Common use of Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen Clause in Contracts

Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.6.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche Beförderer, der Fahrkartenverkäufer oder das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen Fahrausweis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnachweis mit einem gültigen amtli- chen Lichtbildausweis erfolgen. Entschädigungen für relationslose Zeitfahrkarten (z.B. Schönes- Wochenende-Ticket, Länder-Ticket) erfolgen grundsätzlich durch das „Servicecenter Fahrgastrechte“ der E- VU, soweit in Punkt 4.10.4 keine abweichende Regelung getroffen wurde.

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Samples: Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen

Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.6.4Nr. 4.4, der Fahrgast, sein RechtsnachfolgerRechtsnach- folger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche Beförderer, der Fahrkartenverkäufer oder das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen Fahrausweis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnachweis mit einem gültigen amtli- chen amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Entschädigungen für relationslose Zeitfahrkarten (z.B. Schönes- Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-TicketTickets) erfolgen grundsätzlich durch das „Servicecenter Fahrgastrechte“ der E- VUEVU, soweit in Punkt 4.10.4 Nr. 10.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.

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Samples: Allgemeine Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen

Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.6.4Nr. 4.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche vertrag- liche Beförderer, der Fahrkartenverkäufer oder das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen perso- nengebundenen Fahrausweis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnachweis mit einem gültigen amtli- chen amtlichen Lichtbildausweis erfolgenerfol- gen. Entschädigungen für relationslose Zeitfahrkarten (z.B. Schönes- Wochenende-Ticket, Länder-TicketTickets) erfolgen grundsätzlich durch das „Servicecenter Service Center Fahrgastrechte“ der E- VUEVU, soweit in Punkt 4.10.4 keine Nr. 10.3 kei- ne abweichende Regelung getroffen wurde.

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Samples: Beförderungsbedingungen