Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl Musterklauseln

Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl. 6.3.1 TagesKarten (Solo+, Duo+, Gruppe) Die Tageskarten des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF) werden "TagesKarten" genannt. Sie werden wie folgt angeboten: ▪ TagesKarten Solo+ für eine Person in den Preisstufen 1, 2, Netz (TK1 1-3) ▪ TagesKarten Duo+ für zwei Personen in den Preisstufen 1, 2, Netz (TK2 1-3) ▪ TagesKarten Gruppe für fünf Personen in den Preisstufen 1, 2, Netz (TK5 1-3) TagesKarten sind nur mit Entwertung gültig. Die Entwertung hat unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen, sofern die Karten nicht bereits entwertet ausgegeben werden. Aus Fahrscheinautomaten, als Online-Produkte und aus elektronischen Druckern in Fahrzeugen sowie im personenbedienten Verkauf ausgegebene TagesKarten sind bereits entwertet. Entwertete TagesKarten sind nicht übertragbar und gelten nach Entwertung zum sofortigen Fahrt- antritt. Die Zone A, B, C in der die Fahrt angetreten wurde und die Zielzone A, B, C wird jeweils auf dem Ticket, ausgewiesen: A, B, C, AB, BC oder Netz. TagesKarten der Preisstufe 1 (TK1 1, TK2 1, TK5 1) sind gültig für die Fahrt in einer Zone. Tages- Karten der Preisstufe 2 (TK1 2, TK2 2, TK5 2) sind gültig in 2 Zonen. TagesKarten der Preisstufe Netz (TK1 3, TK2 3, TK5 3) sind gültig im gesamten Verbundgebiet. TagesKarten berechtigen ab Entwertung zu beliebig häufigen Fahrten zwischen und innerhalb der gelösten Einstiegs- und Zielzone bis Betriebsschluss. Die letzte Fahrt ist innerhalb des Gültigkeits- zeitraums abzuschließen. Mitnahmeregelung: Die TagesKarten Solo+ und Duo+ für eine, bzw. zwei Person(en) berechtigen zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren oder aller Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, die durch Vorlage eines Familienpasses als die eigenen ausgewiesen werden. Ab dem Tag des 15. Geburtstags ist die kostenlose Mitnahme nicht mehr möglich. Anstel- le eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. Die Anzahl der unentgeltlich zu beför- dernden Hunden ist auf vier beschränkt. In den Zügen der DB/SWEG ist die Mitnahmeregelung auf die 2. Klasse beschränkt. TagesKarten für fünf Personen berechtigen neben dem Karteninhaber bis zu vier weiteren Personen (Erwachsene oder Kinder) zur Fahrt, wobei an Stelle einer Person auch ein Hund befördert werden kann. Kindergruppen von bis zu fünf Personen können (mit Begleitperson) auf einer separaten Tages- Karte Solo+ für eine Person mitgenommen werden.
Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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