Common use of Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen Clause in Contracts

Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen. 2.4.1. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. 2.4.2. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. 2.4.3. Verpuffung ist die Verbrennung von Gas, Dampf und Staub aufgrund fehlender Vorbelüftung der Feuerungsanlage. Die Verbrennungsreaktion führt zu einer Volumenerweiterung die sich mit bis zu 1 m/s fortbewegt. 2.4.4. Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn sie durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat, und diese Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.

Appears in 4 contracts

Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Wochenendhausversicherung

Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen. 2.4.1. a) Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. 2.4.2. b) Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. 2.4.3. c) Verpuffung ist die Verbrennung von Gas, Dampf und Staub aufgrund fehlender Vorbelüftung der Feuerungsanlage. Die Verbrennungsreaktion führt zu einer Volumenerweiterung die sich mit bis zu 1 m/s fortbewegt. 2.4.4. d) Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn sie durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat, und diese Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung