Common use of Erteilung und Nutzung Clause in Contracts

Erteilung und Nutzung. Die DMSZ ist verpflichtet, bei Erfüllung aller Zertifizierungsforderungen und vertraglichen Verpflichtungen das Zertifikat zu erteilen und dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Zertifizierungsentscheidung obliegt allein der DMSZ. Grundlage ist die im Auditbericht ausgesprochene Empfehlung der Auditoren, das Zertifikat auszustellen. DMSZ-Zertifikate haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren, beginnend mit der Feststellung der Konformität. Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen zur Werbung eingesetzt werden. Diese Nutzung ist auf den Geltungsbereich und die Geltungsdauer der Zertifizierung beschränkt. Zertifikatssymbole dürfen nicht unmittelbar auf einem Produkt angebracht oder in einer Weise auf Produktverpackungen und/oder Begleitinformationen verwendet werden, durch die der Eindruck entstehen könnte, dass sich eine von der DMSZ ausgesprochene Konformität auf ein Produkt bezieht. Die DMSZ ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die korrekte Verwendung zu achten. Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen nicht auf Rechtsnachfolger oder andere Organisationen übertragen werden. Nach Aussetzung, Entzug oder Annullierung einer Zertifizierung muss der Auftraggeber jede Werbung mit der Zertifizierung einstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Rückgabe des Zertifikats nach Entzug oder Annullierung. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Nachdrucke und Veränderungen der DMSZ-Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen nur von Personen vorgenommen werden, die von der DMSZ dazu ermächtigt sind.

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Erteilung und Nutzung. Die DMSZ ist verpflichtet, bei Erfüllung aller Zertifizierungsforderungen und vertraglichen Verpflichtungen das Zertifikat zu erteilen und dem Auftraggeber Auf- traggeber auszuhändigen. Die Zertifizierungsentscheidung obliegt allein der DMSZ. Grundlage ist die im Auditbericht ausgesprochene Empfehlung der Auditoren, das Zertifikat auszustellen. DMSZ-DMSZ- Zertifikate haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren, beginnend mit der Feststellung der Konformität. Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen zur Werbung eingesetzt einge- setzt werden. Diese Nutzung ist auf den Geltungsbereich und die Geltungsdauer Gel- tungsdauer der Zertifizierung beschränkt. Zertifikatssymbole dürfen nicht unmittelbar auf einem Produkt angebracht oder in einer Weise auf Produktverpackungen Pro- duktverpackungen und/oder Begleitinformationen verwendet werden, durch die der Eindruck entstehen könnte, dass sie sich eine von der DMSZ ausgesprochene auf die Konformität auf ein Produkt beziehteines Produktes mit dem zugrunde gelegten Regelwerks beziehen. Die DMSZ ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die korrekte Verwendung Ver- wendung zu achten. Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen nicht auf Rechtsnachfolger oder andere Organisationen übertragen werden. Nach Aussetzung, Entzug oder Annullierung einer Zertifizierung muss der Auftraggeber Auf- traggeber jede Werbung mit der Zertifizierung einstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Rückgabe des Zertifikats nach Entzug oder AnnullierungAnnullie- rung. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Nachdrucke und Veränderungen der DMSZ-Zertifikate und Zertifikatssymbole dürfen nur von Personen vorgenommen werden, die von der DMSZ dazu ermächtigt sind.

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