Erstbemusterungen Musterklauseln

Erstbemusterungen. (IATF 16949: Kapitel 8.3.4.4) Der LIEFERANT hat bei Erstbestellungen von neuen Produkten für Europa nach VDA Band 2 (Produktionsprozess- und Produktfreigabe PPF) und für NAFTA-Staaten nach AIAG PPAP zu bemustern, sofern vom AUFTRAGGEBER nicht anders vorgegeben. Die Erstbemusterung beinhaltet den Einsatz des Serienwerkzeuges, der Serienmaschinen, -anlagen und -vorrichtungen inklusive Einhaltung der Serienparameter und Serientaktzeit, am Serienproduktionsort, Serienverpackung und Logistik. Weiterhin wird die Erstbemusterung von Personal durchgeführt, welches auch für die weitere Serienfertigung eingesetzt wird und gemäß den Arbeits- und Prüfanweisungen geschult ist. Darüber hinaus sind die Produkte und Prozesse der Produktionsmaterialien freigegeben. Die bei der Erstbemusterung eingestellten Prozessparameter muss der LIEFERANT erfassen und archivieren und den internen Bemusterungsunterlagen hinzufügen. Für alle besonderen Merkmale und ggf. für weitere vereinbarte Prüfmerkmale muss der LIEFERANT detaillierte Analysen der Eignung der eingesetzten Produktionsanlagen und Prüfmittel sowie Prozessfähigkeitsuntersuchungen durchführen und dokumentieren. Für die Ermittlung der Maschinenfähigkeit MFU müssen alle verwendeten Teile die gleichen Voraussetzungen haben und aufeinanderfolgend gefertigt sein. Für Normalverteilungen ist eine Stichprobe von mindestens 50 Stück zu wählen. Die Auswertung der vorläufigen Prozessfähigkeit PPU ist erstmals vorzustellen, wenn mindestens 25 Stichproben mit jeweils fünf Messwerten vorliegen. Für die geforderten Grenzwerte gelten die Angaben aus Kapitel 2.12. Für produktsicherheitsrelevante Waren sind die Forderungen der IATF 16949 (Kapitel 4.4.1.2) einzuhalten und entsprechend in der Lieferkette zu berücksichtigen. Die Serienlieferung darf erst nach erfolgter Erstmusterfreigabe erfolgen. Die Vorlagestufe für die Bemusterung gemäß VDA bzw. PPAP wird von dem AUFTRAGGEBER bei der Bestellung festgelegt. Die genauen Anforderungen sind den Bestellunterlagen (Zeichnungen, technische Spezifikationen, Normen etc.) zu entnehmen. Bei Nutzung externer Labore müssen diese nach ISO / IEC 17025 (oder national vergleichbar) akkreditiert sein. Die Bemusterungsunterlagen sind in elektronischer Form an den AUFTRAGGEBER zu senden. Bei länger andauernden Tests (z.B. Salzsprühnebeltest) bitten wir um den Vermerk „Ergebnis TEST wird nachgereicht“.
Erstbemusterungen. Erstbemusterung werden nach individueller Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und Auftraggeber erstellt.
Erstbemusterungen. Bemusterungen sind grundsätzlich erforderlich bei: • Neuen Produkten • Änderungen in den vereinbarten Spezifikationen • Verlagerung des Fertigungsstandortes oder einzelner Fertigungsprozesse Eine Bemusterung ist abzustimmen bei: • Änderungen in den Prozessbedingungen • Aussetzen der Fertigung über 2 Jahre • Wechsel von Unterlieferanten Die Fertigung erfolgt erst nach erfolgreicher und von apm freigegebener Erstbemusterung. Die Serienfreigabe entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung, nach den festgelegten Spezifikationen zu liefern. Erstmuster sind unter Serienbedingungen herzustellen, zu prüfen und zu dokumentieren.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.