Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden:
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: - Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht, und - für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Ausnahme: - Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst, und - für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Unfall und lässt die Unfallverletzung ärztlich behandeln. Ein Behandlungsfehler führt dabei zu weiteren Schädigungen. Die versicherte Person infiziert sich - mit Tollwut oder Wundstarrkrampf. - mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen. - durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer 5.2.3). In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht. Ausnahme: Die versicherte Person hat zum Zeitpunkt des Unfalls das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet. Für diesen Fall gilt der Ausschluss nicht, es sei denn, die Vergiftung ist durch Nahrungsmittel verursacht. Beispiele: - Posttraumatische Belastungsstörung nach Beinbruch durch einen Verkehrsunfall - Angstzustände des Opfers einer Straftat - Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden, und - für die Einwirkung besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht für Gesundheitsschäden, die − Folge der berufsmäßigen Beschäftigung mit Chemikalien sind, − allmählich zustande kommen und − Berufskrankheiten sind.
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. 6. Was müssen Sie bei einem Kinder-Tarif und bei Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Der Leistungsfall
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: - Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht, und - für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Gesundheitsschäden der versicherten Person durch - Röntgen- und Laserstrahlen und - künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen. Diese Ausnahme gilt nicht, - wenn die Gesundheitsschäden Folgen einer Heilmaßnahme oder eines Eingriffs am Körper der versicherten Person (Ziffer 5.2.3) sind, oder - die Gesundheitsschäden Folgen regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten sind. In diesen Fällen gilt der Ausschluss. Ausnahme: - Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst, und - für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Unfall und lässt die Unfallverletzung ärztlich behandeln. Ein Behandlungsfehler führt dabei zu weiteren Schädigungen. - Tollwut und Wundstarrkrampf - Infektionen, bei denen Krankheitserreger durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen. - Durch Zeckenstich übertragene Infektionen. Beispiele: Xxxxxxxxxx-Meningoencephalitis (FSME), Borreliose - Krankheitserreger, die durch plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangten. Anhauchen, Xxxxxxxx oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Eindringens nicht. - Wundinfektionen als Folge von Insektenstichen. - Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht sind, wenn dafür ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer 5.2.3) - Brucellose, Fleckfieber, Gelbfieber, Dreitagefieber, Malaria und Pest, die durch sonstige Insektenstiche oder von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen werden. Die Infektion muss frühestens einen Monat nach Beginn oder spätestens einen Monat nach erlöschen dieses Versicherungsvertrags erstmalig ärztlich festgestellt werden. Diese ärztliche Feststellung gilt als Unfalltag. Zusätzlich besteht abweichend von Ziffer 5.2.3 Versicherungsschutz für Impfschäden. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. Die Impfung gilt als Unfallereignis im Sinne von Ziffer 1.3. ...
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. 6 Was müssen Sie bei Erreichen von Alters- stufen und bei Änderungen der Berufstätig- keit oder Beschäftigung beachten?
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Für folgende Gesundheitsschäden besteht kein Versicherungsschutz: – Bandscheibenschäden sind mitversichert, wenn ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 diese Gesundheitsschäden überwiegend (also zu mehr als 50 %) verursacht hat. – Für Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen besteht Versicherungs- schutz, wenn diese durch ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 verursacht sind oder ausgelöst wurden. Versicherungsschutz besteht jedoch für die psychischen und nervösen Störungen, die im Anschluss an einen Unfall auftreten, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Hirnnervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind. Ausgeschlossen bleiben Depressionen, post- traumatische Belastungsstörungen und mittel- bare Unfallfolgen.
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: • Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 Prozent) verursacht, und • für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. • Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst, und • für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Ausgeschlossene Gesundheitsschäden. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden: • Ein Unfall hat diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht, und • für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. Mitversichert sind Gesundheitsschäden durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle), künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt. Diese Ausnahme gilt nicht für Gesundheitsschäden durch Kernenergie (Ziffer 5.1.6 AUB 2017 Exklusiv).