Leitungswasser Musterklauseln

Leitungswasser. Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- und Ableitungsrohren, den sonstigen Einrichtungen der Wasserversorgung oder der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Leitungswasser. Leitungswasser ist Wasser, das aus einer der folgenden Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist:
Leitungswasser. 7.1 Als Leitungswasser gelten Wasser, Wasserdampf sowie Wärme tragende Flüssigkeiten (z. B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel), die bestimmungswidrig ausgetreten sind aus
Leitungswasser. 4.1. Versichert sind Sachschäden, die durch die unmittelbare Ein- wirkung von Leitungswasser eintreten, das aus wasserführen- den Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrich- tungen austritt.
Leitungswasser. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im Abschnitt A 4 ausführlich beschrieben.
Leitungswasser. Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: ● Leitungswasserschäden nach 5.1, ● Frostbedingte- und sonstige Bruchschäden nach 5.2.
Leitungswasser x. Xxxxx
Leitungswasser. 2.4.2 Besonderheiten für Mieter und Wohnungseigentümer