Europapolitik Musterklauseln

Europapolitik. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die stufenweise Erweiterung der Europäischen Union. Für die Regierungskoalition ist daher der weitere Ausbau und die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Staaten und Regionen in Mittel- und Osteuropa, vor allem der Beitrittskandidaten, die traditionell gute Beziehungen zum Land haben, von besonderer Bedeutung. Wir werden den Prozess der EU- Osterweiterung mit einer Informationskampagne der Landesregierung durch das Wirtschaftsministerium begleiten. Das Land wird sich auch am weiteren Reformprozess der Europäischen Union aktiv beteiligen. Europa muss nach dem Subsidiaritätsprinzip aufgebaut werden. Wir treten deshalb für eine klare und abschließende Kompetenzzuweisung und -beschreibung der Zuständigkeiten der Europäischen Union gegenüber den Mitgliedsstaaten durch einen europäischen Verfassungsvertrag ein. Dazu wird das Land mit europäischen Regionen zusammenarbeiten, die sich dem Föderalismus besonders verpflichtet wissen. Partnerschaften zwischen Regionen und Kommunen sind darüber hinaus eine einzigartige Grundlage für ein Europa der Bürger. Wir sind für einen Aufbau Europas von unten nach oben und deshalb auch für eine Verankerung des Selbstverwaltungsrechts der Städte, Gemeinden und Kreise in den Europäischen Verträgen. Die Regierungskoalition setzt sich für eine weitere Stärkung der Europafähigkeit des Landes ein (Personalaustausch mit EU-Behörden, Aus- und Fortbildung, bessere Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von EU-Förderprogrammen, gemeinsame Bewerbung von Karlsruhe und Straßburg als Kulturhauptstadt Europas). Die Präsenz des Landes in Brüssel soll gezielt verbessert werden.
Europapolitik. Angriffe auf das soziale Europa In den letzten vier Jahren haben EU-Kommission und Europäi- scher Rat ihren neoliberalen Kurs fortgesetzt und damit die Arbeitsbedingungen vieler Menschen weiter verschlechtert: sei es durch das Abwälzen von Folgekosten der Finanz- und Wirt- schaftskrise auf Beschäftigte, durch als beschäftigungspolitische Initiativen deklarierte weitere Deregulierung oder durch den fort- schreitenden Abbau von sozialer Absicherung. Auch der soziale Dialog als wichtiger Eckpfeiler eines sozialen Europas geriet ver- stärkt unter Druck. ver.di hat sich in der EU-Politik, insbesondere in Bezug auf entsprechende Gesetzgebungsprozesse, nachdrück- lich für stärkere Rechte der Arbeitnehmer/-innen und einen besseren sozialen Schutz eingesetzt.
Europapolitik. Wir wollen die Menschen für Europa gewinnen. Bürgernähe, soziales Engagement, Trans- parenz und eine umfassende Demokratisierung der europäischen Entscheidungsprozes- se sind dafür unabdingbare Voraussetzungen. Die Koalitionsparteien müssen Befürch- tungen und Ängste der Berliner Bevölkerung und der Menschen in den MOE- Staaten ernst nehmen und abbauen. Wir sehen Chancen in einer Erweiterung der Europäischen Union, wenn wir zusammen mit unseren Partnern diesen Prozess in einem Geben und Nehmen gestalten. Die Koalition sieht die verschiedenen Kulturen und Erfahrungen der Menschen aus den Beitrittsländern als eine Bereicherung an. Europapolitische Interessen Berlins Der EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten, insbesondere Polens und Tschechiens, bildet eine der wichtigsten Entwicklungsperspektiven für Berlin. Der Senat wird wo immer möglich die Beitrittsstaaten in ihren Vorbereitungen auf den EU- Beitritt unterstützen, z. B. durch Schulungs- und Hospitationsangebote in Berlin oder die Entsendung von Berliner Experten in die Verwaltungen der Beitrittsstaaten. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Twinning-Programm, dessen verstärkte Nutzung der Senat anstre- ben wird. Für die Bereitstellung des hierfür notwendigen qualifizierten Personals wird durch die Fachverwaltungen gesorgt. Zugleich wird der Berliner Senat seine Aktivitäten in den MOE-Staaten verstärken und besser koordinieren. Dazu wird er eine zwischen den Senatsverwaltungen und anderen Beteiligten abgestimmte Konzeption entwickeln. Die Rolle und Aufgaben des Osteuropa- beauftragten werden neu definiert. Zusammen mit den an die Beitrittsländer angrenzenden Bundesländern wird sich der Berliner Senat für Maßnahmen des sozialen Schutzes und der Unterstützung von beson- ders betroffenen Bereichen, wie dem Handwerk und Dienstleistungsunternehmen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitslosen in den Grenzregionen ein- setzen. Wir wollen, dass die Grenzregionen mit ihrer besonderen Kompetenz ein Modell für die interregionale Zusammenarbeit im Erweiterungsprozess werden. Der Senat setzt sich dafür ein, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine inten- sivere Kooperation und Verflechtung mit den polnischen Nachbarregionen geschaffen werden. Vordringlich ist dabei insbesondere der Ausbau im Schienenverkehr, so die Strek- ken Berlin-Frankfurt/Oder-Polen, Szczecin, die sog. Ostbahn über Kostrzyn in die Wojewodschaft Gorzow sowie der Ausbau in Richtung Wroclaw-Krakow. D...

