ESG-Integration Musterklauseln

ESG-Integration. Bezüglich Nachhaltigkeitsindikatoren stützt sich der Vermögensverwalter überwiegend auf quantitative und qualitative Analysen von "Sustainalytics". Das aus diesen Analysen ermittelte "ESG Risik Ra- ting" von "Sustainalytics" misst das Ausmass, in dem der wirtschaftliche Wert eines Unternehmens durch ESG-Faktoren gefährdet ist bzw. das Ausmass der nicht betreuten ESG-Risiken eines Unter- nehmens. 1. Die Unternehmensführung ("Corporate Governance") ist ein grundlegendes Element des "ESG-Risiko-Ratings" und spiegelt die Überzeugung wider, dass eine schlechte Unternehmensführung ein wesentliches Risiko für Unter- nehmen darstellt. Hierbei werden unter anderem die Qua- lität und Integrität des Verwaltungsrates und Manage- ments, Eigentumsverhältnisse und Aktionärsrechte, Ent- löhnungspolitik, Finanzielle Berichterstattung und das Verhalten gegenüber den verschiedenen Interessensgruppen beurteilt. 2. Die Wesentliche ESG-Themen ("Material ESG Issues") konzentrieren sich auf Themen, die Initiativen des Managements erfordern.
ESG-Integration. Beim ESG-Integrationsansatz werden im herkömmlichen Finanzanalyse- und Anlageentscheidprozess die ESG-Risiken und -Chancen auf der Basis von systematischen Prozessen berücksichtigt. Für die umfas- sende qualitative ESG-Beurteilung werden unternehmensspezifische "ESG Risk Ratings" vom ESG-Da- tenanbieter "Sustainalytics" verwendet. "Sustainalytics" ist ein weltweit führendes unabhängiges ESG- und Corporate-Governance-Forschungs-, Rating- und Analyseunternehmen, das Investoren auf der gan- zen Welt bei der Entwicklung und Umsetzung verantwortungsbewusster Anlagestrategien unterstützt. Die "ESG Risk Ratings" von "Sustainalytics" geben Auskunft über die ESG-Risiken bzw. derer finanziellen Auswirkungen auf ein Unternehmen. Jedes Unternehmen wird dabei in die fünf ESG-Risikoklassen "Negli- gible", "Low", "Medium", "High" und "Severe" eingeteilt. Unternehmen mit einer Rating-Einstufung "Severe" werden vertieft bezüglich den ESG-Risiken im Rah- men der Fundamentalanalyse beurteilt. Auf diese Weise kann der Fonds auch in solche Unternehmen mit einem Rating "Severe" investieren, sofern ein positives ESG-Momentum identifizierbar ist und damit Ver- besserungen in Nachhaltigkeitsthemen erkennbar sind. Anlagen mit einem Rating "Severe" sind auf 25% des Fondsvermögens begrenzt, wobei Überschreitungen (z.B. infolge Marktpreisbewegungen, Down-Grading) temporär (max. 2 Monate) möglich sind. Der Fonds kann schliesslich bis max. 10% des Fondsvermögens in Anlagen investieren, welche über kein "ESG Risk Rating" von "Sustainalytics" verfügen. Überschreitungen (z.B. infolge Marktpreisbewe- gungen, Verlust eines "ESG Risk Ratings") sind temporär (max. 2 Monate) möglich. Eine qualitative ESG- Beurteilung solcher Unternehmen erfolgt trotzdem, jedoch ausschliesslich basierend auf eigenen Daten und Informationen.
ESG-Integration. Fondsklassifizierung gemäß Offenlegungsverordnung Für die Zwecke der Offenlegungsverordnung können bestimmte Teilfonds des OGAW entweder als (ii) ESG-orientierte Fonds oder (iii) ESG-fokussierte Fonds eingestuft werden. Wenn ein Teilfonds als ESG-orientierter oder ESG-fokussierter Fonds eingestuft wird, erfolgt in der Ergänzung für den betreffenden Teilfonds ein eindeutiger Hinweis auf diese Klassifizierung (zusammen mit zusätzlichen SFDR-bezogenen Angaben). Standardmäßig und in Ermangelung einer solchen eindeutigen Angabe wird ein Teilfonds nicht als ESG-orientierter Fonds oder als ESG-fokussierter Fonds eingestuft. