Fachpraktischer Unterricht und Betriebspraktikum Musterklauseln

Fachpraktischer Unterricht und Betriebspraktikum a) Versichert sind Schäden, für die Sie infolge Teilnahme an einem fach- praktischen Unterricht auf dem Gelände einer Schule oder Universität verantwortlich gemacht werden. Das Gleiche gilt für den Unterricht an einer Fach- oder Berufsakademie im Sinne des jeweiligen Landes- gesetzes. Versichert sind auch Sachschäden, für die Sie infolge Teilnahme an einem maximal sechs Monate dauernden Betriebspraktikum verant- wortlich gemacht werden. b) Bei jedem Sach-Schadenereignis müssen Sie von der Schadenser- satzleistung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € tragen. Für Sachschäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Fachpraktischer Unterricht und Betriebspraktikum a. Versichert sind: – Schäden aus der Teilnahme an einem fachpraktischen Unterricht an einer Schule oder Universität. Das Gleiche gilt für Fach- oder Berufsakademien. – Schäden aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, das maxi- mal sechs Monate dauert. b. Versichert sind Schäden aus der Teilnahme an einem Praktikum zur Berufsfindung (Schnupper- oder Schülerpraktikum). Das gilt aber nur, soweit kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungs- vertrag besteht.
Fachpraktischer Unterricht und Betriebspraktikum. Versichert sind: – Schäden aus der Teilnahme an einem fachpraktischen Unterricht an einer Schule oder Universität. Das Gleiche gilt für Fach- oder Berufs- akademien. – Schäden aus der Teilnahme an einem Betriebs-, Schnupper- oder Schülerpraktikum. Vorausgesetzt, das Praktikum dauert nicht länger als sechs Monate.

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