Common use of Erschliessungs-, Zugangs- und Nutzungsrechte Clause in Contracts

Erschliessungs-, Zugangs- und Nutzungsrechte. 1Die Netzbetreiberin ist berechtigt, gemäss den vorliegenden Bestim- mungen die Gebäudeverkabelung zu erstellen, an die Glasfaseran- schlussleitung anzubinden und während der Vertragsdauer zu benut- zen. Zu diesem Zweck gewährt der Eigentümer der Netzbetreiberin unentgeltlich alle notwendigen Rechte für die Errichtung, den Bestand sowie den Betrieb und Unterhalt der Gebäudeverkabelung. Darin ent- halten ist das originäre Nutzungsrecht der Netzbetreiberin an sämtli- xxxx Xxxxxx der von ihr realisierten glasfaserbasierten Gebäudever- kabelung sowie das Zugangsrecht zu den Kabeln und Anlagen der Netzbetreiberin und der Kooperationspartner. 2Dabei steht der Netzbetreiberin an zwei Fasern der Gebäudeverkabe- lung pro Wohn- bzw. pro Geschäftseinheit ein unentgeltliches, aus- schliessliches, umfassendes und auf Dritte übertragbares Nutzungs- recht zu (exklusive Faser/n). Um parallele Steigzonen- Erschliessungen zu vermeiden, gewährt die Netzbetreiberin anderen Fernmeldedienstanbieterinnen, welche ihr zu gleichwertigen Bedin- gungen Gegenrecht einräumen (Reziprozität), auf nichtdiskriminieren- de Weise und zu angemessenen Rahmenbedingungen Zugang zur glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung in Form einer langfristigen Gebrauchsüberlassung an frei verfügbaren, nicht bereits durch Koope- rationspartner beanspruchten Fasern (nicht-exklusive Fasern).

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Samples: Anschlussvertrag, Anschlussvertrag

Erschliessungs-, Zugangs- und Nutzungsrechte. 1Die Netzbetreiberin ist berechtigt, gemäss den vorliegenden Bestim- mungen die Gebäudeverkabelung zu erstellen, an die Glasfaseran- schlussleitung anzubinden und während der Vertragsdauer zu benut- zen. Zu diesem Zweck gewährt der 1Der Eigentümer räumt der Netzbetreiberin unentgeltlich das Recht ein, die im Anschlussvertrag erwähnten Gebäude an das Glasfasernetz der Netzbetreiberin anzuschliessen und zu diesem Zweck eine Glasfaseranschlussleitung zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und fortbestehen zu lassen. 2Die Einräumung der Erschliessungsrechte schliesst alle notwendigen Rechte für den Bau, Betrieb, Unterhalt, Erneuerung und Fortbestand der Glasfaseranschlussleitung inkl. der Duldung der damit verbunde- nen Infrastrukturanlagen (Kabelkanalisationen; Rohranlagen, Kabel, Schächte, etc.) ein und umfasst insbesondere: - notwendige Gebäudeanschluss- und Kabelzuleitungsrechte auf dem/den Anschlussgrundstück(en) des Eigentümers zur Ge- bäude-Erschliessung; - Recht der Netzbetreiberin, der Kooperationspartner sowie beauftragten Dritten, das Anschlussgrundstück für alle notwen- digen Arbeiten an der Glasfaseranschlussleitung (Bau-, Repa- ratur-; Wartungs-, Unterhalts- und Kontrollarbeiten) zu betreten und Zutritt zum Grundstück bzw. Gebäude zu erhalten. - Berechtigung, in die ErrichtungKabelkanalisationen weitere Kabel auch von Dritten nachzuziehen, den Bestand sowie den Betrieb und Unterhalt sofern der Gebäudeverkabelungbestehende Kanalquer- schnitt deswegen nicht vergrössert werden muss. Darin ent- halten ist das originäre Nutzungsrecht 3Der Eigentümer verpflichtet sich, der Netzbetreiberin an sämtli- xxxx Xxxxxx der bei begründetem Bedarf dieselben Rechte analog auch in Bezug auf den Anschluss von ihr realisierten glasfaserbasierten Gebäudever- kabelung sowie das Zugangsrecht zu den Kabeln und Anlagen der Netzbetreiberin und der KooperationspartnerGebäuden auf Nachbargrundstücken einzuräumen. 2Dabei steht der Netzbetreiberin an zwei Fasern der Gebäudeverkabe- lung pro Wohn- bzw. pro Geschäftseinheit ein unentgeltliches, aus- schliessliches, umfassendes Gegebenenfalls und auf Dritte übertragbares Nutzungs- recht zu (exklusive Faser/n)Wunsch des Eigentümers regeln die Vertragsparteien die konkreten Modalitäten der Einräumung dieses Durchleitungsrechtes im Rahmen einer Individualvereinbarung. Um parallele Steigzonen- Erschliessungen zu vermeiden4Der Eigentümer nimmt zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung, gewährt dass die Netzbetreiberin anderen Fernmeldedienstanbieterinnen, welche ihr zu gleichwertigen Bedin- gungen Gegenrecht einräumen (Reziprozität), auf nichtdiskriminieren- de Weise Glasfaseranschlussleitung und zu angemessenen Rahmenbedingungen Zugang zur glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung in Form einer langfristigen Gebrauchsüberlassung an frei verfügbaren, nicht bereits durch Koope- rationspartner beanspruchten Fasern (nicht-exklusive Fasern)deren Bestandteile laufend der tech- nischen Entwicklung und den neuen Anforderungen angepasst wer- den kann.