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungen Im Rahmen einer angemessenen Due-Diligence-Prüfung der Anlagen wird der Asset Manager in der Regel ein gewisses Maß an Recherche zu jedem Unternehmen bzw. Emittenten durchführen, das ihm ein Verständnis des Unternehmens bzw. des Emittenten ermöglicht. Dies umfasst in der Regel die Berücksichtigung fundamentaler und quantitativer Elemente wie Vermögenslage, Liquidität, Solvabilität, Kapitalstruktur oder Umsatz. Gegebenenfalls werden auch qualitative und nicht-finanzielle Elemente einbezogen, beispielsweise die Haltung des Unternehmens in Bezug auf ESG-Faktoren und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Der Asset Manager integriert eine Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken in seine Anlageentscheidungsprozesse für jeden einzelnen Teilfonds (einschließlich derjenigen, die nicht als an ESG-orientierter Fonds oder ESG-fokussierter Fonds eingestuft sind). Dies geschieht sowohl anfänglich als auch fortlaufend für die Dauer des Zeitraums, in dem der Teilfonds eine Anlage hält oder eine bestimmte Anlagestrategie verfolgt. Sofern in der entsprechenden Ergänzung nicht angegeben ist, dass der Teilfonds als ESG-orientierter Fonds oder als ESG-fokussierter Fonds eingestuft ist, wird jedoch in Bezug auf den Teilfonds weder ein akzentuierter ESG-Anlageprozess noch eine erweiterte Ausschlussfilter-Methode angewendet. Der Asset Manager kann sich bei der Erstellung von ESG-bezogenen Analysen auf Drittanbieter von ESG- Daten oder ESG-Recherchen stützen. Solche Daten oder Recherchen können ungenau bzw. nicht korrekt sein oder stehen nicht zur Verfügung und die daraus resultierende Analyse oder Verwendung solcher Daten durch den Asset Manager kann dadurch beeinträchtigt werden. Diese Beurteilung basiert auf der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken den Due-Diligence-Prozess des Asse...
ESG-Integration. Die Anlage unter Berücksichtigung von Kriterien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance - „ESG“) wird häufig mit dem Begriff „nachhaltiges Anlegen“ verknüpft oder gleichgesetzt. BlackRock betrachtet nachhaltiges Anlegen als Oberbegriff und ESG als Daten- und Informationsquelle, um unsere Lösungen zu identifizieren und zu gestalten. BlackRock definiert „ESG- Integration“ als die Praxis, wesentliche ESG-Informationen und Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungen einzubeziehen, um die risikobereinigten Renditen zu erhöhen. BlackRock erkennt die Bedeutung wesentlicher ESG-Informationen für alle Anlageklassen und Portfoliomanagementstile an. Der Anlageverwalter kann in seinen Anlageprozessen bei allen Fonds Nachhaltigkeitsüberlegungen berücksichtigen. ESG-Informationen und Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen der Indexauswahl, der Portfolioüberprüfung und bei Investment-Stewardship-Prozessen als eigene Aspekte einbezogen. Passiv verwaltete Fonds verfolgen das Ziel, den Anlegern eine Rendite zu bieten, die der Rendite des jeweiligen Referenzindex entspricht, wie im Anlageziel des betreffenden Fonds jeweils angegeben. Ein Referenzindex kann ein Nachhaltigkeitsziel verfolgen oder so konzipiert sein, dass er bestimmte Emittenten auf der Basis von ESG-Kriterien meidet oder Engagements bei Emittenten mit besseren ESG- Bewertungen oder einem ESG-Thema eingeht oder eine positive ökologische oder soziale Wirkung erzielt (Sustainable Suite). BlackRock berücksichtigt die Eignungsmerkmale und Risikobeurteilungen des Indexanbieters, und BlackRock kann seinen Anlageansatz gemäß dem Anlageziel und der Anlagepolitik des Fonds angemessen anpassen. Es ist auch möglich, dass ein Referenzindex keine ausdrücklichen Nachhaltigkeitsziele oder Nachhaltigkeitsanforderungen aufweist. Die ESG-Integration umfasst bei allen passiv verwalteten Fonds: • Austausch mit Indexanbietern in Bezug auf den Referenzindex • branchenweite Konsultation zu ESG-Gesichtspunkten • Interessenvertretung in Bezug auf Transparenz und Berichterstattung, einschließlich Kriterien für die Methodik und Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Informationen • Investment-Stewardship-Aktivitäten, die für alle Anlagestrategien durchgeführt werden, die in Aktienemissionen von Unternehmen investieren, um solide Corporate-Governance- und Geschäftspraktiken in Bezug auf die wesentlichen ESG-Faktoren, die voraussichtlich Auswirkungen auf die langfristige fina...

Related to ESG-Integration

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Incident-Response-Management Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.