Existenz, Inkrafttreten und Laufzeit. 2.1.1.1. Der Vertrag kommt durch die Unterschrift der Vertragsparteien zustande. Der Vertrag tritt zu dem in den Persönlichen Bedingungen angegebenen Datum in Kraft. Die Uhrzeit des Inkrafttretens und der Beendigung der Versicherung ist vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung auf Mitternacht festgelegt. Dasselbe gilt auch für sämtliche Nachträge zum Vertrag.
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