ESG-Integration Musterklauseln

ESG-Integration. Die Anlage unter Berücksichtigung von Kriterien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance - „ESG“) wird häufig mit dem Begriff „nachhaltiges Anlegen“ verknüpft oder gleichgesetzt. BlackRock betrachtet nachhaltiges Anlegen als Oberbegriff und ESG als Daten- und Informationsquelle, um unsere Lösungen zu identifizieren und zu gestalten. BlackRock definiert „ESG- Integration“ als die Praxis, wesentliche ESG-Informationen und Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungen einzubeziehen, um die risikobereinigten Renditen zu erhöhen. BlackRock erkennt die Bedeutung wesentlicher ESG-Informationen für alle Anlageklassen und Portfoliomanagementstile an. Der Anlageverwalter kann in seinen Anlageprozessen bei allen Fonds Nachhaltigkeitsüberlegungen berücksichtigen. ESG-Informationen und Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen der Indexauswahl, der Portfolioüberprüfung und bei Investment-Stewardship-Prozessen als eigene Aspekte einbezogen. Passiv verwaltete Fonds verfolgen das Ziel, den Anlegern eine Rendite zu bieten, die der Rendite des jeweiligen Referenzindex entspricht, wie im Anlageziel des betreffenden Fonds jeweils angegeben. Ein Referenzindex kann ein Nachhaltigkeitsziel verfolgen oder so konzipiert sein, dass er bestimmte Emittenten auf der Basis von ESG-Kriterien meidet oder Engagements bei Emittenten mit besseren ESG- Bewertungen oder einem ESG-Thema eingeht oder eine positive ökologische oder soziale Wirkung erzielt (Sustainable Suite). BlackRock berücksichtigt die Eignungsmerkmale und Risikobeurteilungen des Indexanbieters, und BlackRock kann seinen Anlageansatz gemäß dem Anlageziel und der Anlagepolitik des Fonds angemessen anpassen. Es ist auch möglich, dass ein Referenzindex keine ausdrücklichen Nachhaltigkeitsziele oder Nachhaltigkeitsanforderungen aufweist. Die ESG-Integration umfasst bei allen passiv verwalteten Fonds: • Austausch mit Indexanbietern in Bezug auf den Referenzindex • branchenweite Konsultation zu ESG-Gesichtspunkten • Interessenvertretung in Bezug auf Transparenz und Berichterstattung, einschließlich Kriterien für die Methodik und Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Informationen • Investment-Stewardship-Aktivitäten, die für alle Anlagestrategien durchgeführt werden, die in Aktienemissionen von Unternehmen investieren, um solide Corporate-Governance- und Geschäftspraktiken in Bezug auf die wesentlichen ESG-Faktoren, die voraussichtlich Auswirkungen auf die langfristige fina...
ESG-Integration. Beim ESG-Integrationsansatz werden im herkömmlichen Finanzanalyse- und Anlageentscheidprozess die ESG-Risiken und -Chancen auf der Basis von systematischen Prozessen berücksichtigt. Für die umfas- sende qualitative ESG-Beurteilung werden unternehmensspezifische "ESG Risk Ratings" vom ESG-Da- tenanbieter "Sustainalytics" verwendet. "Sustainalytics" ist ein weltweit führendes unabhängiges ESG- und Corporate-Governance-Forschungs-, Rating- und Analyseunternehmen, das Investoren auf der gan- zen Welt bei der Entwicklung und Umsetzung verantwortungsbewusster Anlagestrategien unterstützt. Die "ESG Risk Ratings" von "Sustainalytics" geben Auskunft über die ESG-Risiken bzw. derer finanziellen Auswirkungen auf ein Unternehmen. Jedes Unternehmen wird dabei in die fünf ESG-Risikoklassen "Negli- gible", "Low", "Medium", "High" und "Severe" eingeteilt. Unternehmen mit einer Rating-Einstufung "Severe" werden vertieft bezüglich den ESG-Risiken im Rah- men der Fundamentalanalyse beurteilt. Auf diese Weise kann der Fonds auch in solche Unternehmen mit einem Rating "Severe" investieren, sofern ein positives ESG-Momentum identifizierbar ist und damit Ver- besserungen in Nachhaltigkeitsthemen erkennbar sind. Anlagen mit einem Rating "Severe" sind auf 25% des Fondsvermögens begrenzt, wobei Überschreitungen (z.B. infolge Marktpreisbewegungen, Down-Grading) temporär (max. 2 Monate) möglich sind. Der Fonds kann schliesslich bis max. 10% des Fondsvermögens in Anlagen investieren, welche über kein "ESG Risk Rating" von "Sustainalytics" verfügen. Überschreitungen (z.B. infolge Marktpreisbewe- gungen, Verlust eines "ESG Risk Ratings") sind temporär (max. 2 Monate) möglich. Eine qualitative ESG- Beurteilung solcher Unternehmen erfolgt trotzdem, jedoch ausschliesslich basierend auf eigenen Daten und Informationen.
