Erwerb von Immobilien Musterklauseln

Erwerb von Immobilien. In einigen Mitgliedstaaten unterliegt der Erwerb von Immobilien durch Nicht-EG-Gesellschaften Beschränkungen. Audiovisuelle Dienstleistungen einschlie£lich Rundfunk Die Inländerbehandlung bezüglich Produktion und Verbreitung, einschließlich Rundfunk und sonstigen Formen der öffentlichen Übertragung, kann audiovisuellen Werken vorbehalten werden, die bestimmte Ursprungskriterien erfüllen. Telekommunikationsdienstleistungen einschlie£lich Mobil- und Satellitenfunk Dienstleistungen vorbehalten In einigen Mitgliedstaaten ist der Marktzugang für \usatzdienstleistungen und -infrastrukturen beschränkt.
Erwerb von Immobilien. Sofern in den speziellen Förderungsrichtlinien nichts Anderes festgelegt ist, ist der Erwerb einer Immobilie (bereits errichtetes Gebäude) unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen förderfähig: • Der Erwerb eines Gebäudes muss in ein Vorhaben eingebunden sein, das zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt. Die Förderfähigkeit ist im Rahmen des Gesamtvorhabens zu beurteilen, dem die Landesförderung zu Gute kommt. In der Regel stellt der Erwerb eines Gebäudes nur einen Teil eines geförderten Vorhabens dar. • In bestimmten Fällen kann es sich jedoch um den Hauptzweck des zu fördernden Vorhabens handeln (z. B. Erwerb einer Betriebsstätte, wenn die Betriebsstätte geschlossen wurde oder geschlossen worden wäre, wenn die Übernahme nicht erfolgt wäre, und wenn sie von einem unabhängigen Investor erworben wird). Die Übernahme der Anteile eines Unternehmens alleine ist nicht förderbar. • Der Erwerb des das Gebäude umgebenden Grundstückes ist dann förderbar, wenn dieser in den speziellen Förderungsrichtlinien ausdrücklich als förderbar festgelegt ist. Weitere Kriterien für die Förderfähigkeit: • Auf Verlangen und im Einklang mit dem geltenden Recht muss eine Bescheinigung eines unabhängigen qualifizierten Schätzers oder einer ordnungsgemäß zugelassenen Stelle vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Kaufpreis den Marktwert nicht übersteigt. • Der Verkäufer des Gebäudes oder allenfalls auch in Frage kommende Förderstellen müssen bestätigen, dass für das Gebäude in den vorangegangenen zehn Jahren nicht bereits eine Förderung der öffentlichen Hand gewährt worden ist. • Die Immobilie muss für den vorgesehenen Bestimmungszweck auf die zu vereinbarende Dauer genutzt werden. Für jede Änderung der Nutzung des Gebäudes während des Verpflichtungszeitraums ist die Zustimmung der Förderstelle einzuholen. • Das Gebäude darf nicht zur Unterbringung öffentlicher Verwaltungsdienststellen genutzt werden.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.