Common use of Ertragssituation/Markt Clause in Contracts

Ertragssituation/Markt. Es besteht das Risiko, dass die Spezial-AIFs, an denen der Pu- blikums-AIF beteiligt ist, Zielgesellschaften erwerben, die bei ih- rem Ankauf erwartete, Gesamtmittelrückflüsse aus vereinnahm- ten Stromerträgen, z.B. aufgrund von Klima- und Umweltrisiken, Standortrisiken oder weiterer Risiken nicht erreichen. Dies gilt ebenso für direkt erworbene Objektgesellschaften. Wird der Strom auf dem freien Markt veräußert, so unterliegen die Erträge den Schwankungen der Marktpreise. Es besteht das Risiko, dass sich dies bei niedrigen Marktpreisen ertragsmin- dernd auswirkt. Erhalten Energieerzeugungsanlagen gesetzlich garantierte Ein- speisevergütungen oder nehmen sie an einer Direktvermarktung teil bzw. sind dazu verpflichtet, so können diese Vergütungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geringer als erwartet ausfallen. Eine garantierte Gesamtvergütung einer Zielgesell- schaft kann abhängig sein von der Höhe der Zubauzahlen, d.h. der tatsächlich realisierten Menge an neu Inbetrieb genommenen Energieerzeugungsanlagen im Verhältnis zu den gesetzlich fest- gelegten Leistungsvolumina. Dieser Faktor kann auch nach der Inbetriebnahme der Energieerzeugungsanlagen nachträglich zu einer geringeren Vergütungshöhe als erwartet führen und sich ertragsmindernd auswirken. Es besteht das Risiko, dass der Wettbewerb in Fördersystemen, die an Ausschreibungen gebunden sind, zu Vergütungshöhen führen, die einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb von nur weni- gen Neuprojekten zulassen. Entsprechend kann eine wirtschaft- liche Investition in Neuprojekte erschwert bzw. verhindert werden und sich ertragsmindernd auswirken. Werden Zielgesellschaften erworben, die ihren Strom auf dem freien Markt vermarkten, besteht das Risiko, dass im Fall län- ger auftretender negativer Energiebörsenpreise eine Reduzie- rung der Einspeisevergütung erfolgen kann. Unter Umständen kommen zusätzlich Kosten für die Vermarktung des Stromes zu negativen Preisen hinzu. Dies hätte eine Verschlechterung der Liquiditätslage des jeweiligen Spezial-AIF und damit auch des Publikums-AIF zur Folge und damit verbunden auch eine Verrin- gerung der Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage des Anlegers einschließlich Agio.

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