Common use of Erweiterte Fristen für Invaliditätsleistung und Unfallrente Clause in Contracts

Erweiterte Fristen für Invaliditätsleistung und Unfallrente. Abweichend von Ziffer 2.1.1 gilt: Die Invalidität aufgrund der Infektion ist innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall – eingetreten, – von einem Arzt schriftlich festgestellt und – innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nach Ziffer 5.2.4 nicht.

Appears in 2 contracts

Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung

Erweiterte Fristen für Invaliditätsleistung und Unfallrente. Abweichend von Ziffer 2.1.1 gilt: Die Invalidität aufgrund der Infektion ist innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall – eingetreten, – von einem Arzt schriftlich festgestellt und – innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nach Ziffer 5.2.4 nicht.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung