Ethisches Verhalten Musterklauseln

Ethisches Verhalten. 21.5.1 AVT erwartet von dem Lieferanten, dass er Null-Toleranz gegenüber Korruption hat und die Einhaltung aller Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen Kor- ruption sowie aller geltenden Antikorruptionsgesetze gewährleistet.
Ethisches Verhalten. 14.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten. Der Besteller ist ferner verpflichtet, die Prinzipien der UN Global Compact Principles (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxx-xx-xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx) sowie unseren Code of Conduct, der auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann, einzuhalten, sowie seine Kunden, Lieferanten und/oder Subunternehmer auf diese Prinzipien zu verpflichten.
Ethisches Verhalten. Alle Parteien verbieten unethisches Verhalten, und es wird von ihnen erwartet, dass sie den Website-Inhaber und thyssenkrupp informieren, indem sie das entsprechende Projektteam kontaktieren, wenn sie Praktiken mitbekommen, die für eine faire Durchführung des Online-Ereignisses kontraproduktiv sind. Wenn der Teilnehmer während eines Online-Ereignisses Schwierigkeiten irgendwelcher Art hat, muss der Teilnehmer den Website- Inhaber sofort informieren.
Ethisches Verhalten. Milarex erwartet von uns und denjenigen, mit denen wir Geschäfte machen, die höchsten Standards, insbesondere von allen Lieferanten, Auftragnehmern und Xxxxxx. Alle Aktivitäten müssen den geltenden internen Vorschriften und lokalen Gesetzen sowie dem Völkerrecht und den Menschenrechten entsprechen. Wir befolgen die lokalen Arbeits- und Entschädigungsbestimmungen, Gesetze und internen Richtlinien in Bereichen wie Mobbing, Antidiskriminierung, Korruptionsbekämpfung, Whistleblowing und Sponsoring. Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter sowohl im CoC als auch im ethischen Verhalten angemessen geschult sind und dass wichtige Regeln und Verfahren für alle leicht zugänglich sind. Wir halten uns an folgende Standards und Werte: • Wir sehen Menschen als unsere wertvollste Ressource. • Wir bemühen uns immer, uns gegenüber gestern zu verbessern. • Wir sind ein zuverlässiger und vertrauenswürdiger Partner für alle unsere Kunden. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter dürfen bei der Vertretung des Unternehmens keine Position zu politischen Fragen beziehen, die sich nicht auf unser Geschäft auswirken. Religiöse und politische Spenden sind verboten. Wir vermeiden Interessenkonflikte, und Mitarbeiter vermeiden Interessenkonflikte, wenn sie Milarex vertreten, Empfehlungen aussprechen oder im Namen von Milarex verhandeln. Es ist den Mitarbeitern nicht gestattet, für sich selbst oder ein Familienmitglied, nahe Verwandte oder Geschäftspartner von Geschäfts- oder Investitionsmöglichkeiten zu profitieren, die sich auf Milarex beziehen. Mitarbeiter oder verbundene Unternehmen, wie z. B. mit ihren Familien verbundene Unternehmen, dürfen Milarex nur mit schriftlicher Genehmigung des CEO als Lieferanten zur Verfügung stellen.
Ethisches Verhalten. Die Arbeitnehmer des Verkäufers müssen sich an den BorgWarner Verhaltenskodex („Supplier Code of Conduct“) halten, der im Lieferantenhandbuch von BorgWarner („BorgWarner Supplier Manual“) enthalten ist. Die Einhaltung der darin enthaltenen Vorgaben ist ein verbindlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer weltweit und gilt auch für Unterlieferanten der Verkäufer. Auf den BorgWarner Supplier Code of Conduct und das BorgWarner Supplier Manual wird ausdrücklich Bezug genommen und sie gelten als wesentliche Bestandteile dieser Bestellung und sind für den Käufer verbindlich.
Ethisches Verhalten. 15.1 Der VP garantiert hiermit, dass er, weder direkt noch indirekt irgendwelche Zahlungen, Geschenke oder andere Zusagen gegenüber seinen Kunden, gegenüber Amtsträgern oder Mitarbeitern/ Organen von Core oder Dritten im Widerspruch zum geltenden Recht (einschließlich des US-amerikanischen Gesetzes gegen ausländische Bestechung (U.S. Foreign Corrupt Practices Act) und des englischen Anti-Korruptions-Gesetzes (UK Bribery Act) machen wird und dass er auch keine Kenntnis davon hat, dass andere Personen dieses tun werden. Der VP wird alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regelungen bezüglich Bestechung und Korruption einhalten.
Ethisches Verhalten. 5.1 Ich werde die Jeunesse-Geschäftsmöglichkeit gegenüber Interessenten wahrheitsgemäß präsentieren. Bei meinen geschäftlichen Handlungen werde ich alle Gesetze und Verordnungen einhalten. Ich werde keine Einkommensansprüche geltend machen, die nicht von Jeunesse genehmigt sind. Ich werde Rekrutierungsverantwortung übernehmen, indem ich sicherstelle, dass alle potenziellen Neulinge 18 Jahre oder älter sind.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.