Existenz, Inkrafttreten und Laufzeit. 2.1.1.1. Der Vertrag kommt durch die Unterschrift der Vertragsparteien zustande. Der Vertrag tritt zu dem in den Persönlichen Bedingungen angegebenen Datum in Kraft. Die Uhrzeit des Inkrafttretens und der Beendigung der Versicherung ist vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung auf Mitternacht festgelegt. Dasselbe gilt auch für sämtliche Nachträge zum Vertrag. 2.1.1.2. Die Versicherung wird für den in den Persönlichen Bedingungen angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer und die Gesellschaft haben jedoch die Möglichkeit, die Versicherung jedes Jahr zum jährlichen Fälligkeitsdatum der Prämie oder zum Versicherungsjahresbeginn zu kündigen, sofern sie dies der anderen Partei per Einschreiben mitteilen, und zwar mindestens dreißig Tage vor diesem Datum, sofern der Versicherungsnehmer die Kündigung wünscht, und mindestens sechzig Tage im Voraus, sofern die Gesellschaft den Vertrag kündigt. Unbeschadet des Vorstehenden hat in Bezug auf Verträge mit Jahresprämie der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag binnen dreißig Tagen ab dem Versanddatum der Fälligkeitsanzeige der Jahresprämie zu kündigen. Nach Ablauf des anfänglichen Versicherungszeitraums wird die Versicherung stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert, wenn nicht der obige Absatz zur Anwendung kommt. Eine Versicherung mit einer Dauer von weniger als einem Jahr unterliegt keiner stillschweigenden Verlängerung. Der Zeitraum der stillschweigenden Verlängerung darf keinesfalls ein Jahr überschreiten.
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