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Samples: Anschlussvertrag, Anschlussvertrag

Erschliessungs-, Zugangs- und Nutzungsrechte. 1Die Netzbetreiberin ist berechtigt, gemäss den vorliegenden Bestim- mungen die Gebäudeverkabelung zu erstellen, an die Glasfaseran- schlussleitung anzubinden und während der Vertragsdauer zu benut- zen. Zu diesem Zweck gewährt der 1 Der Eigentümer räumt der Netzbetreiberin unentgeltlich das Recht ein, die unter Ziffer 2 des Anschlussvertrags erwähnten Ge- bäude an das Glasfasernetz der Netzbetreiberin anzuschliessen und zu diesem Zweck eine Glasfaseranschlussleitung zu errich- ten, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und fortbestehen zu lassen. 2 Die Einräumung der Erschliessungsrechte schliesst alle notwen- digen Rechte für den Bau, Betrieb, Unterhalt, Erneuerung und Fortbestand der Glasfaseranschlussleitung inkl. der Duldung der damit verbundenen Infrastrukturanlagen (Kabelkanäle; Rohran- lagen, Kabel, Schächte, etc.) ein und umfasst insbesondere: − notwendige Gebäudeanschluss- und Kabelzuleitungs- rechte auf dem/den Anschlussgrundstück(en) des Ei- gentümers zur Gebäude-Erschliessung; − Recht der Netzbetreiberin sowie beauftragten Drit- ten, das Anschlussgrundstück für alle notwendigen Rechte für Arbeiten an der Glasfaseranschlussleitung (Bau-, Re- paratur-; Wartungs-, Unterhalts- und Kontrollarbeiten) zu betreten und Zutritt zum Grund- stück bzw. Gebäude zu erhalten. − Berechtigung, in die ErrichtungKabelrohre weitere Kabel auch von Dritten nachzuziehen, den Bestand sowie den Betrieb und Unterhalt sofern der Gebäudeverkabelung. Darin ent- halten ist das originäre Nutzungsrecht bestehende Ka- nalquerschnitt deswegen nicht vergrössert werden muss. 3 Der Eigentümer verpflichtet sich, der Netzbetreiberin an sämtli- xxxx Xxxxxx der bei be- gründetem Bedarf dieselben Rechte analog auch in Bezug auf den Anschluss von ihr realisierten glasfaserbasierten Gebäudever- kabelung sowie das Zugangsrecht zu den Kabeln und Anlagen der Netzbetreiberin und der KooperationspartnerGebäuden auf Nachbargrundstücken einzu- räumen. 2Dabei steht der Netzbetreiberin an zwei Fasern der Gebäudeverkabe- lung pro Wohn- bzw. pro Geschäftseinheit ein unentgeltliches, aus- schliessliches, umfassendes Gegebenenfalls und auf Dritte übertragbares Nutzungs- recht zu (exklusive Faser/n). Um parallele Steigzonen- Erschliessungen zu vermeidenWunsch des Eigentümers re- geln die Vertragsparteien die konkreten Modalitäten der Einräu- mung dieses Durchleitungsrechtes im Rahmen einer Individual- vereinbarung. 4 Der Eigentümer nimmt zur Kenntnis und erteilt die Zustim- mung, gewährt dass die Netzbetreiberin anderen Fernmeldedienstanbieterinnen, welche ihr zu gleichwertigen Bedin- gungen Gegenrecht einräumen (Reziprozität), auf nichtdiskriminieren- de Weise Glasfaseranschlussleitung und zu angemessenen Rahmenbedingungen Zugang zur glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung in Form einer langfristigen Gebrauchsüberlassung an frei verfügbaren, nicht bereits durch Koope- rationspartner beanspruchten Fasern (nicht-exklusive Fasern)deren Bestandteile laufend der technischen Entwicklung und den neuen Anforde- rungen angepasst werden kann.

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Samples: Glasfasererschliessung