Steuerliche Angaben Musterklauseln

Steuerliche Angaben. Anlegern und Interessenten wird dringend empfohlen, sich in Bezug auf die deutschen und ausserdeutschen steuerli- chen Konsequenzen des Erwerbs und Haltens von Anteilen des Fonds sowie der Verfügung über die Anteile bzw. der Rechte hieraus durch ihren Steuerberater beraten zu lassen. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt keine Haftung für den Eintritt bestimmter steuerlicher Ergebnisse. Die Art der Besteuerung und die Höhe der steuerpflichtigen Erträge un- terliegen der Überprüfung durch das Bundesamt für Finanzen.
Steuerliche Angaben. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, für sämtliche Anteile des Fonds die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) genannten Angaben im deutschen elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen und diese mit der gemäss § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG erforderlichen Bescheinigung zu versehen, so dass die Anteile des Fonds im Hinblick auf die Besteuerung in Deutschland steuerpflichtiger Anleger als «transparent» gelten. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, diese Geschäftspolitik in der Zukunft zu ändern. Auch im Übrigen kann für die Einhaltung der Anforderungen des § 5 Abs.1 InvStG und für die Art der Besteuerung keine Gewähr übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anleger mit den Ausschüttungen, den ihnen für Steuerzwecke zugerechneten nicht ausgeschütteten Erträgen der Fonds, dem Entgelt aus der Veräusserung oder Rückgabe von Anteilen, aus der Abtretung von Ansprüchen aus den Anteilen sowie in gleichgestellten Fällen in der Bundesrepublik Deutschland der Ertragsbesteuerung unterliegen können und hierauf unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Steuerabzug erhoben wird (jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag). Auf diese steuerpflichtigen Erträge und die sonstige Besteuerung von Anlegern in Bezug auf ihre Beteiligung an dem Fonds kann in diesem Prospekt nicht näher eingegangen werden. Anlegern und Interessenten wird daher dringend empfohlen, sich in Bezug auf die deutschen und ausserdeutschen steuerlichen Konsequenzen des Erwerbs und Haltens von Anteilen des Fonds sowie der Verfügung über die Anteile bzw. der Rechte hieraus durch ihren Steuerberater beraten zu lassen. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt keine Haftung für den Eintritt bestimmter steuerlicher Ergebnisse. Die Art der Besteuerung und die Höhe der steuerpflichtigen Erträge unterliegen der Überprüfung durch das Bundesamt für Finanzen.
Steuerliche Angaben. Es wird darauf hingewiesen, dass Anleger mit den Ausschüttungen, den ihnen für Steuerzwecke zugerechneten nicht ausgeschütteten Erträgen des jeweiligen Teilfonds, dem Entgelt aus der Veräusserung oder Rückgabe von Anteilen, aus der Abtretung von Ansprüchen aus den Anteilen sowie in gleichgestellten Fällen in der Bundesrepublik Deutschland der Ertragsbesteuerung unterliegen können und hierauf unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Steuerabzug erhoben wird (jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag). Auf diese steuerpflichtigen Erträge und die sonstige Besteuerung von Anlegern in Bezug auf ihre Beteiligung an dem jeweiligen Teilfonds kann in diesem Prospekt nicht näher eingegangen werden. Anlegern und Interessenten wird daher dringend empfohlen, sich in Bezug auf die deutschen und ausserdeutschen steu- erlichen Konsequenzen des Erwerbs und Haltens von Anteilen des jeweiligen Teilfonds sowie der Verfügung über die Anteile bzw. der Rechte hieraus durch ihren Steuerberater beraten zu lassen. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt keine Haftung für den Eintritt bestimmter steuerlicher Ergebnisse. Die Art der Besteuerung und die Höhe der steuer- pflichtigen Erträge unterliegen der Überprüfung durch das Bundesamt für Finanzen.
Steuerliche Angaben. □ Ich bin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ort, Datum Unterschrift des Zeichners (Treugeber)
Steuerliche Angaben. BNY Mellon Investment Funds GBP Ausschüt- tende An- teile in Pfund Sterling EUR Thesaurie- rende An- teile in Euro GBP Institutio- nelle An- teile (Aus- schüttung) in Pfund Sterling BNY Mellon Asian Income Fund x x BNY Mellon Multi-Asset Balanced Fund x BNY Mellon Continental European Fund x BNY Mellon Global Equity Fund x BNY Mellon International Bond Fund x BNY Mellon Multi-Asset Growth Fund x BNY Mellon Oriental Fund x x BNY Mellon UK Equity Fund x BNY Mellon UK Income Fund x BNY Mellon US Opportunities Fund x UniCredit Bank Austria AG Attn.: 8398/ Custody Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxx 0 0000 Xxxxxx Xxxxxxx ist als Zahl- und Informationsstelle bestellt worden. Zusätzlich zu den allgemeinen Rücknahmeverfahren haben in Österreich ansässige Anteilinhaber auch die Möglichkeit, die von ihnen gehaltenen Anteile an die Zahlstelle zurückzugeben und auch Umschichtungsanträge einzureichen. In Österreich ansässige Anteilinhaber können den Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen und die Gründungsurkunde sowie den jeweils neuesten Jahresbericht und, sofern nachfolgend veröffentlicht, auch den neuesten Halbjahresbericht bei der oben genannten Informationsstelle kostenlos erhalten sowie die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile erfragen. Dort können auch die im Prospekt aufgeführten wesentlichen Verträge eingesehen und Kopien davon erhalten werden. Der Prospekt ist in elektronischer Form auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxx.xxx erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der thesaurierenden Anteile in Euro und, wenn diese Anteilsklasse nicht ausgegeben sein sollte, die Ausgabe und Rücknahmepreise der ausschüttenden Anteile in Pfund Sterling, der Teilfonds und der institutionellen Anteile (Thesaurierung) in Euro, die institutionellen Anteile (Ausschüttung) in Euro, die ausschüttenden Anteile in Euro, die institutionellen Anteile (Thesaurierung) in USD, die thesaurierenden Anteile in USD, die institutionellen Anteile (Ausschüttung) in USD, die ausschüttenden Anteile in USD des Teilfonds BNY Mellon Asian Income Fund sowie etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden auf den Internetseiten xxx.xxxxxxxx.xxx und xxx.xxxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht.
Steuerliche Angaben. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, für sämtliche Anteile des Fonds die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) genannten Angaben im deutschen elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen und diese mit der gemäss § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG erforderlichen Bescheinigung zu versehen, so dass die Anteile des Fonds im Hinblick auf die Besteuerung in Deutschland steuerpflichtiger Anleger als «transparent» gelten.

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  • Erforderliche Angaben Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen: • Name des Zahlungsempfängers • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben • Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1) • Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1) • Betrag • Name des Kunden • Kontonummer [und Bankleitzahl] oder IBAN des Kunden

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Vertragliche Ansprüche A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Nicht rechtzeitige Zahlung C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 % des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 % des Jahresbeitrags.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.