ESG-Integration. Bezüglich Nachhaltigkeitsindikatoren stützt sich der Vermögensverwalter überwiegend auf quantitative und qualitative Analysen von "Sustainalytics". Das aus diesen Analysen ermittelte "ESG Risik Ra- ting" von "Sustainalytics" misst das Ausmass, in dem der wirtschaftliche Wert eines Unternehmens durch ESG-Faktoren gefährdet ist bzw. das Ausmass der nicht betreuten ESG-Risiken eines Unter- nehmens. 1. Die Unternehmensführung ("Corporate Governance") ist ein grundlegendes Element des "ESG-Risiko-Ratings" und spiegelt die Überzeugung wider, dass eine schlechte Unternehmensführung ein wesentliches Risiko für Unter- nehmen darstellt. Hierbei werden unter anderem die Qua- lität und Integrität des Verwaltungsrates und Manage- ments, Eigentumsverhältnisse und Aktionärsrechte, Ent- löhnungspolitik, Finanzielle Berichterstattung und das Verhalten gegenüber den verschiedenen Interessensgruppen beurteilt. 2. Die Wesentliche ESG-Themen ("Material ESG Issues") konzentrieren sich auf Themen, die Initiativen des Managements erfordern.
ESG-Integration. Fondsklassifizierung gemäß Offenlegungsverordnung Für die Zwecke der Offenlegungsverordnung können bestimmte Teilfonds des OGAW entweder als (ii) ESG-orientierte Fonds oder (iii) ESG-fokussierte Fonds eingestuft werden. Wenn ein Teilfonds als ESG-orientierter oder ESG-fokussierter Fonds eingestuft wird, erfolgt in der Ergänzung für den betreffenden Teilfonds ein eindeutiger Hinweis auf diese Klassifizierung (zusammen mit zusätzlichen SFDR-bezogenen Angaben). Standardmäßig und in Ermangelung einer solchen eindeutigen Angabe wird ein Teilfonds nicht als ESG-orientierter Fonds oder als ESG-fokussierter Fonds eingestuft. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungen Im Rahmen einer angemessenen Due-Diligence-Prüfung der Anlagen wird der Asset Manager in der Regel ein gewisses Maß an Recherche zu jedem Unternehmen bzw. Emittenten durchführen, das ihm ein Verständnis des Unternehmens bzw. des Emittenten ermöglicht. Dies umfasst in der Regel die Berücksichtigung fundamentaler und quantitativer Elemente wie Vermögenslage, Liquidität, Solvabilität, Kapitalstruktur oder Umsatz. Gegebenenfalls werden auch qualitative und nicht-finanzielle Elemente einbezogen, beispielsweise die Haltung des Unternehmens in Bezug auf ESG-Faktoren und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Der Asset Manager integriert eine Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken in seine Anlageentscheidungsprozesse für jeden einzelnen Teilfonds (einschließlich derjenigen, die nicht als an ESG-orientierter Fonds oder ESG-fokussierter Fonds eingestuft sind). Dies geschieht sowohl anfänglich als auch fortlaufend für die Dauer des Zeitraums, in dem der Teilfonds eine Anlage hält oder eine bestimmte Anlagestrategie verfolgt. Sofern in der entsprechenden Ergänzung nicht angegeben ist, dass der Teilfonds als ESG-orientierter Fonds oder als ESG-fokussierter Fonds eingestuft ist, wird jedoch in Bezug auf den Teilfonds weder ein akzentuierter ESG-Anlageprozess noch eine erweiterte Ausschlussfilter-Methode angewendet. Der Asset Manager kann sich bei der Erstellung von ESG-bezogenen Analysen auf Drittanbieter von ESG- Daten oder ESG-Recherchen stützen. Solche Daten oder Recherchen können ungenau bzw. nicht korrekt sein oder stehen nicht zur Verfügung und die daraus resultierende Analyse oder Verwendung solcher Daten durch den Asset Manager kann dadurch beeinträchtigt werden. Diese Beurteilung basiert auf der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken den Due-Diligence-Prozess des Asse...

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  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.