Common use of Erstattungsfähigkeit von Rechnungen der Heilbehandler Clause in Contracts

Erstattungsfähigkeit von Rechnungen der Heilbehandler. Die Kosten für erbrachte ärztliche Leistungen im Sinne des Abschnit- tes 2.2 sind dann erstattungsfähig, wenn sie nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet sind bzw. analog berech- net werden können und soweit sie den jeweiligen Regelhöchstsatz der GOÄ nicht überschreiten (Regelhöchstsatz gemäß GOÄ ist je nach Art der Leistung das 2,3-, 1,8- oder 1,15fache der Gebühr).

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Erstattungsfähigkeit von Rechnungen der Heilbehandler. Die Kosten für erbrachte ärztliche Leistungen im Sinne des Abschnit- tes 2.2 sind dann erstattungsfähig, wenn sie nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet sind bzw. analog berech- net be- rechnet werden können und soweit sie den jeweiligen Regelhöchstsatz Regelhöchst- satz der GOÄ nicht überschreiten (Regelhöchstsatz gemäß GOÄ ist je nach Art der Leistung das 2,3-, 1,8- oder 1,15fache der Gebühr).

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