Common use of Erstrisikosumme, Entschädigungsgrenze Clause in Contracts

Erstrisikosumme, Entschädigungsgrenze. 4.2.1. Die Entschädigung für Schäden durch erweiterte Elementargefahren ist je Schadenfall mit einer Versicherungssumme bis EUR 4.000,00 auf erstes Risiko begrenzt. Sofern die in Absatz 1 angeführte Entschädigungsgrenze für weitere Elementargefahren höher als die vereinbarte und auf der Police angeführte Höchstentschädigungssumme für das Objekt ist, stellt die auf der Police angeführte Höchstentschädigungssumme jedenfalls die Obergrenze des Versicherers für Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten je Schadenfall dar (siehe § 4. Pkt. 2). Sind im Versicherungsvertrag mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen oder Risikoorte zusammengefasst, steht die auf der Police angeführte Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - nur einmal zur Verfügung.

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Samples: www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de, www.keinesorgen.de

Erstrisikosumme, Entschädigungsgrenze. 4.2.16.2.1. Die Entschädigung für Schäden durch erweiterte Elementargefahren ist je Schadenfall mit einer Versicherungssumme bis EUR 4.000,00 auf erstes Risiko begrenzt. Sofern die in Absatz 1 angeführte Entschädigungsgrenze für weitere Elementargefahren höher als die vereinbarte und auf der Police angeführte Höchstentschädigungssumme für das Objekt ist, stellt die auf der Police angeführte Höchstentschädigungssumme jedenfalls die Obergrenze des Versicherers für Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten je Schadenfall dar (siehe § 49. Pkt. 2). Sind im Versicherungsvertrag mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen oder Risikoorte zusammengefasst, steht die auf der Police angeführte Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - nur einmal zur Verfügung.

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Samples: www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de, www.keinesorgen.de

Erstrisikosumme, Entschädigungsgrenze. 4.2.16.2.1. Die Entschädigung für Schäden durch erweiterte Elementargefahren ist je Schadenfall mit einer Versicherungssumme bis EUR 4.000,00 auf erstes Risiko begrenzt. Sofern die in Absatz 1 angeführte Entschädigungsgrenze für weitere Elementargefahren höher als die vereinbarte und auf der Police angeführte Höchstentschädigungssumme für das Objekt ist, stellt die auf der Police angeführte Höchstentschädigungssumme jedenfalls die Obergrenze des Versicherers für Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten je Schadenfall dar (siehe § 49. Pkt. 2.). Sind im Versicherungsvertrag mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen oder Risikoorte zusammengefasst, steht die auf der Police angeführte Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - nur einmal zur Verfügung.

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