv24.de
Ersatz von Sportgeräten. Q.2.9 A.5.5.2.7 Abweichend von A.2.1.2.4 A.2.1.5 sind am Fahrzeug befestigte oder im Fahrzeug verwahrte Sportgeräte bei einem das Fahrzeug betreffenden Unfall (A.2.2.2.2A.2.3.2), bei Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen, Murgang, Erdrutsch Blitzschlag Überschwemmung oder Schnee- lawinen (A.2.2.1.3A.2.2.3) und Dachlawinen bei Murgang (Q.2.2A.5.5.2.1) sowie bei einem Zu- sammenstoß Zusammen- stoß mit Tieren (A.2.2.1.4A.2.2.4) bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 1.500 Euro 1.500,– € mitversichert.
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Samples: www.hvs-online.de