ESG-Integration Musterklauseln

ESG-Integration. Beim ESG-Integrationsansatz werden im herkömmlichen Finanzanalyse- und Anlageentscheidprozess die ESG-Risiken und -Chancen auf der Basis von systematischen Prozessen berücksichtigt. Für die umfas- sende qualitative ESG-Beurteilung werden unternehmensspezifische "ESG Risk Ratings" vom ESG-Da- tenanbieter "Sustainalytics" verwendet. "Sustainalytics" ist ein weltweit führendes unabhängiges ESG- und Corporate-Governance-Forschungs-, Rating- und Analyseunternehmen, das Investoren auf der gan- zen Welt bei der Entwicklung und Umsetzung verantwortungsbewusster Anlagestrategien unterstützt. Die "ESG Risk Ratings" von "Sustainalytics" geben Auskunft über die ESG-Risiken bzw. derer finanziellen Auswirkungen auf ein Unternehmen. Jedes Unternehmen wird dabei in die fünf ESG-Risikoklassen "Negli- gible", "Low", "Medium", "High" und "Severe" eingeteilt. Unternehmen mit einer Rating-Einstufung "Severe" werden vertieft bezüglich den ESG-Risiken im Rah- men der Fundamentalanalyse beurteilt. Auf diese Weise kann der Fonds auch in solche Unternehmen mit einem Rating "Severe" investieren, sofern ein positives ESG-Momentum identifizierbar ist und damit Ver- besserungen in Nachhaltigkeitsthemen erkennbar sind. Anlagen mit einem Rating "Severe" sind auf 25% des Fondsvermögens begrenzt, wobei Überschreitungen (z.B. infolge Marktpreisbewegungen, Down-Grading) temporär (max. 2 Monate) möglich sind. Der Fonds kann schliesslich bis max. 10% des Fondsvermögens in Anlagen investieren, welche über kein "ESG Risk Rating" von "Sustainalytics" verfügen. Überschreitungen (z.B. infolge Marktpreisbewe- gungen, Verlust eines "ESG Risk Ratings") sind temporär (max. 2 Monate) möglich. Eine qualitative ESG- Beurteilung solcher Unternehmen erfolgt trotzdem, jedoch ausschliesslich basierend auf eigenen Daten und Informationen. Der Fonds orientiert sich bei der Festlegung von Ausschlusskriterien an den Richtlinien des SVVK-ASIR (Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen). Ausgeschlossen werden damit Anlagen in Hersteller von kontroversen Waffen. Bei den ausgeschlossenen Unternehmen bzw. Emittenten aus dem Rüstungssektor handelt es sich um Firmen, deren Produkte gegen Schweizer Gesetze und international anerkannte Konventionen verstossen, namentlich die Ottawa- und Oslo-Konventionen sowie dem in- ternationalen Atomwaffensperrvertrag. Diese von der Schweiz ratifizierten Abkommen verbieten Ent- wicklung, Herstellung, Lagerung und Vertrieb von Streumunition, Anti- Personenminen und Nukl...
ESG-Integration. Bezüglich Nachhaltigkeitsindikatoren stützt sich der Vermögensverwalter überwiegend auf quantitative und qualitative Analysen von "Sustainalytics". Das aus diesen Analysen ermittelte "ESG Risik Ra- ting" von "Sustainalytics" misst das Ausmass, in dem der wirtschaftliche Wert eines Unternehmens durch ESG-Faktoren gefährdet ist bzw. das Ausmass der nicht betreuten ESG-Risiken eines Unter- nehmens.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.