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  • Anlagepolitik Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere kleinerer Gesellschaften mit eingetragenem Sitz in einem Land des Asien-Pazifik- Raums (ohne Japan) bzw. von kleineren Gesellschaften mit überwiegendem Geschäftsanteil in einem Land des Asien-Pazifik- Raums (ohne Japan) bzw. von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in kleineren Gesellschaften mit eingetragenem Sitz in einem Land des Asien-Pazifik-Raums (ohne Japan) haben. Der Fonds kann maximal 30 % seines Nettovermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren, wobei jedoch nur maximal 20 % seines Nettovermögens direkt über das QFI-Regime, die Shanghai-Hongkong- und Shenzhen-Hongkong-Stock Connect-Programme oder über andere verfügbare Mittel investiert werden können. Zum Zwecke dieses Fonds sind „kleinere Gesellschaften“ als Unternehmen definiert, deren Marktkapitalisierung in der Basiswährung des Fonds zum Zeitpunkt der Zeichnung unter 5 Milliarden USD aufweisen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC Asia Pacific ex Japan Small Cap Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Anleger dieses Portfolio vermutlich als Ergänzung zu einem bestehenden Kernportfolio halten und sollte von einem langfristigen Anlagehorizont ausgehen. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien kleinerer Unternehmen, die weniger liquide und volatiler sein können als die Aktien größerer Unternehmen. • Der Fonds investiert in Aktien kleinerer Unternehmen in Asien (ohne Japan) und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren. Potenzielle Anleger sollten die im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

  • Spezielle Risiken der Anlagen Die Anlage in Investmentanteilen ist mit Risiken verbunden. Risiken, die sich im Wert der Investmentanteile widerspiegeln, können sich aus einer Vielzahl von Faktoren und ihrer Veränderung ergeben. Details zur Anlagepolitik und zu den Anlagegrundsätzen können dem jeweiligen Verkaufsprospekt eines Investment- vermögens entnommen werden. Regelmäßig behält sich die Kapitalverwaltungs- gesellschaft in den Anlagebedingungen das Recht vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Sofern dies geschieht, kann der Anleger unter Umständen seine Anteile zumindest zeitweise nicht veräußern. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Anlagen in Investmentanteilen sind keine Bankeinlagen und ihr Wert ist nicht durch die Bank, die USB oder die Einlagensicherung garantiert. Der Wert von Investmentanteilen unterliegt den Schwankungen des Markts, die zum vollständi- gen oder teilweisen Verlust des investierten Vermögens führen können. Weitere Informationen zu den Risiken der Vermögensverwaltung sowie der Anlage in Investmentfonds kann der Anleger der Broschüre „Basisinformationen zur Geld- anlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung“ entnehmen. Bei Portfolioanpassungen kann es zu Verzögerungen bei der Orderausführung kommen.

  • Zugriffskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Befristete Arbeitsverträge 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsge- setzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeits- verträgen zulässig. 2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Ren- tenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmit- telbar oder entsprechend gelten.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.